Sitzung vom 18. Mai 2000

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der
Ortsgemeinde
Waldleiningen
vom 18. Mai 2000, 20.00 Uhr
Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1
Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1.
Ortsbeigeordneter Franz-Josef Böhm,
die Ratsmitglieder Klaus Becker, Marianne Jung, Uwe Mertel, Helmut Pfeifer, Armin
Kullmer, Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
1. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Gerhard Scherer,VG- Oberinspektor Rüdiger
Mock,
VG- Sekretär Jürgen Gooß - als Schriftführer -
Entschuldigt fehlen:
Ratsmitglied Siegfried Ziegler
Unentschuldigt fehlen:
./.
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig
Beratungsgegenstände:
TOP 1 Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO
TOP 2 Bebauungsplan Schloßberg
TOP 3 Beleuchtung Stüterhof;
hier: Auftragsvergabe
TOP 4 Einrichtung einer Gemeindebücherei
TOP 5 Vollzug der Hauptsatzung;
hier: Übertragung eines Geschäftsbereiches auf den 1. Beigeordneten
TOP 6 Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2000
TOP 7 Unterhaltung der Gemeindestraßen
hier: Auftragsvergabe
TOP 8 Benutzungs- und Hausordnung für das Dorfgemeinschaftshaus;
hier: Änderung der Benutzungsgebühren
TOP 9 Umnutzung des alten Schulhauses;
hier: Kostenermittlung
TOP 10 Schöffenwahl 2000;
hier: Aufstellung einer Vorschlagsliste
TOP 11 Installation eines Umsetzers für besseren Handy-
Empfang;
hier: mündlicher Antrag der CDU- Fraktion
TOP 12 Informationen
Ortsbürgermeister Pfeifer eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden
Ratsmitglieder, die erschienenen Zuhörer, Herrn Scherer- 1. Beigeordneter Verbandsgemeinde, die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Herrn Gooß und Herrn Mock, Oberforstrat Müller vom Forstamt Hochspeyer, Herrn Schlunz
üro AIG sowie die Vertreterin der Presse.
Er stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung rechtzeitig erfolgt ist.
Des weiteren bat der Vorsitzende, den TOP 11 „Informationen“ als Punkt 12 zu behandeln und die Tagesordnung wie folgt zu ergänzen:
TOP 11 Installation eines Umsetzers für besseren Handy-
Empfang;
hier: mündlicher Antrag der CDU- Fraktion
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu.
TOP 1
Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO
Hierzu stellte der Vorsitzende fest, dass keine Anfragen an ihn bzw. an die Verwaltung herangetragen worden seien.
Ortsbürgermeister Pfeifer beantwortete einige Fragen von Bürgern, die bei letzten Einwohnerfragestunde nicht geklärt werden konnten. Die Frage nach
einer Kaffeemaschine konnte geklärt werden.
Es handelt sich nicht um eine Kaffeemaschine, sondern um einen Warmhaltebehälter,
der im Eigentum des Pfälzerwald-vereines ist.
Das Spendenbuch wurde entwendet. Hier könne man Anzeige gegen unbekannt
erstatten.
TOP 2
Bebauungsplan Schloßberg
Da der Ortsgemeinde Waldleiningen zur Zeit ca. 8 Bau-voranfragen vorliegen, wurde über die Schaffung von neuem Bauland nachgedacht. Im Oktober 1999 wurde aus diesem Grund mit dem Forstamt Hochspeyer- OFR Müller- Kontakt aufgenommen.
Der Bebauungsplan Harzofen ist mit Widersprüchen bei der Landespflege
und der Landesforstverwaltung verstrickt. Aus diesem Grund einigte man sich auf das Gebiet des Schloßberges. Der Schloßberg umfaßt eine Fläche von
ca. 69000 qm - 14000 qm Grünfläche - so dass ca. 45 Bauplätze entstehen können. Oberforstrat Müller erläuterte die Entscheidung, den Schloßberg als
Baugebiet zu erschließen. Da Waldleiningen sehr vom Wald eingeengt ist, und eine weitere Bebauung am Harzofen nicht möglich sein wird, wurde mit der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (S.D.- Süd) in Neustadt Kontakt aufgenommen.
