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Sitzung 2001

 

Sitzung vom 16. August 2001

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Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 16. August 2001, 20.00 Uhr


Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1

Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1. Ortsbeigeordneter Franz-Josef Böhm,
die Ratsmitglieder Franz Böhm, Klaus Becker, Marianne Jung, Uwe Mertel, Helmut Pfeifer, Armin Kullmer und Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bürgermeister Walter Rung und VG-Amtmann Rüdiger Mock als Schriftführer
Entschuldigt fehlen:
Keine
Unentschuldigt fehlen:
Keine


Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig.

Beratungsgegenstände:
TOP 1    Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
TOP 2    Auftragsvergabe:
              a) Motorsense
              b) Zuluftanlage Untergeschoss Bürgerhaus
              c) Zwischenzähler Strom und Wasseruhr

TOP 3    Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
              hier: Straßenentwässerung

TOP 4    Abrundungssatzung Stüterhof
TOP 5    Schülerbeförderung der Schüler aus Waldleiningen               zu den weiterführenden Schulen nach               Kaiserslautern
TOP 6    Information


Ortsbürgermeister Pfeifer eröffnete um 20.00 Uhr die Sitzung und begrüßte die zahlreich erschienenen Zuhörer sowie den Verbandsbürgermeister Rung und Herrn Mock als Schriftführer.
Die Einladungen seien jedem Ratsmitglied fristgerecht zugegangen. Außerdem stellte er die Beschlußfähigkeit des Rates fest.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die CDU-Fraktion Antrag zur Aufnahme eines Dringlichkeitstagesordnungspunktes: "Schülerbeförderung der Schüler aus Waldleiningen zu den weiterführenden Schulen nach Kaiserslautern".
Bürgermeister Rung wies darauf hin, dass die Dringlichkeit durch die CDU-Fraktion zu begründen sei und außerdem eine 2/3 Mehrheit des Rates erforderlich ist.
Ratsmitglied Mertel verlas sodann zunächst den von 4 Ratsmitgliedern der CDU-Fraktion unterschriebenen Antrag zur Aufnahme eines Dringlichkeitstagesordnungspunktes. Rats-mitglied Becker distanzierte sich zu dem Antrag.
Ab dem neuen Schuljahr 2001/2002 werden die Schüler aus Waldleiningen nicht mehr mit dem Bus nach Kaiserslautern zu den weiterführenden Schulen transportiert, sondern müssen in Hochspeyer am Bahnhof aussteigen und mit dem Zug ihre Fahrt nach Kaiserslautern fortsetzen. Da das Schuljahr bereits begonnen habe sei dringend Handlungsbedarf geboten.
Bei 6 Ja- und 3 Nein-Stimmen wurde der Dringlichkeitstagesordnungspunkt unter Tagesordnungspunkt
"TOP 5    Schülerbeförderung der Schüler aus Waldleiningen                 zu den weiterführenden Schulen nach                 Kaiserslautern"
aufgenommen. Der Tagesordnungspunkt "Information" wird zu Tagesordnungspunkt 6.


TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO

Für diesen Tageordnungspunkt waren keine schriftlichen Anfragen eingegangen. Wortmeldungen aus dem Kreis der Zuhörer waren ebenfalls nicht erfolgt.


TOP 2
Auftragsvergabe

a) Motorsense
Der Vorsitzende unterrichtete den Rat, dass 4 Angebote zur Beschaffung eines Freischneiders eingeholt wurden.
Der Rat vergab einstimmig den Auftrag an die Fa. Simon, Kaiserslautern für das Gerät Stihl FS 350 zum Bruttopreis von 1.032,40 DM.

b) Zuluftanlage Untergeschoß Bürgerhaus

Die o.a. Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben und 6 Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei der Submission am 3.8.2001 haben 4 Firmen ihr Angebot abgegeben.
Die Überprüfung, Nachrechnung und Gegenüberstellung der eingegangenen Angebote hat ergeben, dass die Fa. Gundermann GmbH, 76846 Hauenstein, als günstigster Bieter aus dem Wettbewerb hervorging.
Bei 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung beschloß der Rat, den Auftrag zur Durchführung der ausgeschrieben Arbeiten mit einer Auftragssumme von brutto 31.941,97 DM an die Fa. Gundermann GmbH zu vergeben.
Nach Auskunft des Ortsbürgermeisters weist die entsprechende Haushaltsstelle einen Fehlbetrag von 1.998,28 DM aus. Zu den fehlenden Haushaltsmitteln summieren sich die Kosten des Ingenieurbüros für die Überwachung der Maßnahme. Diese werden sich voraussichtlich auf ca. 1.000,-- DM belaufen. Somit wäre ein Fehlbetrag von ca. 3.000,-- DM auszugleichen. Es besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag aus Einsparungen bzw. Verschieben der Maßnahme „Reparatur Weg Peschel“ (Haushaltsansatz 18.000,-- DM) zu decken.
Auch diesem Vorschlag stimmte der Rat zu.

