Sitzung vom 15. März 2001

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der
Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 15. März 2001, 20.00 Uhr
Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1
Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1.
Ortsbeigeordneter Franz Josef Böhm,
die Ratsmitglieder Franz Böhm,
Klaus Becker, Marianne Jung, Uwe Mertel, Helmut Pfeifer, Armin Kullmer und Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bürgermeister Walter Rung, VG-Angestellte Gabi Berger - als Schriftführerin -
Weiter anwesend:
Frau Boie (Mitarbeiterin der Tageszeitung “DIE RHEINPFALZ“)
Entschuldigt fehlen:
./.
Unentschuldigt fehlen:
./.
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig
Beratungsgegenstände:
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
TOP 2 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
der Orts-
gemeinde Waldleiningen für das Haushaltsjahr 2001
TOP 3 Umstellung der Hauptsatzung auf EURO
TOP 4 Vermietung und Verpachtung
a) Festsetzung des Pachtzinses zur Verpachtung des Untergeschosses Bürgerhaus
b) Beschluß über die Festsetzungen des Pacht-
vertrages
TOP 5 Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde
hier: Zustimmung gem. § 67 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung
TOP 6 Einsparung des Gemeindeanteils an der Umlage Verbundbeitrag
und Verwaltungskostenbeitrag für den Zweckverband Verkehrsverbund
Rhein-Neckar (VRN);
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Ortsbürgermeister Pfeifer eröffnete um 20.00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung und
begrüßte die anwesenden Ratsmitglieder. Sein besonderer Gruß galt Herrn
Bürgermeister Rung, der Mitarbeiterin der Verwaltung, der Vertreterin der Presse sowie
den erschienenen Gastzuhörern.
Er stellte fest, daß die Einladung zu dieser Sitzung den Ratsmitgliedern form- und
fristgerecht zugegangen und die Beschlußfähigkeit gegeben ist.
Gegen die Tagesordnung wurden keine Einwände erhoben.
Er teilte mit, daß keine Bauvoranfragen für den nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung
vorliegen und dieser somit entfallen könne.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingingen und keine weiteren Anträge zur
Tagesordnung gestellt wurden, rief Ortsbürgermeister Pfeifer den ersten Tagesordnungspunkt
auf.
TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
Der Vorsitzende teilte mit, daß ihm keine Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt
vorliegen. Auch die anwesenden Zuhörer machten von der Einwohnerfragestunde
keinen Gebrauch.
TOP 2
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Waldleiningen für das
Haushaltsjahr 2001
Sachverhalt:
Ortsbürgermeister Pfeifer stellte den Haushaltsplan in groben Zügen vor. Er erläuterte
hierzu, daß es auch für das Jahr 2001 nicht gelungen sei, den Haushalt der Ortsgemeinde
Waldleiningen auszugleichen. Leider bleibe der Ortsgemeinde nur ein enger
Gestaltungsraum.
Die leichte Steigerung in den Einnahmen würde sich aufgrund der ebenso stets steigenden
Umlagen für Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung nicht rechnen.
So zahle die Ortsgemeinde eine Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 174.400,-- DM
sowie eine Kreisumlage in Höhe von 136.000,-- DM, zusammengerechnet einen
Verwaltungskostenaufwand von insgesamt 310.400,-- DM.
Der Verwaltungshaushalt belaufe sich in den Einnahmen auf 473.500,-- DM, in den
Ausgaben hingegen auf 717.950,-- DM, was einen Fehlbetrag der laufenden Rechnung
von 169.150,-- DM ergebe; der Vermögenshaushalt sei mit jeweils 108.300,-- DM in
Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Weiterhin trug der Vorsitzende vor, daß der Schuldenstand der Ortsgemeinde Waldleiningen
per 01.01.2001 1.557.733,78 DM betrage, der sich jedoch im Jahre 2001 durch
die Zahlung von 129.480,-- DM (75.823,19 DM Zinsen und 53.656,81 DM Tilgung) per
31.12.2001 auf voraussichtlich 1.504.076,97 DM reduziere.