Gegen das Vorhaben, den Schloßberg als Bebauungsplan auszuweisen, bestehen
seitens der SGD- Süd in Neustadt keine Bedenken.
Sobald der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, kann der Verkauf des
Staatswaldes vorgenommen werden.
Herr Schlunz vom Büro A.G., Kaiserslautern hat mit der Aus-arbeitung des Benutzungsplanes ein Konzept zur Verwirklichung des Bebauungsgebietes Schlossberg
entwickelt. Kosten sind der Ortsgemeinde dafür nicht entstanden.
Herr Schlunz erklärte die Erschließung des Baugebietes anhand eines Entwurfes.
Die Erschließung erfolgt in verschiedenen Abschnitten.
Bauamtsleiter Rüdiger Mock stellte Vor- und Nachteile von drei Erschließungsformen
vor. Fragen von seiten der Ratsmitglieder hinsichtlich der verschiedenen
Erschließ ungsvarianten wurden von Herrn Mock und Herrn Schlunz beantwortet.
Herr Böhm von der CDU- Fraktion wundert sich, dass schon so weitreichende
Gespräche geführt worden seien. Er stehe dem Projekt grundsätzlich nicht
ablehnend gegenüber.
Es sei jedoch zu bedenken, was einem Ort wie Waldleiningen mit einer solchen
Maßnahme zugemutet werde. Die CDU- Fraktion hätte sich eher die abschließende
Bebauung Harzofen ge-wünscht. Der Vorsitzende erklärt, dass eine Bebauung Harzofen durch viele Einsprüche nicht möglich sei.
Nach eingehender Diskussion stellte Ratsmitglied Klaus Becker (CDU- Fraktion)
den Antrag, das Thema an den Bauausschuss zu verweisen, der die Entscheidung
vorbereiten soll.
Der Gemeinderat stimmte mit 5 Ja- Stimmen und 2 Nein- Stimmen dem Antrag
von Klaus Becker (CDU- Fraktion) zu.
TOP 3
Beleuchtung Stüterhof;
hier: Auftragsvergabe
Sachverhalt:
Um den Schulweg besser auszuleuchten und damit sicherer zu gestalten, wurde bei den Pfalzwerken ein Angebot für die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage
eingeholt.
Die Er-weiterung der Beleuchtungsanlage umfasst das Aufstellen von
3 Straßenlampen und wird von den Pfalzwerken zu einem Bruttopreis von
8.642,00 DM angeboten.
Beschlußvorschlag:
Dem Ortsgemeinderat wird anheim gestellt, den Auftrag für die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in Höhe von 8.642,-- DM an die Pfalzwerke zu.
Beschluss:
Dem o.g. Beschlußvorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.
TOP 4
Einrichtung einer Gemeindebücherei
Sachverhalt:
Die Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Waldleiningen soll wieder eröffnet
werden. Es haben sich zwei Personen bereit erklärt, unentgeltlich das Ausleihen
der Bücher zu den Öffnungszeiten zu übernehmen.
Um die Bücherei attraktiv zu gestalten, ist eine ständige Aktualisierung des
Bücherei-bestandes notwendig. Nach Auskunft der Staatl. Büchereistelle in
Neustadt werden hierfür jährlich Mittel in Höhe von 1.000,00 DM bis
1.200,00 DM benötigt.
Die zur Aktualisierung notwendigen Mittel sollen erstmals im Haushaltsplan das Haushaltsjahr 2001 bereitgestellt werden.
Beschlußvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Waldleiningen stimmt der Einrichtung der Gemeindebücherei
sowie der Bereitstellung der Mittel für die Aktualisierung des Bücherbestandes das Haushaltsjahr 2001 zu.
