Sitzung vom 14. Dezember 2000

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der
Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 14. Dezember 2000, 20.00 Uhr
Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1
Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
die Ratsmitglieder Franz Böhm, Klaus Becker, Marianne Jung, Uwe Mertel,
Helmut Pfeifer, Armin Kullmer, Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bürgermeister Walter Rung, Frau Stock als Schriftführerin
Entschuldigt fehlen:
1. Ortsbeigeordneter Franz-Josef Böhm
Unentschuldigt fehlen:
./.
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig
Beratungsgegenstände:
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO
TOP 2 Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“
TOP 3 Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer
TOP 4 Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde
Waldleiningen;
hier: Beratung der Mustersatzung und Beschluß- fassung
TOP 5 Winterdienst - Streupflicht der Ortsgemeinde Waldleiningen für
gemeindeeigene Grundstücke
TOP 6 Beratung der Überwachung von Kinderspielgeräten auf Spielplätzen
und Anlagen
TOP 7 Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999
1. Feststellung des Rechnungsergebnisses
2. Erteilung der Entlastung 1999
TOP 8 Zuluftanlage: Beratung und Beschluss über weitere Vorgehensweise
TOP 9 Bürgerhaus: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsbetrieb
im Untergeschoß
TOP 10 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kaiserslautern
TOP 11 Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbands
gemeinde
Lambrecht (Pfalz);
hier: Änderungsentwurf
TOP 12 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden.
Er stellte fest, dass die Tagesordnung der Sitzung im Amtsblatt veröffentlicht war und
dass die Einladung zur Sitzung fristgerecht erfolgte.
Er teilte mit, dass die Tagesordnung im Benehmen mit dem 1. Ortsbeigeordneten
hergestellt wurde. Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.
Herr
Pfeifer beantragte, den TOP 12 der öffentlichen Sitzung und die
Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung abzusetzen, da kein Beratungsbedarf
bestehe. Diesem Antrag wurde bei 7 Ja- Stimmen und einer Enthaltung entsprochen.
Ratsmitglied Becker regte an, künftig nicht in das "Dorf-gemeinschaftshaus“, sondern
in das „Bürgerhaus“ einzuladen.
TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO
Zu diesem TOP lagen keine Anträge vor.
TOP 2
Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“
Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilte mit, dass Waldleiningen im Falle einer Teilnahme am Wettbewerb
2001 nicht mehr in der Sonder-klasse, sondern in der Hauptklasse antreten
würde. Dies sei durch die Bestimmungen so vorgegeben.
Beschluss:
Der Rat beschloß einstimmig, am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“
teilzunehmen.
TOP 3
Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erläuterte, dass die höheren Steuersätze für Kampfhunde in der
Haushaltssatzung geregelt werden. Es sei weiter daran gedacht, Hundemarken, evtl.
zusammen mit den anderen Gemeinden in der Verbandsgemeinde, anzuschaffen.
Beschluss:
Der Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer wurde einstimmig
zugestimmt.
TOP 4
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde
Waldleiningen;
Sachverhalt:
Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder, dass nach der geänderten Satzung
die Anlieger zuständig sind für das Räumen der Gehwege und Hydranten bei Schnee. Ratsmitglied Becker vertrat die Auffassung, dass dies nicht den Anliegern
zugemutet werden könne. Weiter stellte er die Frage, welche Streumittel verwendet
werden dürfen.
Bürgermeister Rung erläuterte, dass der Ortsgemeinde grundsätzlich die
Verkehrssicherungspflicht obliege. Dies beinhalte auch das Schneeräumen im
Winter. Aufgrund der hohen Kosten sei es jedoch gerade bei kleinen Gemeindenüblich, dies durch Satzung auf die Anlieger zu übertragen. Aus Umweltgründen sei
das Streuen von Salz grundsätzlich verboten. Ausnahmen seien jedoch in der Satzung
geregelt. Die anderen Gemeinden hätten der Satzung bereits zugestimmt.
Beschluss:
Nach einer kurzen Diskussion wurde bei 7 Ja- Stimmen und einer Gegenstimme
der Satzung zugestimmt.
