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Waldleiningen:
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Sitzung 2001

 

Sitzung vom 15. März 2001

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Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der
Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 15. März 2001, 20.00 Uhr


Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1

Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1. Ortsbeigeordneter Franz Josef Böhm,
die Ratsmitglieder Franz Böhm, Klaus Becker, Marianne Jung, Uwe Mertel, Helmut Pfeifer, Armin Kullmer und Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bürgermeister Walter Rung, VG-Angestellte Gabi Berger - als Schriftführerin -
Weiter anwesend:
Frau Boie (Mitarbeiterin der Tageszeitung “DIE RHEINPFALZ“)
Entschuldigt fehlen:
./.
Unentschuldigt fehlen:
./.


Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig

Beratungsgegenstände:
TOP 1    Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
TOP 2    Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Orts- 
              gemeinde Waldleiningen für das Haushaltsjahr               2001

TOP 3    Umstellung der Hauptsatzung auf EURO
TOP 4    Vermietung und Verpachtung
              a) Festsetzung des Pachtzinses zur Verpachtung                    des Untergeschosses Bürgerhaus
              b) Beschluß über die Festsetzungen des Pacht-
                   vertrages

TOP 5    Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde
              hier: Zustimmung gem. § 67 Abs. 2 Satz 2 der                        Gemeindeordnung

TOP 6    Einsparung des Gemeindeanteils an der Umlage               Verbundbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag für               den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar               (VRN);
              hier: Antrag der CDU-Fraktion


Ortsbürgermeister Pfeifer eröffnete um 20.00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung und begrüßte die anwesenden Ratsmitglieder. Sein besonderer Gruß galt Herrn Bürgermeister Rung, der Mitarbeiterin der Verwaltung, der Vertreterin der Presse sowie den erschienenen Gastzuhörern.
Er stellte fest, daß die Einladung zu dieser Sitzung den Ratsmitgliedern form- und fristgerecht zugegangen und die Beschlußfähigkeit gegeben ist.
Gegen die Tagesordnung wurden keine Einwände erhoben.

Er teilte mit, daß keine Bauvoranfragen für den nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung vorliegen und dieser somit entfallen könne.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen eingingen und keine weiteren Anträge zur Tagesordnung gestellt wurden, rief Ortsbürgermeister Pfeifer den ersten Tagesordnungspunkt auf.


TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

Der Vorsitzende teilte mit, daß ihm keine Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen. Auch die anwesenden Zuhörer machten von der Einwohnerfragestunde keinen Gebrauch.


TOP 2
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Waldleiningen für das Haushaltsjahr 2001

