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Waldleiningen:
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Sitzung 2000

 

Sitzung vom 14. Dezember 2000

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Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der
Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 14. Dezember 2000, 20.00 Uhr


Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1

Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
die Ratsmitglieder Franz Böhm, Klaus Becker, Marianne Jung, Uwe Mertel, Helmut Pfeifer, Armin Kullmer, Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bürgermeister Walter Rung, Frau Stock als Schriftführerin
Entschuldigt fehlen:
1. Ortsbeigeordneter Franz-Josef Böhm
Unentschuldigt fehlen:
./.


Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig

Beratungsgegenstände:
TOP 1    Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO
TOP 2    Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“
TOP 3    Änderung der Satzung über die Erhebung von               Hundesteuer
TOP 4    Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der               Ortsgemeinde Waldleiningen;
              hier: Beratung der Mustersatzung und Beschluß-                        fassung

TOP 5    Winterdienst - Streupflicht der Ortsgemeinde               Waldleiningen für gemeindeeigene Grundstücke
TOP 6    Beratung der Überwachung von Kinderspielgeräten               auf Spielplätzen und Anlagen
TOP 7    Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr               1999
              1. Feststellung des Rechnungsergebnisses
              2. Erteilung der Entlastung 1999

TOP 8    Zuluftanlage: Beratung und Beschluss über weitere               Vorgehensweise
TOP 9    Bürgerhaus: Beratung und Beschlussfassung über               den Wirtschaftsbetrieb im Untergeschoß
TOP 10  Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der               Stadt Kaiserslautern
TOP 11  Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbands
              gemeinde Lambrecht (Pfalz);
              hier: Änderungsentwurf

TOP 12  Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene


Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass die Tagesordnung der Sitzung im Amtsblatt veröffentlicht war und dass die Einladung zur Sitzung fristgerecht erfolgte.
Er teilte mit, dass die Tagesordnung im Benehmen mit dem 1. Ortsbeigeordneten hergestellt wurde. Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.
Herr Pfeifer beantragte, den TOP 12 der öffentlichen Sitzung und die Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung abzusetzen, da kein Beratungsbedarf bestehe. Diesem Antrag wurde bei 7 Ja- Stimmen und einer Enthaltung entsprochen.
Ratsmitglied Becker regte an, künftig nicht in das "Dorf-gemeinschaftshaus“, sondern in das „Bürgerhaus“ einzuladen.


TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

Zu diesem TOP lagen keine Anträge vor.


TOP 2
Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“

Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilte mit, dass Waldleiningen im Falle einer Teilnahme am Wettbewerb 2001 nicht mehr in der Sonder-klasse, sondern in der Hauptklasse antreten würde. Dies sei durch die Bestimmungen so vorgegeben.

Beschluss:
Der Rat beschloß einstimmig, am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ teilzunehmen.


TOP 3
Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer

Sachverhalt:
Der Vorsitzende erläuterte, dass die höheren Steuersätze für Kampfhunde in der Haushaltssatzung geregelt werden. Es sei weiter daran gedacht, Hundemarken, evtl. zusammen mit den anderen Gemeinden in der Verbandsgemeinde, anzuschaffen.

Beschluss:
Der Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer wurde einstimmig zugestimmt.


TOP 4
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Waldleiningen;

Sachverhalt:
Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder, dass nach der geänderten Satzung die Anlieger zuständig sind für das Räumen der Gehwege und Hydranten bei Schnee. Ratsmitglied Becker vertrat die Auffassung, dass dies nicht den Anliegern zugemutet werden könne. Weiter stellte er die Frage, welche Streumittel verwendet werden dürfen.
Bürgermeister Rung erläuterte, dass der Ortsgemeinde grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht obliege. Dies beinhalte auch das Schneeräumen im Winter. Aufgrund der hohen Kosten sei es jedoch gerade bei kleinen Gemeindenüblich, dies durch Satzung auf die Anlieger zu übertragen. Aus Umweltgründen sei das Streuen von Salz grundsätzlich verboten. Ausnahmen seien jedoch in der Satzung
geregelt. Die anderen Gemeinden hätten der Satzung bereits zugestimmt.