Beschluss:
Dem o.g. Beschlußvorschlag stimmte der Gemeinderat ein-stimmig zu. Für Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2001 sei zu erwähnen, das dies eine freiwillige Leistung sei.
TOP 5
Vollzug der Hauptsatzung;
hier: Übertragung eines Geschäftsbereiches auf den 1. Bei-geordneten
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Waldleiningen vom 09.09.1999 bestimmt § 5 Abs. 2, dass für die Verwaltung der Ortsgemeinde zwei Geschäftsbereiche
gebildet werden.
Gem. § 50 Abs. 4 GemO bildet der Bürgermeister die Geschäftsbereiche und überträgt ihre Leitung auf die Bei-geordneten.
Zur Übertragung bedarf es der Zustimmung des Gemeinderates.
Bei der Ortsgemeinde Waldleiningen wird neben dem Geschäftsbereich des
Bürgermeisters ein weiterer Geschäftsbereich gebildet, der das nachfolgende umfaßt:
„Unterhaltung und Verwaltung des gemeindlichen Friedhofes“.
Der weitere Geschäftsbereich soll auf den 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde
Waldleiningen übertragen werden.
Beschlußvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Waldleiningen stimmt der Übertragung des weiteren
Geschäftsbereiches mit dem Sachgebiet „Unterhaltung und Verwaltung des
gemeindlichen Friedhofes“ auf den 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde
Waldleiningen zu.
An der Abstimmung nahmen Ortsbürgermeister Pfeifer und Ortsbeigeordneter
Böhm nicht teil.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmte der Übertragung des Geschäfts-bereiches mit Sachgebiet „ Unterhaltung und Verwaltung des gemeindlichen Friedhofes“
auf den 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Waldleiningen mit 5 Nein-
Stimmen und
1 Enthaltung nicht zu.
TOP 6
Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2000
Sachverhalt:
Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes vom
30.11.1999 wurden die Nivellierungssätze für die Grund- und Gewerbesteuer
geändert.
Die maßgeblichen Hebesätze wurden wie folgt neu festgesetzt:
1. Grundsteuer A von bisher 250 v. H. auf 269 v. H.
2. Grundsteuer B von bisher 290 v. H. auf 317 v. H.
3. Gewerbesteuer von bisher 356 v. H. auf 352 v. H.
Die danach errechneten Steuerkraftzahlen bilden die Grundlage für die Berechnung
und Festsetzung der Schlüsselzuweisungen sowie die Verbandsgemeinde- Kreisumlage.
Um keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen, ist es notwendig, die Steuerhebesätze an die Nivellierungssätze anzupassen.
Die Kreisverwaltung - Kommunalaufsicht - Kaiserslautern hat in ihrer Stellungnahme
zur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldleiningen für das Haushaltsjahr
2000 empfohlen, die Hebesätze an die Nivellierungssätze des § 13 LFAG anzupassen,
da ansonsten Einnahmeverluste durch die Nichtanpassung der Hebesätze
entstehen.
Beschlußvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr an die Höhe der Nivellierungssätze gem. § 13 Abs. 2 LFAG anzupassen.
Die CDU-Fraktion bemängelt, dass die Stellungnahme der Kommunalaufsicht den Fraktionen nicht vorgelegen hat. Da die Anhebung der Steuerhebesätze im Vorjahr von der CDU- Fraktion schon abgelehnt wurde, ist die Stellungnahme nicht
vorgelegt worden.
Der Vorsitzende schlug vor, die Sitzung für 5 Minuten zu unterbrechen, um den Fraktionen die Möglichkeit zu geben, die Stellungnahme zu lesen.
Die Sitzung wurde um 21.17 Uhr für 5 Minuten unterbrochen.
Beschluss:
Mit 3 Ja- Stimmen, 3 Nein- Stimmen und 2 Enthaltungen wurde die Anpassung
der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2000 an die Höhe der Nivellierungssätze
gem. § 13 Abs. 2 LFAG abgelehnt.