TOP 5
Winterdienst: Streupflicht der Ortsgemeinde Waldleiningen für gemeindeeigene
Grundstücke
Sachverhalt:
Der Vorsitzende führte aus, dass der Gemeinde für die gemeindeeigenen Grundstücke
die Schneeräumpflicht obliege. Es gebe hierfür zwei Möglichkeiten. Zum einen
könne dies durch den Bauhof der Verbandsgemeinde Hochspeyer durchgeführt werden.
Diese Kosten würden dann der Ortsgemeinde in Rechnung gestellt.
Kostengünstiger
sei es jedoch, wenn die Ortsgemeinde selbst dies erledige. Hierfür könnten
Personen gegen ein geringes Entgelt angestellt werden.
Beschluss:
Nach einer kurzen Aussprache
wurde beschlossen, dass die Schneeräumung durch Gemeindemitglieder gegen
ein Entgelt in Höhe von 7,-- bis 10,-- DM pro Stunde durchgeführt werden soll.
TOP 6
Beratung der Überwachung von Kinderspielgeräten auf Spielplätzen und
Anlagen
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erläuterte, dass es aufgrund der gesetzlichen Regelungen
erforderlich sei, die Kinderspielgeräte regelmäßig zu warten. Einmal wöchentlich muß
eine Sicht- und Funktions-kontrolle, 1 - 3 mal monatlich muß eine Verschleißkontrolle sowie eine Jahreskontrolle durchgeführt werden. Die Arbeiter des Verbandsgemeindebauhofes
hätten hierfür spezielle Kurse absolviert. Es würde noch ein Kurs im
Frühjahr 2001 ange-boten, dieser kostet für 2 Tage 380,-- DM.
Es stelle sich auch hier die Frage, ob diese Arbeiten durch den Bauhof der
Verbandsgemeinde mit ausgeführt werden sollen. Die Kosten pro Arbeiter betragen
für eine Stunde 43,-- DM. Hinzu kommen die Kosten für das Fahrzeug in Höhe von
12,-- DM. Eine Kalkulation der Bauverwaltung habe ergeben, dass für die Wartung
der Kinderspielgeräte in Waldleiningen mit einem jährlichen Betrag in Höhe von
2000,-- DM bis 2.500,-- DM zu rechnen wäre, wenn der Bauhof diese Arbeiten übernimmt.
Nach einer ausführlichen Diskussion schlug die SPD-Fraktion vor, dass man
zunächst versuchen solle, eine Person zu finden, die diese Arbeiten übernimmt.
Diese Person sollte dann auch im Frühjahr den Kurs besuchen. Sollte dies nicht möglich
sein, sollten die Aufgaben durch die Verbandsgemeinde gegen
Rechnungstellung erledigt werden.
Beschluss:
Dem Vorschlag der SPD-Fraktion wurde einstimmig entsprochen.
TOP 7
Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999
1. Feststellung des Rechnungsergebnisses
2. Erteilung der Entlastung 1999
Sachverhalt:
Der Vorsitzende bat das älteste Ratsmitglied, Herrn Becker, den Vorsitz für diesen
Tagesordnungspunkt zu übernehmen. Dieser bat Herrn Mertel als Vorsitzender des
Rechnungs-prüfungsausschusses um den Bericht über das Ergebnis der Prüfung des
Jahresrechnung. Dieser teilte mit, dass die Rechnungslegung des Haushaltsjahres
1999 am 05.12.2000 geprüft wurde. Die Buchungsvorgänge waren bis auf einen
Beleg nachvollziehbar. Lediglich bei der Haushaltsstelle 020.637 konnte eine
Buchung über 182,-- DM vom 22.11.1999 nicht anhand eines Beleges nachgewiesen
werden. Die Verwaltung wird gebeten, den fehlenden Beleg nachzureichen oder die
Buchung zu korrigieren.