Beschluss:
Nach einer kurzen Diskussion wurde bei 7 Ja- Stimmen und einer Gegenstimme der Satzung zugestimmt.


TOP 5
Winterdienst: Streupflicht der Ortsgemeinde Waldleiningen für gemeindeeigene Grundstücke

Sachverhalt:
Der Vorsitzende führte aus, dass der Gemeinde für die gemeindeeigenen Grundstücke die Schneeräumpflicht obliege. Es gebe hierfür zwei Möglichkeiten. Zum einen könne dies durch den Bauhof der Verbandsgemeinde Hochspeyer durchgeführt werden. Diese Kosten würden dann der Ortsgemeinde in Rechnung gestellt.
Kostengünstiger sei es jedoch, wenn die Ortsgemeinde selbst dies erledige. Hierfür könnten Personen gegen ein geringes Entgelt angestellt werden.

Beschluss:
Nach einer kurzen Aussprache wurde beschlossen, dass die Schneeräumung durch Gemeindemitglieder gegen ein Entgelt in Höhe von 7,-- bis 10,-- DM pro Stunde durchgeführt werden soll.


TOP 6
Beratung der Überwachung von Kinderspielgeräten auf Spielplätzen und Anlagen

Sachverhalt:
Der Vorsitzende erläuterte, dass es aufgrund der gesetzlichen Regelungen erforderlich sei, die Kinderspielgeräte regelmäßig zu warten. Einmal wöchentlich muß eine Sicht- und Funktions-kontrolle, 1 - 3 mal monatlich muß eine Verschleißkontrolle sowie eine Jahreskontrolle durchgeführt werden. Die Arbeiter des Verbandsgemeindebauhofes hätten hierfür spezielle Kurse absolviert. Es würde noch ein Kurs im Frühjahr 2001 ange-boten, dieser kostet für 2 Tage 380,-- DM.
Es stelle sich auch hier die Frage, ob diese Arbeiten durch den Bauhof der Verbandsgemeinde mit ausgeführt werden sollen. Die Kosten pro Arbeiter betragen für eine Stunde 43,-- DM. Hinzu kommen die Kosten für das Fahrzeug in Höhe von 12,-- DM. Eine Kalkulation der Bauverwaltung habe ergeben, dass für die Wartung der Kinderspielgeräte in Waldleiningen mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 2000,-- DM bis 2.500,-- DM zu rechnen wäre, wenn der Bauhof diese Arbeiten übernimmt.

Nach einer ausführlichen Diskussion schlug die SPD-Fraktion vor, dass man zunächst versuchen solle, eine Person zu finden, die diese Arbeiten übernimmt.
Diese Person sollte dann auch im Frühjahr den Kurs besuchen. Sollte dies nicht möglich sein, sollten die Aufgaben durch die Verbandsgemeinde gegen Rechnungstellung erledigt werden.

Beschluss:
Dem Vorschlag der SPD-Fraktion wurde einstimmig entsprochen.


TOP 7
Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999
1. Feststellung des Rechnungsergebnisses
2. Erteilung der Entlastung 1999


Sachverhalt:
Der Vorsitzende bat das älteste Ratsmitglied, Herrn Becker, den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt zu übernehmen. Dieser bat Herrn Mertel als Vorsitzender des Rechnungs-prüfungsausschusses um den Bericht über das Ergebnis der Prüfung des Jahresrechnung. Dieser teilte mit, dass die Rechnungslegung des Haushaltsjahres 1999 am 05.12.2000 geprüft wurde. Die Buchungsvorgänge waren bis auf einen Beleg nachvollziehbar. Lediglich bei der Haushaltsstelle 020.637 konnte eine Buchung über 182,-- DM vom 22.11.1999 nicht anhand eines Beleges nachgewiesen werden. Die Verwaltung wird gebeten, den fehlenden Beleg nachzureichen oder die Buchung zu korrigieren.