Die wichtigste Maßnahme im Vermögenshaushalt sei die Sanierung der alten Schule
mit einem Planungsvolumen von 20.000,-- DM, der Erwerb von Grundstücken im Rahmen der Wohnungsbauförderung in Höhe von 4.000,-- DM und der Erwerb einer
Motorsense zur Pflege der gemeindlichen Straßen und Plätze in Höhe von 1.500,-- DM.
Weiterhin schlagen die Tiefbaumaßnahmen in der Schloßstraße mit etwa 18.000,-- DM
zu Buche.
Geplant sei auch die Zuluftanlage für die Küche in Bürgerhaus mit einer Aufstockungssumme
von 10.000,-- DM auf nunmehr 30.000,-- DM.
Was die Kürzung der Verfügungsmittel von 500,-- DM auf 300,- DM seitens der CDU-Fraktion
angehe, so empfinde er dies als sehr kleinlich und nicht im Sinne der Bürger.
Zur Öffnung des Untergeschosses im Bürgerhaus merkte er an, daß diese schnellstens
zum Abschluß gebracht werden müsse, da bereits enorme Einnahmeverluste entstanden
seien und auch noch weiter entstehen werden.
Abschließend teilte Ortsbürgermeister Pfeifer mit, daß das Ratsmitglied Helmut Pfeifer
aufgrund der neuen Verordnung zur regelmäßigen Kontrolle der Kinderspielplätze, die
am 01.01.2001 in Kraft getreten ist, eine zweitägige Schulung besucht habe, die ihn
berechtige, diese Überprüfungen durchzuführen. Hierdurch können Einsparungen von
ca. 2.000,- DM erzielt werden.
Danach stellte er den Haushalt der Ortsgemeinde Waldleiningen zur Diskussion.
CDU_Fraktion:
Für die CDU-Fraktion trug Herr Franz Böhm vor, daß der heute zur Verabschiedung
vorgelegte Haushalt der Ortsgemeinde Waldleiningen in den Haushaltsansätzen des
Verwaltungs-haushaltes erhebliche Steigerungen zeige. So weise alleine der Haushalt
der allgemeinen Verwaltung eine Steigerungsrate von über 59 % auf. Beschäftigungsentgelte
seien im vorgelegten Haushaltsplan-Entwurf gegenüber dem Jahr 1999 von
120,38 DM auf 4.500,-- DM angestiegen.
Auf Unverständnis stoßen die Geschäftsausgaben für Post- und Fernmeldegebühren in
Höhe von 1.500,-- DM. Da es sich hierbei um einen Dienstanschluß handele, beantrage
die CDU-Fraktion die kostenlose Führung eines Einzelgesprächs-nachweises durch die
Telekom, welcher bei der Rechnungsprüfung vorzulegen ist.
Die CDU-Fraktion müsse feststellen, daß dieser Haushalt nicht den Willen zum Sparen
erkennen lasse.
Weiterhin sei ein großzügiger Umgang mit freiwilligen Leistungen,
welche vom Land bei der Bedarfszuweisung nicht berücksichtigt werden, festzustellen.
Die Konzessionseinnahme in Höhe von 22.700,-- DM, die Dank einer Konsolidierung
der Finanzen der Verbands-gemeindewerke verbucht werden sowie die Kostenerstattung
für die Nichtbenutzung der verbandsgemeindeeigenen Einrichtungen in Höhe von
4.000,-- DM sollten vermögens-steigend eingeplant werden.
Kreis- und Verbandsgemeindeumlage in Höhe von insgesamt 310.400,-- DM schmälern
erheblich die Finanzkraft der Gemeinde.
Die Handhabung der Finanzzuweisungen durch das Land seit 1994 mache die reichen
Gemeinden immer reicher, die finanzschwachen Gemeinden jedoch immer ärmer. Hier
müsse im Sinne einer funktionierenden kommunalen Selbstverwaltung Abhilfe ge
schaffen werden.
Trotz größter Bedenken stimme seine Fraktion dem vorgelegten Haushaltsplan jedoch
zu.
SPD-Fraktion:
Für die SPD-Fraktion trug Herr Armin Kullmer vor, daß der Haushalt in den Ausgaben
aufgrund des sehr geringen finanziellen Spielraums auf ein Minimum reduziert sei.