Beschlussvorlage:
Herr Mertel stellte den Antrag, die Jahresrechnung unter der Berücksichtigung der
o.a. Anmerkung zu beschließen und dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten,
soweit er in Vertretung des Bürgermeisters gehandelt hat, die Entlastung zu erteilen.
Beschluss:
Diesem Antrag wurde einstimmig entsprochen. Die Nieder-schrift über die Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses liegt dieser Niederschrift bei.
TOP 8
Zuluftanlage: Beratung und Beschluss über weitere Vorgehensweise
Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilte mit, dass sich die Kosten für die Zuluft-anlage für die Küche des
Dorfgemeinschaftshauses aufgrund einer mittlerweile durchgeführten Vorkalkulation
auf ca. 21.100,-- DM belaufen. Im Haushalt sind hierfür 20.000,-- DM eingestellt.
Ohne den Einbau der Zuluftanlage sei es nicht möglich, eine Vollkonzession für den
Wirtschaftsbetrieb zu erhalten. Das Anbieten von warmen Speisen sei nur mit einer
Vollkonzession möglich. Herr Mertel schlug vor, zunächst abzuwarten, welche
Speisen der künftige Pächter anbieten werde.
Beschluss:
Nach einer ausführlichen Diskussion
wurde einstimmig be-schlossen, dass die eingestellten Mittel in Höhe von
20.000,-- DM in das Haushaltsjahr 2001 übertragen werden sollen. Es sollen dann
weitere 10.000,-- DM bereitgestellt werden. Nach Genehmigung des Haushaltsplanes
sollte die Zuluftanlage dann ausgeschrieben werden.
TOP 9
Bürgerhaus: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsbetrieb
im Untergeschoss
Sachverhalt:
Herr Mertel teilte mit, dass es im Interesse der CDU-Fraktion liege, den Wirtschaftsbetrieb
zu verpachten unter der Voraus-setzung, dass der Pächter für Strom, Wasser
und Heizung eine separate Abrechnung erhalte und eine Pacht bezahle. Der Pächter
müsse die Gaststätte auf eigene Rechung und Gefahr betreiben, die Gemeinde dürfe
damit kein Risiko eingehen. Gedacht sei an die Verpachtung aller Räume im Untergeschoß,
bei Bedarf sollten auch die oberen Räumlichkeiten zur Ver-fügung gestellt
werden können. Grundsätzlich sollten jedoch die Vereine die oberen Räume wie
bisher nutzen und sich auch weiter selbst versorgen dürfen.
Für die SPD-Fraktion schlug Herr Kullmer vor, einen Förderverein zur Unterstützung
des Bürgerhauses zu gründen. Der Förderverein sollte dann als Pächter mit allen
hierfür anfallenden Verpflichtungen eingesetzt werden. Dies hätte weiterhin den Vorteil,
dass Erträge bis 60.000,-- DM steuerfrei seien. Die erwirtschafteten
Erlöse kämen dann der Gemeinde zugute.
Beschluss:
Nach einer ausführlichen Diskussion
wurde einstimmig be-schlossen, dass zunächst ein Förderverein gegründet werden
soll. Dieser soll dann zusammen mit dem Haupt- und Finanzausschuß eine Satzung
erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beratung vorlegen.
TOP 10
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kaiserslautern
Der Vorsitzende verwies hierzu auf die Beschlußvorlage. Da durch die Planung der
Stadt Kaiserslautern keine nachteiligen Auswirkungen auf die städtebauliche und
sonstige Entwicklung der Ortsgemeinde Waldleiningen erkennbar sind, wurde dem
vorgelegten Planwerk einstimmig zugestimmt.
TOP 11
Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lambrecht
(Pfalz);
hier: Änderungsentwurf
Der Vorsitzende verwies hierzu auf die Beschlußvorlage. Da durch die Planung der
Verbandsgemeinde Lambrecht keine nachteiligen Auswirkungen auf die
städtebauliche und sonstige Entwicklung der Ortsgemeinde Waldleiningen erkennbar
sind, wurde dem vorgelegten Planwerk einstimmig zugestimmt
Ende der Sitzung: 22.00 Uhr
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