c) Zwischenzähler Strom und Wasseruhr
Nach Auskunft des Vorsitzenden soll im Bürgerhaus ein Zwischenzähler für Strom und Wasser installiert werden. Dies im Hinblick darauf, dass die Gaststätte verpachtet werden soll und eine Abrechnung der Nebenkosten sonst nicht möglich sei. Der Rat beschloß einstimmig die Installation von Zwischenzählern für die Wasser- und Stromabnahme.
Bezüglich der Abrechnung der Heizkosten wurde der Ortsbürgermeister beauftragt und ermächtigt, mit dem Pächter eine geeignete Regelung zur Abrechnung zu finden.


TOP 3
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
hier: Straßenentwässerung

Sachverhalt:
Nach einer Vereinbarung zwischen den Verbandsgemeindewerken Hochspeyer und der Ortsgemeinde Waldleiningen vom 07.09.98/21.09.98 beträgt die zu berechnende Fläche Straßenentwässerung 18.106 m².
Auf der Grundlage der diesbezüglich errechneten voraussichtlichen Straßenentwässerungskosten wurden im Jahr 1999 Abschläge durch die Ortsgemeinde Waldleiningen gezahlt.
Nach der am 29.05.2001 eingegangenen Rechnung wurden für das Jahr 1999 die Straßenentwässerungskosten neu kalkuliert.
Danach liegen die tatsächlichen Kosten für die Straßenentwässerung für das Jahr 1999 um 3.878,00 DM über den bisher geleisteten Abschlagszahlungen.
Auf der Grundlage dieser neuen Kalkulation wurden auch die Abschläge für das Jahr 2001 höher als bisher erwartet festgesetzt.
Daraus ergibt sich für das Jahr 2001 eine Überschreitung der Ausgaben im Vergleich zu den bisher im Haushalt eingeplanten Mitteln in Höhe von rd. 1.180,00 DM. Dies entspricht einer Überschreitung des Haushaltsansatzes von 5,34 %.
Eine Deckung der Ausgabe durch Einsparung im Rahmen des ausgebrachten Deckungskreises aller sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben ist in diesem Umfang nicht möglich.
Nach § 100 Abs. 1 GemO sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist, oder wenn die Ausgabe unabweisbar ist und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Sind die Ausgaben nach Umfang und Bedeutung erheblich, bedürfen sie der Zustimmung des Gemeinderats.
Da die Ausgabe auf Grund der vertraglichen Vereinbarung unabweisbar ist, ist eine Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Ausgabe durch den Gemeinderat möglich, auch wenn keine entsprechende Deckung dargestellt werden kann.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte der Leistung der unabweisbaren überplanmäßigen Ausgabe zu.


TOP 4
Abrundungssatzung Stüterhof

Sachverhalt:
Die Grundstückseigentümerin des Grundstückes Stüterhof Fl Nr. 389 stellte einen Bauantrag zur Bebauung dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus und Garage.
Der Antrag wurde von der Kreisverwaltung Kaiserslautern geprüft. Danach liegt das Grundstück im Außenbereich und zudem im Bereich des Naturparkes “Pfälzerwald”.
Eine Bebauung des Grundstückes ist danach nicht möglich.
Nach eingehender Prüfung der Möglichkeiten Baurecht für dieses Grundstück zu erreichen ergaben sich folgende Möglichkeiten:
- Erstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des     Stüterhofes.
-  Erstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für     den Bereich südlich der Zuwegung zum Dorfgebiet des     Stüterhofes. Vorhabenträger wären die Grundstücks-   
    eigentümer.
-   Erlaß einer Abrundungssatzung durch die Gemeinde
Nachdem die Erstellung eines Bebauungsplanes an den Kosten und der vorhabenbezogene Bebauungsplan an der Beteiligungsbereitschaft eines Grundstückseigentümers nicht realisierbar erscheinen, sollte die Gemeinde den Erlaß einer Abrundungssatzung in Betracht ziehen.
Die Kosten für diese Abrundungssatzung werden von der Grundstückseigentümerin getragen und belasten die Gemeinde damit nicht.