Zum Haushalt 2001 merkte Herr Kullmer an, daß für die Repräsentationsmittel und
Verfügungsmittel in den Haushaltsjahren 1997 und 1998 schon mehr Mittel vorgesehen
und genehmigt wurden, als nun von der CDU gefordert werde.
Die SPD-Fraktion sei der Meinung, daß hier eine moderate Anpassung notwendig
gewesen wäre, um eine angemessene Repräsentation der Gemeinde zu gewährleisten.
Man hätte hier um einen Betrag in Höhe von 200,-- DM “gefeilscht“, auf der anderen
Seite sei die CDU-Fraktion so großzügig gewesen und habe zu Beginn der Legislaturperiode
ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,-- DM pro Person und Sitzung genehmigt.
Dies ergebe pro Sitzung eine Summe von 160,-- DM.
Herr Kullmer führte weiter aus, daß nach Meinung seiner Fraktion der Sperrvermerk für
die Haushaltsmittel von 1.000,-- DM lächerlich sei, da für die eventuelle Einsetzung der
Mittel eine Ratssitzung stattfinden müsse, die mit 160,-- DM zu Buche schlage. Hier sei
kein Sparwille der CDU-Fraktion zu erkennen.
Bezüglich der außerordentlichen Ausgaben, die jetzt in den Haushalt aufgenommen
worden sind, merkte Herr Kullmer an, daß man diese Kosten zum Teil schon Jahre
vorher hätte berücksichtigen müssen.
Wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, so sehe auch seine Fraktion die Notwendigkeit
einer Kreditaufnahme in Höhe von 10.000,-- DM für die Sanierung der Leichenhalle,
merkte jedoch an, daß sich diese bereits vor Jahren in diesem schlechten Zustand
befand; damals habe die CDU-Fraktion jedoch keinen Handlungsbedarf gesehen.
Bezüglich der Mittel für den Straßenausbau und Beleuchtung zum Grundstück Pöschel -
führte er weiter aus, daß Herr Pöschel bereits am 28.11.1996 einen Antrag auf Ausbau
der Beleuchtung zu seinem Grundstück gestellt habe. Auf Antrag des damaligen
Fraktionsvorsitzenden Siegfried Ziegler sei dieser Antrag mit Stimmenmehrheit der
CDU-Fraktion zur weiteren Behandlung an den Bauausschuß verwiesen worden.
Als dieser Tagesordnungspunkt keine Berücksichtigung fand, wurde dies seitens Herrn
Pfeifer in der Sitzung des Ortsgemeinderates Waldleiningen am 16.03.1998 gerügt.
Herr Böhm teilte daraufhin mit, daß ein Besichtigungstermin für den 18.03.1998 vorgesehen
sei.
Bis dato, so Kullmer, sei der Gemeinderat über das Ergebnis jedoch nicht unterrichtet
worden.
Abschließend teilte Herr Kullmer mit, daß auch seine Fraktion dem vorgelegten Haushaltsplan
zustimme.
Beschluss:
Ortsbürgermeister Pfeifer verlas die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldleinigen
für das Jahr 2001. Es erging einstimmige Beschlußfassung.
TOP 3
Umstellung der Hauptsatzung auf EURO
Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilte mit, daß im Zuge der Einführung der Einheitlichen Europäischen
Währung (EURO) für die Kommunen im Bereich der Gebühren- und sonstigen Entgeltfestsetzungen
Handlungsbedarf bestehe. Die in Vorbereitung der EURO-Einführung
erlassene EU-Verordnung (974/98/EG) regele, daß alle Rechtsvorschriften und Verträge,
in denen auf die nationale Währung Bezug genommen wird, nach der Einführung
des EURO als Bezugnahme auf die neue Währungseinheit EURO unter Berücksichtigung
des festzulegenden Umrechnungsfaktors weiter gelten werden. Dies bedeute, daß
Änderungen bzw. Umstellungen von Satzungen etc. rechtlich nicht zwingend sind.