Sachverhalt:
Ortsbürgermeister Pfeifer stellte den Haushaltsplan in groben Zügen vor. Er erläuterte hierzu, daß es auch für das Jahr 2001 nicht gelungen sei, den Haushalt der Ortsgemeinde Waldleiningen auszugleichen. Leider bleibe der Ortsgemeinde nur ein enger Gestaltungsraum.
Die leichte Steigerung in den Einnahmen würde sich aufgrund der ebenso stets steigenden Umlagen für Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung nicht rechnen. So zahle die Ortsgemeinde eine Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 174.400,-- DM sowie eine Kreisumlage in Höhe von 136.000,-- DM, zusammengerechnet einen Verwaltungskostenaufwand von insgesamt 310.400,-- DM.
Der Verwaltungshaushalt belaufe sich in den Einnahmen auf 473.500,-- DM, in den Ausgaben hingegen auf 717.950,-- DM, was einen Fehlbetrag der laufenden Rechnung von 169.150,-- DM ergebe; der Vermögenshaushalt sei mit jeweils 108.300,-- DM in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Weiterhin trug der Vorsitzende vor, daß der Schuldenstand der Ortsgemeinde Waldleiningen per 01.01.2001 1.557.733,78 DM betrage, der sich jedoch im Jahre 2001 durch die Zahlung von 129.480,-- DM (75.823,19 DM Zinsen und 53.656,81 DM Tilgung) per 31.12.2001 auf voraussichtlich 1.504.076,97 DM reduziere.
Die wichtigste Maßnahme im Vermögenshaushalt sei die Sanierung der alten Schule mit einem Planungsvolumen von 20.000,-- DM, der Erwerb von Grundstücken im Rahmen der Wohnungsbauförderung in Höhe von 4.000,-- DM und der Erwerb einer Motorsense zur Pflege der gemeindlichen Straßen und Plätze in Höhe von 1.500,-- DM.
Weiterhin schlagen die Tiefbaumaßnahmen in der Schloßstraße mit etwa 18.000,-- DM zu Buche.
Geplant sei auch die Zuluftanlage für die Küche in Bürgerhaus mit einer Aufstockungssumme von 10.000,-- DM auf nunmehr 30.000,-- DM.
Was die Kürzung der Verfügungsmittel von 500,-- DM auf 300,- DM seitens der CDU-Fraktion angehe, so empfinde er dies als sehr kleinlich und nicht im Sinne der Bürger.
Zur Öffnung des Untergeschosses im Bürgerhaus merkte er an, daß diese schnellstens zum Abschluß gebracht werden müsse, da bereits enorme Einnahmeverluste entstanden seien und auch noch weiter entstehen werden.
Abschließend teilte Ortsbürgermeister Pfeifer mit, daß das Ratsmitglied Helmut Pfeifer aufgrund der neuen Verordnung zur regelmäßigen Kontrolle der Kinderspielplätze, die am 01.01.2001 in Kraft getreten ist, eine zweitägige Schulung besucht habe, die ihn berechtige, diese Überprüfungen durchzuführen. Hierdurch können Einsparungen von ca. 2.000,- DM erzielt werden.
Danach stellte er den Haushalt der Ortsgemeinde Waldleiningen zur Diskussion.

CDU_Fraktion:
Für die CDU-Fraktion trug Herr Franz Böhm vor, daß der heute zur Verabschiedung vorgelegte Haushalt der Ortsgemeinde Waldleiningen in den Haushaltsansätzen des Verwaltungs-haushaltes erhebliche Steigerungen zeige. So weise alleine der Haushalt der allgemeinen Verwaltung eine Steigerungsrate von über 59 % auf. Beschäftigungsentgelte seien im vorgelegten Haushaltsplan-Entwurf gegenüber dem Jahr 1999 von 120,38 DM auf 4.500,-- DM angestiegen.
Auf Unverständnis stoßen die Geschäftsausgaben für Post- und Fernmeldegebühren in Höhe von 1.500,-- DM. Da es sich hierbei um einen Dienstanschluß handele, beantrage die CDU-Fraktion die kostenlose Führung eines Einzelgesprächs-nachweises durch die Telekom, welcher bei der Rechnungsprüfung vorzulegen ist.
Die CDU-Fraktion müsse feststellen, daß dieser Haushalt nicht den Willen zum Sparen erkennen lasse.
Weiterhin sei ein großzügiger Umgang mit freiwilligen Leistungen, welche vom Land bei der Bedarfszuweisung nicht berücksichtigt werden, festzustellen.
Die Konzessionseinnahme in Höhe von 22.700,-- DM, die Dank einer Konsolidierung der Finanzen der Verbands-gemeindewerke verbucht werden sowie die Kostenerstattung für die Nichtbenutzung der verbandsgemeindeeigenen Einrichtungen in Höhe von 4.000,-- DM sollten vermögens-steigend eingeplant werden.
Kreis- und Verbandsgemeindeumlage in Höhe von insgesamt 310.400,-- DM schmälern erheblich die Finanzkraft der Gemeinde.
Die Handhabung der Finanzzuweisungen durch das Land seit 1994 mache die reichen Gemeinden immer reicher, die finanzschwachen Gemeinden jedoch immer ärmer. Hier müsse im Sinne einer funktionierenden kommunalen Selbstverwaltung Abhilfe ge schaffen werden.
Trotz größter Bedenken stimme seine Fraktion dem vorgelegten Haushaltsplan jedoch zu.

