Sitzung vom 16. August 2001

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 16. August 2001, 20.00 Uhr
Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1
Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1.
Ortsbeigeordneter Franz-Josef Böhm,
die Ratsmitglieder Franz Böhm,
Klaus Becker, Marianne Jung, Uwe Mertel, Helmut Pfeifer, Armin Kullmer und Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bürgermeister Walter Rung und VG-Amtmann Rüdiger Mock als Schriftführer
Entschuldigt fehlen:
Keine
Unentschuldigt fehlen:
Keine
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig.
Beratungsgegenstände:
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
TOP 2 Auftragsvergabe:
a) Motorsense
b) Zuluftanlage Untergeschoss Bürgerhaus
c) Zwischenzähler Strom und Wasseruhr
TOP 3 Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
hier: Straßenentwässerung
TOP 4 Abrundungssatzung Stüterhof
TOP 5 Schülerbeförderung der Schüler aus
Waldleiningen zu den weiterführenden Schulen nach Kaiserslautern
TOP 6 Information
Ortsbürgermeister Pfeifer eröffnete um 20.00 Uhr die Sitzung und begrüßte die
zahlreich erschienenen Zuhörer sowie den Verbandsbürgermeister Rung und Herrn
Mock als Schriftführer.
Die Einladungen seien jedem Ratsmitglied fristgerecht zugegangen. Außerdem stellte
er die Beschlußfähigkeit des Rates fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die CDU-Fraktion Antrag zur Aufnahme eines
Dringlichkeitstagesordnungspunktes: "Schülerbeförderung der Schüler aus
Waldleiningen zu den weiterführenden Schulen nach Kaiserslautern".
Bürgermeister Rung wies darauf hin, dass die Dringlichkeit durch die CDU-Fraktion zu
begründen sei und außerdem eine 2/3 Mehrheit des Rates erforderlich ist.
Ratsmitglied Mertel verlas sodann zunächst den von 4 Ratsmitgliedern der
CDU-Fraktion unterschriebenen Antrag zur Aufnahme eines
Dringlichkeitstagesordnungspunktes. Rats-mitglied Becker distanzierte sich zu dem
Antrag.
Ab dem neuen Schuljahr 2001/2002 werden die Schüler aus Waldleiningen nicht mehr
mit dem Bus nach Kaiserslautern zu den weiterführenden Schulen transportiert,
sondern müssen in Hochspeyer am Bahnhof aussteigen und mit dem Zug ihre Fahrt
nach Kaiserslautern fortsetzen. Da das Schuljahr bereits begonnen habe sei dringend
Handlungsbedarf geboten.
Bei 6 Ja- und 3 Nein-Stimmen wurde der Dringlichkeitstagesordnungspunkt unter
Tagesordnungspunkt
"TOP 5 Schülerbeförderung der Schüler aus
Waldleiningen zu den weiterführenden Schulen nach Kaiserslautern"
aufgenommen. Der Tagesordnungspunkt "Information" wird zu
Tagesordnungspunkt 6.
TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16a GemO
Für diesen Tageordnungspunkt waren keine schriftlichen Anfragen eingegangen.
Wortmeldungen aus dem Kreis der Zuhörer waren ebenfalls nicht erfolgt.
TOP 2
Auftragsvergabe
a) Motorsense
Der Vorsitzende unterrichtete den Rat, dass 4 Angebote zur Beschaffung eines
Freischneiders eingeholt wurden.
Der Rat vergab einstimmig den Auftrag an die Fa. Simon, Kaiserslautern für das Gerät
Stihl FS 350 zum Bruttopreis von 1.032,40 DM.
b) Zuluftanlage Untergeschoß Bürgerhaus
Die o.a. Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben und 6 Anbieter zur Abgabe
eines Angebotes aufgefordert. Bei der Submission am 3.8.2001 haben 4 Firmen ihr
Angebot abgegeben.
Die Überprüfung, Nachrechnung und Gegenüberstellung der eingegangenen Angebote
hat ergeben, dass die Fa. Gundermann GmbH, 76846 Hauenstein, als günstigster
Bieter aus dem Wettbewerb hervorging.
Bei 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung beschloß der Rat, den Auftrag zur Durchführung
der ausgeschrieben Arbeiten mit einer Auftragssumme von brutto 31.941,97 DM an die
Fa. Gundermann GmbH zu vergeben.
