Sitzung vom 01. Februar 2001

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der
Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 01. Februar 2001, 19.00 Uhr
Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1
Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1.
Ortsbeigeordneter Franz-Josef Böhm,
die Ratsmitglieder
Franz Böhm, Klaus Becker, Marianne Jung, Uwe Mertel, Helmut Pfeifer, Armin Kullmer, Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Matthias Marschall und Petra Stock als Schriftführerin
Entschuldigt fehlen:
-/-
Unentschuldigt fehlen:
-/-
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig
Beratungsgegenstände:
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO
TOP 2 Antrag Flugsportverein Waldleiningen über Ausweisung von Land
im Flächennutzungsplan
TOP 3 Haushaltsplan 2001
hier: Rahmendaten
a) Beschluss über die Steuerhebesätze
b) Beschluss über die Hundesteuerhebesätze
c) Beschluss über die Feldwegebeiträge
d) Haushaltssicherungskonzept
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden.
Er stellte fest, dass die Tagesordnung der Sitzung im Amtsblatt veröffentlicht war und
dass die Einladung zur Sitzung fristgerecht erfolgte.
Er teilte mit, dass die Tagesordnung im Benehmen mit dem 1. Ortsbeigeordneten
hergestellt wurde. Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.
TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO
Zu diesem TOP lagen keine Anträge vor.
TOP 2
Antrag Flugsportverein Waldleiningen über Ausweisung von Land im
Flächennutzungsplan
Sachverhalt:
Der Vorsitzende verlas den entsprechenden Antrag vom 21.12.2000. Hierin wird
mitgeteilt, dass im Zuge der Einrichtung der Kernzone III Naturpark Pfälzer Wald die
Genehmigung zum Betrieb des Modelfluggeländes auf dem „Roteneck“ ersatzlos
aufgehoben wurde. Es wird darum gebeten, im Flächennutzungsplan ein Gelände für
die Sportart „Luftsport“ vorzusehen.
Beschlussvorlage:
Herr Pfeifer verlas die Vorgaben des
Flächennutzungsplanes und stellte klar, dass die erforderlichen Genehmigungen und
Befreiungen vom Verein beantragt werden müßten. Er schlug vor, dem Antrag zu
entsprechen und eine Fläche in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
Beschluss:
Dieser
Antrag wurde bei 5 Gegenstimmen abgelehnt.
TOP 3
Haushaltsplan 2001
hier: Rahmendaten
a) Beschluss über die Steuerhebesätze
Der Vorsitzende verlas hierzu die Beschlußvorlage der Verwaltung. Bei einer
Anhebung der Steuerhebesätze der Grundsteuer A von derzeit 260 v.H. auf
269 v.H, der Grundsteuer B von 290 v.H. auf 317 v.H. und der Gewerbe-steuer
von 330 v.H. auf 352 v.H. würden sich Mehreinnahmen von voraussichtlich
6.140,-- DM ergeben. Die höheren Steuersätze entsprechen den Nivellierungssätzen
des Landesfinanzausgleichsgesetzes Rheinland-Pfalz. Die SPD-Fraktion schlug vor,
die Steuerhebesätze in der vor-geschlagenen Art anzuheben. Die CDU-Fraktion
sprach sich dagegen aus, da auch bei dem Beibehalt der alten Hebesätze
Bedarfzuweisungen beantragt werden könnten und die Bürger dann nicht belastet
werden.
Nach einer kurzen Diskussion wurde der Vorschlag der SPD-Fraktion
bei 5 Gegenstimmen und 4 Ja-Stimmen abgelehnt.
Die CDU-Fraktion stellte den Antrag, die Steuerhebesätze wie im Vorjahr zu belassen.
Diesem Antrag wurde bei 5 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen entsprochen.
b) Beschluss über die Hundesteuerhebesätze
Der Vorsitzende verwies hierzu auf die Beschlußvorlage der Verwaltung.
Nach einer kurzen Aussprache stellte die SPD-Fraktion den Antrag, die Steuer für
Kampfhunde um das 8-fache des jeweiligen Steuersatzes festzusetzen.
Dies bedeute für den 1. Kampfhund 400,-- DM, für den zweiten Kampfhund
544,-- DM und für den dritten Kampfhund 688,-- DM. Die bisherigen Hebesätze
werden beibehalten.
Diesem Antrag wurde einstimmig entsprochen.
c) Beschluss über die Feldwegebeiträge
Der Vorsitzende teilte mit, dass aufgrund der Planung und des derzeitigen Mittelbedarfes
die bisherigen 20,-- DM pro ha. ausreichten.
Es wurde daher einstimmig
beschlossen, den Feldwegebeitrag in dieser Höhe zu belassen.
d) Haushaltssicherungskonzept
Der Vorsitzende verlas die Beschlußvorlage, wonach die Gemeinden bei einem unausgeglichenen
Haushalt grundsätzlich ein Haushaltssicherungskonzept
aufzustellen hätten. Nach einem Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und
für Sport könnten nun Gemeinden unter 3000 Einwohnern hiervon befreit werden, da
diese den Fehlbetrag nicht nennenswert beeinflussen können.
Es wurde einstimmig beschlossen, dass bei der Kommunal-aufsicht eine Ausnahme
von der Verpflichtung zur Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes beantragt
werden soll.
Ende des öffentlichen Teils: 19.55 Uhr
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