SPD-Fraktion:

Für die SPD-Fraktion trug Herr Armin Kullmer vor, daß der Haushalt in den Ausgaben aufgrund des sehr geringen finanziellen Spielraums auf ein Minimum reduziert sei.
Zum Haushalt 2001 merkte Herr Kullmer an, daß für die Repräsentationsmittel und Verfügungsmittel in den Haushaltsjahren 1997 und 1998 schon mehr Mittel vorgesehen
und genehmigt wurden, als nun von der CDU gefordert werde. Die SPD-Fraktion sei der Meinung, daß hier eine moderate Anpassung notwendig gewesen wäre, um eine angemessene Repräsentation der Gemeinde zu gewährleisten.
Man hätte hier um einen Betrag in Höhe von 200,-- DM “gefeilscht“, auf der anderen Seite sei die CDU-Fraktion so großzügig gewesen und habe zu Beginn der Legislaturperiode ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,-- DM pro Person und Sitzung genehmigt.
Dies ergebe pro Sitzung eine Summe von 160,-- DM. Herr Kullmer führte weiter aus, daß nach Meinung seiner Fraktion der Sperrvermerk für die Haushaltsmittel von 1.000,-- DM lächerlich sei, da für die eventuelle Einsetzung der Mittel eine Ratssitzung stattfinden müsse, die mit 160,-- DM zu Buche schlage. Hier sei kein Sparwille der CDU-Fraktion zu erkennen.
Bezüglich der außerordentlichen Ausgaben, die jetzt in den Haushalt aufgenommen worden sind, merkte Herr Kullmer an, daß man diese Kosten zum Teil schon Jahre vorher hätte berücksichtigen müssen.
Wie von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, so sehe auch seine Fraktion die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme in Höhe von 10.000,-- DM für die Sanierung der Leichenhalle, merkte jedoch an, daß sich diese bereits vor Jahren in diesem schlechten Zustand befand; damals habe die CDU-Fraktion jedoch keinen Handlungsbedarf gesehen.
Bezüglich der Mittel für den Straßenausbau und Beleuchtung zum Grundstück Pöschel - führte er weiter aus, daß Herr Pöschel bereits am 28.11.1996 einen Antrag auf Ausbau der Beleuchtung zu seinem Grundstück gestellt habe. Auf Antrag des damaligen Fraktionsvorsitzenden Siegfried Ziegler sei dieser Antrag mit Stimmenmehrheit der CDU-Fraktion zur weiteren Behandlung an den Bauausschuß verwiesen worden. Als dieser Tagesordnungspunkt keine Berücksichtigung fand, wurde dies seitens Herrn Pfeifer in der Sitzung des Ortsgemeinderates Waldleiningen am 16.03.1998 gerügt.
Herr Böhm teilte daraufhin mit, daß ein Besichtigungstermin für den 18.03.1998 vorgesehen sei. Bis dato, so Kullmer, sei der Gemeinderat über das Ergebnis jedoch nicht unterrichtet worden.
Abschließend teilte Herr Kullmer mit, daß auch seine Fraktion dem vorgelegten Haushaltsplan zustimme.

Beschluss:
Ortsbürgermeister Pfeifer verlas die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldleinigen für das Jahr 2001. Es erging einstimmige Beschlußfassung.