Nach Auskunft des Ortsbürgermeisters weist die entsprechende Haushaltsstelle einen
Fehlbetrag von 1.998,28 DM aus. Zu den fehlenden Haushaltsmitteln summieren sich
die Kosten des Ingenieurbüros für die Überwachung der Maßnahme. Diese werden sich
voraussichtlich auf ca. 1.000,-- DM belaufen. Somit wäre ein Fehlbetrag von
ca. 3.000,-- DM auszugleichen. Es besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag aus
Einsparungen bzw. Verschieben der Maßnahme „Reparatur Weg Peschel“
(Haushaltsansatz 18.000,-- DM) zu decken.
Auch diesem Vorschlag stimmte der Rat zu.
c) Zwischenzähler Strom und Wasseruhr
Nach Auskunft des Vorsitzenden soll im Bürgerhaus ein Zwischenzähler für Strom und
Wasser installiert werden. Dies im Hinblick darauf, dass die Gaststätte verpachtet
werden soll und eine Abrechnung der Nebenkosten sonst nicht möglich sei.
Der Rat beschloß einstimmig die Installation von Zwischenzählern für die Wasser- und
Stromabnahme.
Bezüglich der Abrechnung der Heizkosten wurde der Ortsbürgermeister beauftragt und
ermächtigt, mit dem Pächter eine geeignete Regelung zur Abrechnung zu finden.
TOP 3
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
hier: Straßenentwässerung
Sachverhalt:
Nach einer Vereinbarung zwischen den Verbandsgemeindewerken Hochspeyer und
der Ortsgemeinde Waldleiningen vom 07.09.98/21.09.98 beträgt die zu berechnende
Fläche Straßenentwässerung 18.106 m².
Auf der Grundlage der diesbezüglich errechneten voraussichtlichen
Straßenentwässerungskosten wurden im Jahr 1999 Abschläge durch die Ortsgemeinde
Waldleiningen gezahlt.
Nach der am 29.05.2001 eingegangenen Rechnung wurden für das Jahr 1999 die
Straßenentwässerungskosten neu kalkuliert.
Danach liegen die tatsächlichen Kosten für die Straßenentwässerung für das Jahr 1999
um 3.878,00 DM über den bisher geleisteten Abschlagszahlungen.
Auf der Grundlage dieser neuen Kalkulation wurden auch die Abschläge für das Jahr
2001 höher als bisher erwartet festgesetzt.
Daraus ergibt sich für das Jahr 2001 eine Überschreitung der Ausgaben im Vergleich
zu den bisher im Haushalt eingeplanten Mitteln in Höhe von rd. 1.180,00 DM. Dies
entspricht einer Überschreitung des Haushaltsansatzes von 5,34 %.
Eine Deckung der Ausgabe durch Einsparung im Rahmen des ausgebrachten
Deckungskreises aller sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben ist in diesem
Umfang nicht möglich.
Nach § 100 Abs. 1 GemO sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn ein
dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist, oder wenn die
Ausgabe unabweisbar ist und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Sind die
Ausgaben nach Umfang und Bedeutung erheblich, bedürfen sie der Zustimmung des
Gemeinderats.
Da die Ausgabe auf Grund der vertraglichen Vereinbarung unabweisbar ist, ist eine
Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Ausgabe durch den Gemeinderat
möglich, auch wenn keine entsprechende Deckung dargestellt werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte der Leistung der unabweisbaren überplanmäßigen Ausgabe
zu.
TOP 4
Abrundungssatzung Stüterhof
Sachverhalt:
Die Grundstückseigentümerin des Grundstückes Stüterhof
Fl Nr. 389 stellte einen
Bauantrag zur Bebauung dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus und Garage.
Der Antrag wurde von der Kreisverwaltung Kaiserslautern geprüft. Danach liegt das
Grundstück im Außenbereich und zudem im Bereich des Naturparkes “Pfälzerwald”.
Eine Bebauung des Grundstückes ist danach nicht möglich.
Nach eingehender Prüfung der Möglichkeiten Baurecht für dieses Grundstück zu
erreichen ergaben sich folgende Möglichkeiten:
- Erstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Stüterhofes.
- Erstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich
südlich der Zuwegung zum Dorfgebiet des Stüterhofes. Vorhabenträger
wären die Grundstücks-
eigentümer.
- Erlaß einer Abrundungssatzung durch die Gemeinde
Nachdem die Erstellung eines Bebauungsplanes an den Kosten und der
vorhabenbezogene Bebauungsplan an der Beteiligungsbereitschaft eines
Grundstückseigentümers nicht realisierbar erscheinen, sollte die Gemeinde den Erlaß
einer Abrundungssatzung in Betracht ziehen.
Die Kosten für diese Abrundungssatzung werden von der Grundstückseigentümerin
getragen und belasten die Gemeinde damit nicht.