Aufgrund des auf sechs signifikante Stellen festgelegten Umrechnungsfaktors würden
aber derzeit festgesetzte “glatte“ DM-Beträge bei einer Umrechnung “krumme“ Beträge
ergeben. In vielen Bereichen sei es ohne Belang , ob eine Umrechnung des DM-Betrages
auf den EURO letztlich zu einem “krummen“ Ergebnis führe. In anderen
Bereichen (z.B. Barkassen, Automaten, etc.) erscheine es hingegen erforderlich, auch
künftig “glatte“ Beträge zu haben. In letzteren Fällen müsse folglich eine Neufestsetzung
des Betrages erfolgen. Neufestsetzungen, die aus diesem Grund vorgenommen
werden, nenne man “Glättungen“.
Wie letztendlich geglättet werde, liege im Ermessen der Verwaltung.
Bei einer Hauptsatzung handele es sich um eine sogenannte “einnahmenneutrale“
Satzung. Sie enthält keine Gebührenregelung, und hat damit im Falle einer Glättung
keine Mehrbelastung für den Bürger bzw. Einnahmeverluste der Gemeinde zur Folge.
Hier solle im Verhältnis 1 : 2 geglättet werden.
Beschluss:
Da diese Neufestsetzung keine redaktionelle Änderung darstelle, sei ein Beschluß des
Rates notwendig.
Der Ortsgemeinderat erteilte zur Änderung der Hauptsatzung, die dieser Niederschrift
als Anlage gefügt ist, sein einstimmiges Einvernehmen.
TOP 4
Vermietung und Verpachtung
a) Festsetzung des Pachtzinses zur Verpachtung des
Untergeschosses Bürgerhaus
b) Beschluß über die Festsetzungen des Pachtvertrages
Ortsbürgermeister Pfeifer teilte mit, daß über diesen Tagesordnungspunkt bereits
mehrmals diskutiert wurde. So habe man sich in einer Bau- und Finanzausschußsitzung
sowie in einer kurz darauf folgenden Ratssitzung geeinigt, den unteren Bereich des
Bürgerhauses zu verpachten.
Man sei sich auch einig gewesen, die Räumlichkeiten zu den gleichen Konditionen zu
verpachten, ganz gleich, ob die Vermietung an einen Privatmann oder ein ortsansässiger
Verein erfolgt.
Zunächst sei es jedoch notwendig, den Mietzins bzw. den Pachtvertrag festzusetzen.
a) Festsetzung des Pachtzinses zur Verpachtung des
Untergeschosses Bürgerhaus
Für die CDU-Fraktion bemängelte das Ratsmitglied Franz Böhm die fehlende Beschlußvorlage
und bat daher um eine Sitzungsunterbrechung.
Anschließend trug Herr Böhm die Vorstellungen der CDU-Fraktion vor, wonach diese
eine Pacht in Höhe von 500,-- DM zuzüglich 100,-- DM für die Kegelbahn beantragten.
Seitens der SPD-Fraktion kam der Vorschlag, eine Pacht in Höhe von 400,-- DM zu
erheben, wobei für die Kegelbahn zusätzliche 200,-- DM auf ein zweckgebundenes
Sperrkonto eingezahlt werden sollten. Dieses Geld dürfe ausschließlich für Reparaturen
bzw. Neuanschaffung der Kegelbahn Verwendung finden.
Nach kurzer Diskussion war man sich einig, dem Vorschlag der SPD-Fraktion stattzugeben,
wobei die CDU-Fraktion anregte, so zunächst probeweise auf ein Jahr zu
verfahren.
Mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wurde dieser Vorgehensweise entsprochen.
b) Beschluß über die Festsetzungen des Pachtvertrages
Hierzu teilte der Vorsitzende mit, daß ihm Herr Rechtsanwalt Schermer nunmehr einen
Pachtvertrag vorgelegt habe. Leider sei die Zeit zu kurz gewesen, um diesen rechtzeitig
vor der Sitzung allen Ratsmitgliedern zu übersenden.
Er schlug vor, die einzelnen Punkte des Vertrages zu verlesen und darüber zu diskutieren.