TOP 7
Unterhaltung der Gemeindestraßen
hier: Auftragsvergabe
Sachverhalt:
Bei einer Begehung der Ortsstraßen durch den Ortsbürgermeister und der
Bauverwaltung wurde folgende Mängelliste erstellt:
Schloßstraße:
- ca. 2,00 m Rinnenplatten regulieren.
- Vor Haus Nr. 12 Straßeneinlauf regulieren.
- Vor Haus Nr. 16 ca. 2,00 m Bordsteine regulieren.
- Kreuzungsbereich Schloßstraße/ Elmsteiner Straße Risse Fahrbahn vergießen (ca. 5 Stk)
Elmsteiner Straße:
- Vor Haus Nr. 36 Straßeneinlauf regulieren
- Übergang Wasserleitung Pflaster ausbauen und mit Bitumen
verschließen (Wasserwerk).
L 504 und K 47:
- Festgestellte Mängel (Risse und abgesenkte Einläufe)
wurden an die Straßenmeisterei (Herrn Heber) weitergemeldet.
Mauer entlang
L 504:
- Mauerabdeckungen erneuern ca. 10 Stk. Platten.
Hauptstraße:
- Am Brunnen Risse vergießen 2 Stk.
- Vor Haus Nr. 53 Gehwegpflaster regulieren ca. 4,5 m² und
Riss vergießen.
Einmündung
Friedhofstraße:
- Risse vergießen (2 Stk).
- Vor Haus Nr. 5 Kanaldeckel und Schieber angleichen.
- Spurbahnweg ausbessern ca. 2,00 m.
Harzofenstraße:
- Risse vergießen vor den Anwesen Nr. 11; 12; 9; 4; 1 (insgesamt 10 Stk).
Haselrainstraße:
- Vor Haus Nr. 2 Einlauf und 3 Stk. Rinnenplatten regulieren.
Die Fa. Jakob Fischer Nachf. wurde gebeten auf der Grundlage des bestehenden
Jahresvertrages der Gemeinde ein Angebot für die Beseitigung der festgestellten
Mängel zu unterbreiten.
Die Fa. Fischer bietet die Arbeiten zu einem Preis von netto 14.200,-- DM an.
Beschlußvorschlag:
Dem Ortsgemeinderat wird anheim gestellt, den Auftrag für die Straßenunterhaltung
an die Firma Jakob Fischer Nachf. in Höhe von netto 14.200, -- DM
zu vergeben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig zu, den Auftrag für die Straßenunterhaltung
an die Firma J. Fischer Nachf. zu vergeben.
TOP 8
Benutzungs- und Hausordnung für das Dorfgemeinschafts-haus;
hier: Änderung der Benutzungsgebühren
Sachverhalt:
Der Umbau des Dorfgemeinschaftshauses ist nunmehr fast fertiggestellt.
Die Kegelbahn ist installiert. Für die Benutzung der Kegelbahn muss nun noch Höhe der Benutzungsgebühr festgelegt und in die Benutzungs- und Hausordnung
aufgenommen werden.
Es wird eine Benutzungsgebühr von 12,00 DM/Stunde/Bahn vorgeschlagen.
Die geänderte Anlage zur Benutzungs- und Hausordnung ist als Anlage beigefügt.
Beschlußvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für die Benutzung der Kegelbahn eine Gebühr 12,00 DM/Stunde/Bahn zu erheben und die Benutzungs- und Hausordnung
entsprechend der Anlage zu ändern.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für die Benutzung der Kegelbahn eine Gebühr von 12,00 DM pro Stunde und pro Bahn zu erheben.
In der Anlage zur Benutzungs- und Hausordnung soll die Änderung pro Bahn
eingefügt werden.
TOP 9
Umnutzung des alten Schulhauses;
hier: Kostenermittlung
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Waldleiningen beabsichtigt, das Anwesen in der Lauterstraße (ehem. Schulhaus) mit Mitteln aus der Dorferneuerung zu erhalten, zu erneuern
und in einem Bereich (rechte Wohnung im Erdgeschoß) umzunutzen.