Beschlussvorlage:
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Grundstückseigentümerin vertraglich zu sichern, dass die Kosten der Abrundungssatzung (Ergänzungssatzung) von Ihr übernommen werden. Für das Grundstück Fl. Nr. 389, Stüterhof, wird zur Realisierung eines Bauvorhabens eine Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 3 Nr. 3 Baugesetzbuch vorbereitet. Der erforderliche Aufstellungsbeschluß wird erst nach der Vertragsunterzeichnung durch den Gemeinderat gefaßt.
Das Planungsbüro AIG, Kaiserslautern, wird nach Vertragsunterzeichnung mit der Vorleistung beauftragt.

Beschluss:
Die Beschlüsse ergingen einstimmig.
Frau Marianne Jung hat wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.


TOP 5
Schülerbeförderung
hier. Eilantrag der CDU-Fraktion

Sachverhalt:
Von seiten der CDU-Fraktion wurde nochmals die derzeitige Situation zum Schülertransport nach Kaiserslautern erläutert. Für die Gemeinde Waldleiningen bestehe danach dringender Handlungsbedarf um die Situation für die Schüler aus Waldleiningen wieder zu verbessern. Es könne nicht hingenommen werden, dass die Schüler über eine Stunde Fahrtzeit in Kauf nehmen müssen, um das ca. 12 km entfernt liegende Kaiserslautern zu erreichen.
Ortsbürgermeister Pfeifer wehrte sich entschieden gegen den Vorwurf, dass er bereits seit längerem von dieser Änderung der Schülertransporte gewußt habe. Auch er habe die Information erst aus dem Wochenblatt entnommen. Es haben aber bereits Gespräche mit Herrn Künne und Herrn Stiller von der Kreisverwaltung Kaiserslautern sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Hochspeyer stattgefunden. Danach sei beabsichtigt, in den nächsten Tagen zu einer Gesprächsrunde einzuladen, an der die betroffenen Eltern, der Kreis, die Stadt Kaiserslautern und der Zweckverband Personennahverkehr teilnehmen werden. Bürgermeister Rung machte Ausführungen, dass ihm die Situation ebenfalls nicht bekannt gewesen sei. Da gemeinsame Gespräch soll jedoch am 21.8.2001, 17.00 Uhr, stattfinden.
In der weitergehenden Diskussion wurden die Informationsstände der einzelnen Ratsmitglieder ausgetauscht. Ratsmitglied Becker distanzierte sich zu dem Antrag.

Beschlussvorlage:
Der Antrag der CDU-Fraktion wurde eingehend diskutiert und wie folgt neu formuliert:
Der Ortsgemeinderat Waldleiningen fordert die Kreisverwaltung und die Träger desöffentlichen Personennahverkehrs auf, die Änderung beim Personentransport rückgängig zu machen.
Es erging die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen um diesem Rückschritt im öffentlichen Personennahverkehr Einhalt zu gebieten.

Beschluss:
Der Rat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.


TOP 6
Information

Haushaltsangelegenheiten:
Der Vorsitzende unterrichtete den Rat, dass die Kreisumlage 136.278,-- DM betragen wird. Die Kreditermächtigungen wurden erteilt in Höhe von 31.500,-- DM für den Umbau der alten Schule, die Beschaffung der Motorsense und Zuluftanlage im Bürgerhaus.

Kinderkrebsstiftung Regenbogen:
Die Kinderkrebsstiftung Regenbogen fährt am 3.9.2001 in einem Radfahrkonvoi durch den Ort Waldleiningen. Hier sollte durch die Ortsgemeinde eine Stärkung für die Weiterfahrt gereicht werden. Die Gruppe wird um 16.00 Uhr in Waldleiningen eintreffen. Einladung erging an die Ratsmitglieder zur Teilnahme und Mithilfe.

Friedhof:
Der Türgriff am Friedhof sei defekt und müsse repariert werden. Der Bewuchs am Kreuz sollte freigeschnitten werden, evtl. unter Einsatz des Steigers der Verbandsgemeindewerke.

Saubrunnen:
Das Schild an der Brunnenanlage wurde entfernt bzw. gestohlen. Eine Neubeschaffung sei aus Kostengründen zur Zeit nicht möglich.

Dampfbad:
Nach Informationen, die dem Ortsbürgermeister zugetragen wurden, wollte die Frauengruppe, das Dampfbad besuchen. Angeblich konnte mit der Frauengruppe kein Termin vereinbart werden. Der Ortsbürgermeister stellte hierzu richtig, dass ihm von der Frauengruppe keine Anfrage zugegangen sei.

 


Ende der öffentlichen Sitzung: 21.25 Uhr

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