Beschlussvorlage:
Herr Mertel stellte den Antrag, die Jahresrechnung unter der Berücksichtigung der o.a. Anmerkung zu beschließen und dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten, soweit er in Vertretung des Bürgermeisters gehandelt hat, die Entlastung zu erteilen.

Beschluss:
Diesem Antrag wurde einstimmig entsprochen. Die Nieder-schrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses liegt dieser Niederschrift bei.


TOP 8
Zuluftanlage: Beratung und Beschluss über weitere Vorgehensweise

Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilte mit, dass sich die Kosten für die Zuluft-anlage für die Küche des Dorfgemeinschaftshauses aufgrund einer mittlerweile durchgeführten Vorkalkulation auf ca. 21.100,-- DM belaufen. Im Haushalt sind hierfür 20.000,-- DM eingestellt.
Ohne den Einbau der Zuluftanlage sei es nicht möglich, eine Vollkonzession für den Wirtschaftsbetrieb zu erhalten. Das Anbieten von warmen Speisen sei nur mit einer Vollkonzession möglich. Herr Mertel schlug vor, zunächst abzuwarten, welche
Speisen der künftige Pächter anbieten werde.

Beschluss:
Nach einer ausführlichen Diskussion wurde einstimmig be-schlossen, dass die eingestellten Mittel in Höhe von 20.000,-- DM in das Haushaltsjahr 2001 übertragen werden sollen. Es sollen dann weitere 10.000,-- DM bereitgestellt werden. Nach Genehmigung des Haushaltsplanes sollte die Zuluftanlage dann ausgeschrieben werden.


TOP 9
Bürgerhaus: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsbetrieb im Untergeschoss

Sachverhalt:
Herr Mertel teilte mit, dass es im Interesse der CDU-Fraktion liege, den Wirtschaftsbetrieb zu verpachten unter der Voraus-setzung, dass der Pächter für Strom, Wasser und Heizung eine separate Abrechnung erhalte und eine Pacht bezahle. Der Pächter müsse die Gaststätte auf eigene Rechung und Gefahr betreiben, die Gemeinde dürfe damit kein Risiko eingehen. Gedacht sei an die Verpachtung aller Räume im Untergeschoß,
bei Bedarf sollten auch die oberen Räumlichkeiten zur Ver-fügung gestellt werden können. Grundsätzlich sollten jedoch die Vereine die oberen Räume wie bisher nutzen und sich auch weiter selbst versorgen dürfen.
Für die SPD-Fraktion schlug Herr Kullmer vor, einen Förderverein zur Unterstützung des Bürgerhauses zu gründen. Der Förderverein sollte dann als Pächter mit allen hierfür anfallenden Verpflichtungen eingesetzt werden. Dies hätte weiterhin den Vorteil, dass Erträge bis 60.000,-- DM steuerfrei seien. Die erwirtschafteten Erlöse kämen dann der Gemeinde zugute.

Beschluss:
Nach einer ausführlichen Diskussion wurde einstimmig be-schlossen, dass zunächst ein Förderverein gegründet werden
soll. Dieser soll dann zusammen mit dem Haupt- und Finanzausschuß eine Satzung erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beratung vorlegen.


TOP 10
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kaiserslautern

Der Vorsitzende verwies hierzu auf die Beschlußvorlage. Da durch die Planung der Stadt Kaiserslautern keine nachteiligen Auswirkungen auf die städtebauliche und sonstige Entwicklung der Ortsgemeinde Waldleiningen erkennbar sind, wurde dem
vorgelegten Planwerk einstimmig zugestimmt.


TOP 11
Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz);
hier: Änderungsentwurf

Der Vorsitzende verwies hierzu auf die Beschlußvorlage. Da durch die Planung der Verbandsgemeinde Lambrecht keine nachteiligen Auswirkungen auf die städtebauliche und sonstige Entwicklung der Ortsgemeinde Waldleiningen erkennbar sind, wurde dem vorgelegten Planwerk einstimmig zugestimmt

 


Ende der Sitzung: 22.00 Uhr

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