Es ist vorgesehen, dass Decke, Wände und Fußboden im Jugendraum erneuert
bzw. repariert werden. Der Toilettenanbau ist voraussichtlich mit einem neuen
Dach (Gebälk, Dämmung und Dacheindeckung) zu versehen.
Die Sanitärinstallationen und -Gegenstände sowie die Elektroinstallationen sind zu erneuern. Putz- und Fliesenarbeiten werden fällig.
Zur Sicherstellung der örtlichen Grundversorgung soll die Wohnung im Erdgeschoß
zu einem Bürgerladen (evtl. mit Tagescafe) umgebaut werden.
Des Weiteren soll die Wohnung im Dachgeschoß renoviert, der Dachstuhl gedämmt und im Gebäude eine zeitgemäße Heizungsanlage installiert werden.
Das vorgesehene Projekt wird von der zuständigen Stelle der Struktur- und Süd (S.D. Süd) in Neustadt und der Kreisverwaltung Kaiserslautern
grundsätzlich positiv beurteilt. Mit Fördermitteln aus dem Dorferneuerungsprogramm
in Höhe von 45 - 50% ist zu rechnen.
Zur Prüfung der Umsetzbarkeit ist eine Vorplanung sowie eine Kostenschätzung
erforderlich. Hiermit ist ein kompetentes Architekturbüro zu beauftragen. Die Kosten können bei Verwirklichung des Projektes ebenfalls aus Mitteln Dorferneuerungsprogramms anteilmäßig mitgefördert werden.
Die Verwaltung schlägt hierfür dem Ortsgemeinderat Waldleiningen das Planungsbüro
Lill aus 67722 Winnweiler/Potzbach vor.
Beschlußvorschlag:
Zur Prüfung der Umsetzbarkeit des vorgesehenen Projekts wird die erforderliche
Vorplanung und Kostenschätzung (Kostenschätzung nach DIN 276) an das
Planungsbüro Lill, Hauptstraße 2, 67722 Winnweiler/Potzbach vergeben. Die Vergütung des Honorars erfolgt nach HOAI in der jeweils gültigen Fassung.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag an das Planungsbüro in Winnweiler zu vergeben.
TOP 10
Schöffenwahl 2000;
hier: Aufstellung einer Vorschlagliste
Ortsbürgermeister Pfeifer erklärt, dass in der Ortsgemeinde Waldleiningen Jahr 2000 zwei Schöffen gewählt werden müssen.
Aus diesen Grund soll eine Vorschlagsliste mit jeweils einem Vorschlag pro
Fraktion erstellt werden.
Vorschlag der CDU- Fraktion: Frau Ortrud Becker
Vorschlag der SPD- Fraktion:
Herrn Gerhard Walzer
Zu beiden Wahlvorschläge hat der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen
erteilt.
TOP 11
Installation eines Umsetzers für besseren Handy- Empfang in Waldleiningen
hier: Mündlicher Antrag der CDU- Fraktion
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass vor kurzem bereits mit der Telekom wegen schlechten Empfangs in Waldleiningen Kontakt aufgenommen wurde.
Die Telekom erklärt, dass der Sender in Hochspeyer verstärkt wird.
Durch diese Verstärkung soll ein besserer Empfang im gesamten Gebiet der
Verbandsgemeinde Hochspeyer erreicht werden. Die Telekom teilt weiter mit, dass für die Errichtung eines zusätzlichen Senders in der Ortsgemeinde Waldleiningen
Kosten von ca. 400.000 DM entstehen.
So wird wohl eine Installation eines Senders in Waldleiningen nicht in Frage
kommen.
Nach eingehender Diskussion ist der Gemeinderat der Meinung, dass die
Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Ortsbürgermeister Anträge an die
Netzanbieter D1 und D2 zur Verbesserung des Handyempfanges in der
Ortsgemeinde stellen soll.