Beschlussvorlage:
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Grundstückseigentümerin vertraglich zu sichern,
dass die Kosten der Abrundungssatzung (Ergänzungssatzung) von Ihr übernommen
werden. Für das Grundstück Fl. Nr. 389, Stüterhof, wird zur Realisierung eines
Bauvorhabens eine Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 3 Nr. 3 Baugesetzbuch
vorbereitet. Der erforderliche Aufstellungsbeschluß wird erst nach der
Vertragsunterzeichnung durch den Gemeinderat gefaßt.
Das Planungsbüro AIG, Kaiserslautern, wird nach Vertragsunterzeichnung mit der
Vorleistung beauftragt.
Beschluss:
Die Beschlüsse ergingen einstimmig.
Frau Marianne Jung hat wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO an der
Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.
TOP 5
Schülerbeförderung
hier. Eilantrag der CDU-Fraktion
Sachverhalt:
Von seiten der CDU-Fraktion wurde nochmals die derzeitige Situation zum
Schülertransport nach Kaiserslautern erläutert. Für die Gemeinde Waldleiningen
bestehe danach dringender Handlungsbedarf um die Situation für die Schüler aus
Waldleiningen wieder zu verbessern. Es könne nicht hingenommen werden, dass die
Schüler über eine Stunde Fahrtzeit in Kauf nehmen müssen, um das ca. 12 km entfernt
liegende Kaiserslautern zu erreichen.
Ortsbürgermeister Pfeifer wehrte sich entschieden gegen den Vorwurf, dass er bereits
seit längerem von dieser Änderung der Schülertransporte gewußt habe. Auch er habe
die Information erst aus dem Wochenblatt entnommen. Es haben aber bereits
Gespräche mit Herrn Künne und Herrn Stiller von der Kreisverwaltung Kaiserslautern
sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Hochspeyer stattgefunden. Danach sei
beabsichtigt, in den nächsten Tagen zu einer Gesprächsrunde einzuladen, an der die
betroffenen Eltern, der Kreis, die Stadt Kaiserslautern und der Zweckverband
Personennahverkehr teilnehmen werden.
Bürgermeister Rung machte Ausführungen, dass ihm die Situation ebenfalls nicht
bekannt gewesen sei.
Da gemeinsame Gespräch soll jedoch am 21.8.2001, 17.00 Uhr, stattfinden.
In der weitergehenden Diskussion wurden die Informationsstände der einzelnen
Ratsmitglieder ausgetauscht. Ratsmitglied Becker distanzierte sich zu dem Antrag.
Beschlussvorlage:
Der Antrag der CDU-Fraktion wurde eingehend diskutiert und wie folgt neu formuliert:
Der Ortsgemeinderat Waldleiningen fordert die Kreisverwaltung und die Träger desöffentlichen Personennahverkehrs auf, die Änderung beim Personentransport
rückgängig zu machen.
Es erging die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, einen gleichlautenden
Beschluss zu fassen um diesem Rückschritt im öffentlichen Personennahverkehr
Einhalt zu gebieten.
Beschluss:
Der Rat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.
TOP 6
Information
Haushaltsangelegenheiten:
Der Vorsitzende unterrichtete den Rat, dass die Kreisumlage 136.278,-- DM betragen
wird. Die Kreditermächtigungen wurden erteilt in Höhe von 31.500,-- DM für den Umbau
der alten Schule, die Beschaffung der Motorsense und Zuluftanlage im Bürgerhaus.
Kinderkrebsstiftung Regenbogen:
Die Kinderkrebsstiftung Regenbogen fährt am 3.9.2001 in einem Radfahrkonvoi durch
den Ort Waldleiningen. Hier sollte durch die Ortsgemeinde eine Stärkung für die
Weiterfahrt gereicht werden. Die Gruppe wird um 16.00 Uhr in Waldleiningen eintreffen.
Einladung erging an die Ratsmitglieder zur Teilnahme und Mithilfe.
Friedhof:
Der Türgriff am Friedhof sei defekt und müsse repariert werden.
Der Bewuchs am Kreuz sollte freigeschnitten werden, evtl. unter Einsatz des Steigers
der Verbandsgemeindewerke.
Saubrunnen:
Das Schild an der Brunnenanlage wurde entfernt bzw. gestohlen. Eine Neubeschaffung
sei aus Kostengründen zur Zeit nicht möglich.
Dampfbad:
Nach Informationen, die dem Ortsbürgermeister zugetragen wurden, wollte die
Frauengruppe, das Dampfbad besuchen. Angeblich konnte mit der Frauengruppe kein
Termin vereinbart werden. Der Ortsbürgermeister stellte hierzu richtig, dass ihm von der
Frauengruppe keine Anfrage zugegangen sei.
Ende der öffentlichen Sitzung: 21.25 Uhr
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