Herr Franz Böhm beantragte, diesen Punkt heute abzusetzen und in die nächste
Sitzung des Ortsgemeinderates mit aufzunehmen, da er in seiner Fraktion hier noch
Beratungsbedarf sehe.
Da gegen diesen Antrag keine Einwände erhoben wurden, wurde dieser Punkt auf die
nächste Sitzung vertagt.
Ortsbürgermeister Pfeifer sicherte den Ratsmitgliedern die rechtzeitige Übersendung
des Pachtvertrages zu.
TOP 5
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde
hier: Zustimmung gem. § 67 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung
Zu diesem Tagesordnungspunkt teilte der Vorsitzende mit, daß der Verbandsgemeinderat
Hochspeyer in seiner Sitzung am 31.01.2001 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Hochspeyer abgeschlossen und darüber Beschluß
gefaßt habe.
Nach § 67 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung bedürfe die endgültige Entscheidung
des Verbandsgemeinderates über den Flächennutzungsplan 2001 der Zustimmung des
Ortsgemeinderates Waldleiningen.
Der Ortsgemeinderat Waldleiningen stimmte dem Flächennutzungsplan 2001 nach dem
Beschluß des Verbandsgemeinderates vom 31.01.2001 einstimmig zu.
TOP 6
Einsparung des Gemeindeanteils an der Umlage Verbundbeitrag
und Verwaltungskostenbeitrag für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-
Neckar (VRN);
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Der Vorsitzende teilte mit, daß er im Benehmen mit dem Beigeordneten Böhm am
28.02.2001 die Tagesordnung festgesetzt habe.
Auf Anfrage, ob seitens der CDU-Fraktion Anträge vorliegen, wurde dies verneint.
Am 02.03.2001 ging nunmehr seitens der CDU-Fraktion der Antrag zur Aufnahme
dieses Tagesordnungspunktes ein, der jedoch an die Verbandsgemeindeverwaltung
gerichtet wurde.
Der Vorsitzende stellte daher letztmals heraus, daß Anträge direkt an den Ortsbürgermeister
bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Bitte um Weiterleitung zu
richten seien.
Anschließend erteilte er Herrn Franz Böhm das Wort.
Sachverhalt:
Herr Böhm teilte mit, daß mit der Erweiterung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar in
Richtung Kaiserslautern Hauptbahnhof der Bereich der Verbandsgemeinde Hochspeyer
einbezogen wurde. Damit sei die Verbandsgemeinde die einzige im Landkreis, die
einem Verkehrsverbund angehöre. Ausgleichszahlungen durch die Verbandsgemeinde
und ihre Ortsgemeinden seien insoweit gerechtfertigt.
Da inzwischen alle Verbandsgemeinden des Landkreises Kaiserslautern und die Stadt
Kaiserslautern dem neu geschaffenen Westpfalz-Verkehrsverbund (WVV) angehören,
sei der Vorteil an der Zugehörigkeit zum VRN der Verbandsgemeinde Hochspeyer und
ihrer Ortsgemeinden weitgehend entfallen und Sonderzahlungen durch diese nicht
mehr gerechtfertigt.
Da eine große Anzahl kreisangehöriger Bürgerinnen und Bürger das Angebot nutzen
und durch ihre parkenden Autos das Bahnhofumfeld Hochspeyer belasten, stelle sich
hier mittlerweile ein Nachteil heraus.
Durch diese kreisweite Nutzung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar erachte es die
CDU-Fraktion als gerechtfertigt, wenn der Landkreis Kaiserslautern die gesamten
Kosten für den Verbundbeitrag und den Verwaltungskostenbeitrag übernimmt, zumal
bei der Berechnung der Bedarfszuweisungen die Beiträge zum VRN als “freiwillige
Leistung“ gestrichen werden.
Beschluss:
Auf Antrag der CDU-Fraktion beschloß der Ortsgemeinderat Waldleiningen einstimmig,
die Verwaltung zu beauftragen, Verhandlungen mit der Kreisverwaltung Kaiserslautern
aufzunehmen mit dem Ziel, daß diese die gesamten Kosten für den Verbundbeitrag und
den Verwaltungskostenbeitrag übernimmt.
Ende der Sitzung: 21.00 Uhr
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