Es soll aber erst abgewartet werden, ob die Fertigstellung des Verstärkers in Hochspeyer eine Verbesserung für das Gebiet der Ortsgemeinde Waldleiningen
bringt.
TOP 12
Informationen
Ortsbürgermeister Pfeifer informierte den Gemeinderat, dass Ratsmitglied
Ziegler wegen seiner Krankheit alle Mandate mit sofortiger Wirkung niedergelegt
hat.
Herr Ziegler soll in der nächsten Sitzung würdig verabschiedet
werden.
Dorferneuerungsprogramm 1994:
Die Ortsgemeinde Waldleiningen erhielt für die Gestaltung des Platzes am Schulhaus und des Bachweges eine Zuweisung.
Der Schlußverwendungsnachweis lautet wie folgt:
Der Gesamtbetrag für dieses Projekt beträgt 357.816,47 DM. Dafür bekam Ortsgemeinde ein Landesmittelzuschuß von 143.970,00 DM.
Der Eigenmittelanteil beträgt also 205.846,47 DM.
Konzzessionsabgabe des E-Werkes für das Rechnungsjahr 1998:
Wie bekannt ist, wurde im Wirtschaftsjahr 1998 beim E- Werk der Mindestgewinn
erwirtschaftet. Somit kann die Konzzesionsabgabe von 19.797,00 DM an die
Ortsgemeinde ausgezahlt werden.
Der Betrag wurde vor einigen Tagen auf dem Konto der Ortsgemeinde
Waldleiningen gutgeschrieben.
Festsetzungsbescheid der Kreisverwaltung Kaiserslautern:
Vor wenigen Tagen ist der Ortsgemeinde der Festsetzungsbescheid von der
Kreisverwaltung Kaiserslautern zugegangen.
Nach Vorlage der endgültigen Ergebnisse aus den Finanzausgleichsberechnungen
wird die Kreisumlage 2000 für die Ortsgemeinde Waldleiningen auf
130.234,00 DM festgesetzt.
Feierlichkeiten im Ort - Dank an die Helfer:
Im Namen der Ortsgemeinde Waldleiningen sprach der Vorsitzende Dank und
Anerkennung an alle Helfer und Spender bei den letzten Feierlichkeiten im Ort aus. Hier sind besonders die Helfer und Spender zu erwähnen, die zum Gelingen des Ostermarktes, die Feierlichkeiten am 1. Mai sowie beim Wettbewerb „Unser soll schöner werden, unser Dorf hat Zukunft“ beitrugen.
Vielen Dank auch an die Freiwillige Feuerwehr Waldleiningen, die Leinbachlerchen
sowie dem Männergesangverein „Edelweiß“ für ihre spontane Hilfe bzw.
Gesangsvorträgen.
Dank auch an den 1. Beigeordneten Herrn Böhm der am Tag „Unser Dorf soll schöner werden“ die Führung der Kommission leitete.
Informationen zur Landesgartenschau:
Die Verbandsgemeinde Hochspeyer wird sich vom 18.06.00 bis zum 07.07.00 der Landesgartenschau präsentieren.
Die Ortsgemeinde Waldleiningen stellt sich am 25.06.00 von 09.30 Uhr bis 17.00Uhr mit verschiedenen Aktivitäten vor. Es finden verschiedene „Schmiertermine“
der Weltachs statt.
Vielen Dank an den Jugendförderverein unter Leitung von S. Arnold für die
Herstellung des Modells. Die Leinbachlerchen werden vor jedem „Schmiertermin“
einen Auftritt haben.
Ein Faltprospekt über Waldleiningen und seine Sehenswürdigkeiten wurde von Armin Kullmer entworfen und vor Kurzem in Druck gegeben. Auch dafür herzlichen
Dank.
Herr Täuber wird ältere Werkzeuge der früheren Forstwirtschaft präsentieren.
Herr Schuler wird über den Tag verteilt die Beweidung im Leinbachtal durch den Besuchern näherbringen.
Ende des öffentlichen Teiles: 21.56 Uhr
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