TOP 3
Umstellung der Hauptsatzung auf EURO

Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilte mit, daß im Zuge der Einführung der Einheitlichen Europäischen Währung (EURO) für die Kommunen im Bereich der Gebühren- und sonstigen Entgeltfestsetzungen Handlungsbedarf bestehe. Die in Vorbereitung der EURO-Einführung erlassene EU-Verordnung (974/98/EG) regele, daß alle Rechtsvorschriften und Verträge, in denen auf die nationale Währung Bezug genommen wird, nach der Einführung des EURO als Bezugnahme auf die neue Währungseinheit EURO unter Berücksichtigung des festzulegenden Umrechnungsfaktors weiter gelten werden. Dies bedeute, daß Änderungen bzw. Umstellungen von Satzungen etc. rechtlich nicht zwingend sind.
Aufgrund des auf sechs signifikante Stellen festgelegten Umrechnungsfaktors würden aber derzeit festgesetzte “glatte“ DM-Beträge bei einer Umrechnung “krumme“ Beträge ergeben. In vielen Bereichen sei es ohne Belang , ob eine Umrechnung des DM-Betrages auf den EURO letztlich zu einem “krummen“ Ergebnis führe. In anderen Bereichen (z.B. Barkassen, Automaten, etc.) erscheine es hingegen erforderlich, auch künftig “glatte“ Beträge zu haben. In letzteren Fällen müsse folglich eine Neufestsetzung des Betrages erfolgen. Neufestsetzungen, die aus diesem Grund vorgenommen werden, nenne man “Glättungen“.
Wie letztendlich geglättet werde, liege im Ermessen der Verwaltung.
Bei einer Hauptsatzung handele es sich um eine sogenannte “einnahmenneutrale“ Satzung. Sie enthält keine Gebührenregelung, und hat damit im Falle einer Glättung keine Mehrbelastung für den Bürger bzw. Einnahmeverluste der Gemeinde zur Folge. Hier solle im Verhältnis 1 : 2 geglättet werden.

Beschluss:
Da diese Neufestsetzung keine redaktionelle Änderung darstelle, sei ein Beschluß des Rates notwendig.
Der Ortsgemeinderat erteilte zur Änderung der Hauptsatzung, die dieser Niederschrift als Anlage gefügt ist, sein einstimmiges Einvernehmen.


TOP 4
Vermietung und Verpachtung
a) Festsetzung des Pachtzinses zur Verpachtung des
Untergeschosses Bürgerhaus
b) Beschluß über die Festsetzungen des Pachtvertrages

Ortsbürgermeister Pfeifer teilte mit, daß über diesen Tagesordnungspunkt bereits mehrmals diskutiert wurde. So habe man sich in einer Bau- und Finanzausschußsitzung sowie in einer kurz darauf folgenden Ratssitzung geeinigt, den unteren Bereich des Bürgerhauses zu verpachten.
Man sei sich auch einig gewesen, die Räumlichkeiten zu den gleichen Konditionen zu verpachten, ganz gleich, ob die Vermietung an einen Privatmann oder ein ortsansässiger Verein erfolgt.
Zunächst sei es jedoch notwendig, den Mietzins bzw. den Pachtvertrag festzusetzen.

a) Festsetzung des Pachtzinses zur Verpachtung des Untergeschosses Bürgerhaus
Für die CDU-Fraktion bemängelte das Ratsmitglied Franz Böhm die fehlende Beschlußvorlage und bat daher um eine Sitzungsunterbrechung.
Anschließend trug Herr Böhm die Vorstellungen der CDU-Fraktion vor, wonach diese eine Pacht in Höhe von 500,-- DM zuzüglich 100,-- DM für die Kegelbahn beantragten.
Seitens der SPD-Fraktion kam der Vorschlag, eine Pacht in Höhe von 400,-- DM zu erheben, wobei für die Kegelbahn zusätzliche 200,-- DM auf ein zweckgebundenes Sperrkonto eingezahlt werden sollten. Dieses Geld dürfe ausschließlich für Reparaturen bzw. Neuanschaffung der Kegelbahn Verwendung finden.
Nach kurzer Diskussion war man sich einig, dem Vorschlag der SPD-Fraktion stattzugeben, wobei die CDU-Fraktion anregte, so zunächst probeweise auf ein Jahr zu verfahren.

Mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wurde dieser Vorgehensweise entsprochen.

b) Beschluß über die Festsetzungen des Pachtvertrages
Hierzu teilte der Vorsitzende mit, daß ihm Herr Rechtsanwalt Schermer nunmehr einen Pachtvertrag vorgelegt habe. Leider sei die Zeit zu kurz gewesen, um diesen rechtzeitig vor der Sitzung allen Ratsmitgliedern zu übersenden.
Er schlug vor, die einzelnen Punkte des Vertrages zu verlesen und darüber zu diskutieren.
Herr Franz Böhm beantragte, diesen Punkt heute abzusetzen und in die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates mit aufzunehmen, da er in seiner Fraktion hier noch Beratungsbedarf sehe. Da gegen diesen Antrag keine Einwände erhoben wurden, wurde dieser Punkt auf die nächste Sitzung vertagt.
Ortsbürgermeister Pfeifer sicherte den Ratsmitgliedern die rechtzeitige Übersendung des Pachtvertrages zu.


TOP 5
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde
hier: Zustimmung gem. § 67 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung

Zu diesem Tagesordnungspunkt teilte der Vorsitzende mit, daß der Verbandsgemeinderat Hochspeyer in seiner Sitzung am 31.01.2001 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hochspeyer abgeschlossen und darüber Beschluß gefaßt habe.
Nach § 67 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung bedürfe die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über den Flächennutzungsplan 2001 der Zustimmung des Ortsgemeinderates Waldleiningen.
Der Ortsgemeinderat Waldleiningen stimmte dem Flächennutzungsplan 2001 nach dem Beschluß des Verbandsgemeinderates vom 31.01.2001 einstimmig zu.


TOP 6
Einsparung des Gemeindeanteils an der Umlage Verbundbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein- Neckar (VRN);
hier: Antrag der CDU-Fraktion

Der Vorsitzende teilte mit, daß er im Benehmen mit dem Beigeordneten Böhm am 28.02.2001 die Tagesordnung festgesetzt habe.
Auf Anfrage, ob seitens der CDU-Fraktion Anträge vorliegen, wurde dies verneint. Am 02.03.2001 ging nunmehr seitens der CDU-Fraktion der Antrag zur Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes ein, der jedoch an die Verbandsgemeindeverwaltung gerichtet wurde.
Der Vorsitzende stellte daher letztmals heraus, daß Anträge direkt an den Ortsbürgermeister bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung mit der Bitte um Weiterleitung zu richten seien.
Anschließend erteilte er Herrn Franz Böhm das Wort.

Sachverhalt:
Herr Böhm teilte mit, daß mit der Erweiterung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar in Richtung Kaiserslautern Hauptbahnhof der Bereich der Verbandsgemeinde Hochspeyer einbezogen wurde. Damit sei die Verbandsgemeinde die einzige im Landkreis, die einem Verkehrsverbund angehöre. Ausgleichszahlungen durch die Verbandsgemeinde und ihre Ortsgemeinden seien insoweit gerechtfertigt. Da inzwischen alle Verbandsgemeinden des Landkreises Kaiserslautern und die Stadt Kaiserslautern dem neu geschaffenen Westpfalz-Verkehrsverbund (WVV) angehören, sei der Vorteil an der Zugehörigkeit zum VRN der Verbandsgemeinde Hochspeyer und ihrer Ortsgemeinden weitgehend entfallen und Sonderzahlungen durch diese nicht mehr gerechtfertigt.
Da eine große Anzahl kreisangehöriger Bürgerinnen und Bürger das Angebot nutzen und durch ihre parkenden Autos das Bahnhofumfeld Hochspeyer belasten, stelle sich hier mittlerweile ein Nachteil heraus.
Durch diese kreisweite Nutzung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar erachte es die CDU-Fraktion als gerechtfertigt, wenn der Landkreis Kaiserslautern die gesamten Kosten für den Verbundbeitrag und den Verwaltungskostenbeitrag übernimmt, zumal bei der Berechnung der Bedarfszuweisungen die Beiträge zum VRN als “freiwillige Leistung“ gestrichen werden.

Beschluss:
Auf Antrag der CDU-Fraktion beschloß der Ortsgemeinderat Waldleiningen einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, Verhandlungen mit der Kreisverwaltung Kaiserslautern aufzunehmen mit dem Ziel, daß diese die gesamten Kosten für den Verbundbeitrag und den Verwaltungskostenbeitrag übernimmt.

 


Ende der Sitzung: 21.00 Uhr

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