Sitzung vom 18. Februar 2002

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 18. Februar 2002, 20.00 Uhr
Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1
Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1. Ortsbeigeordneter Franz-Josef Böhm,
die Ratsmitglieder Franz Böhm, Klaus Becker,
Uwe Mertel, Helmut Pfeifer, Armin Kullmer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bürgermeister Walter Rung und VG-Amtmann Rüdiger Mock als Schriftführer
Entschuldigt fehlen:
Marianne Jung und Gerhard Walzer
Unentschuldigt fehlen:
Keine
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig
Beratungsgegenstände:
TOP 1 Einwohnerfragestunde gem.§ 16a GemO
TOP 2 Landeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden - unser Dorf hat Zukunft"
TOP 3 Zuschussantrag des Rasse-Geflügelzuchtvereins
TOP 4 Heizungsanlage Bürgerhaus
hier: Vorgehensweise
TOP 5 Überplanmäßige Ausgaben
hier: Eilentscheidung
TOP 6 Abrundungssatzung Stüterhof
a) Behandlung der Anregungen Träger öffentlicher Belange
b) Behandlung der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung
c) Satzungsbeschluss
TOP 7 Neufassung der Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung für Verkehrsanlagen
TOP 8 Informationen
Ortsbürgermeister Pfeifer eröffnete um 20.05 Uhr die Sitzung und begrüßte die anwesenden
Ratsmitglieder sowie die anwesenden Bürger.
Er stellte fest, dass die Einladung jedem Ratsmitglied fristgerecht zugegangen war und dass der
Rat beschlussfähig ist.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bemerkte die CDU-Fraktion, dass Einwände gegen die
Tagesordnung nicht erhoben werden, jedoch sei die Tagesordnung nicht im Benehmen mit dem
Beigeordneten aufgestellt worden.
Der Vorsitzende gab zur Auskunft, dass er mehrmals versucht habe, mit dem 1. Beigeordneten in
Kontakt zu treten. Dies sei ihm leider nicht gelungen.
TOP 1
Einwohnerfragestunde gem.§ 16a GemO
Für diesen Tagesordnungspunkt waren keine schriftlichen Anfragen eingegangen. Wortmeldungen
aus dem Zuhörerkreis erfolgten ebenfalls nicht.
TOP 2
Landeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden - unser Dorf hat Zukunft"
Sachverhalt:
Ortsbürgermeister Pfeifer verlas zunächst ein Schreiben des Ministeriums, wonach die
Ortsgemeinden zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden.
Beschluss:
Der Rat sprach sich im Anschluss einstimmig für die Teilnahme an dem Wettbewerb aus.
TOP 3
Zuschussantrag des Rasse-Geflügelzuchtvereins
Sachverhalt:
Der Vorsitzende verlas den Antrag des Rasse-Geflügelzuchtvereins, wonach dieser für die
Beschaffung einer neuen Brutmaschine einen Zuschuss von der Ortsgemeinde Waldleiningen
beantrage.
Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses lautete auf Bezuschussung der
Neuanschaffung in Höhe von 250,-- Euro.
Beschluss:
Bei 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wurde die Bezuschussung in Höhe von 250,-- Euro
beschlossen.
TOP 4
Heizungsanlage Bürgerhaus
hier: Vorgehensweise
Sachverhalt:
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Haupt- und Finanzausschuss und der Bauausschuss in
seiner Sitzung vom 18.2.2002, dem Ortsgemeinderat die Empfehlung gab, die Leistungsphasen
1 - 4 sowie die Ausschreibung und Auswertung der Ausschreibung an das Ingenieurbüro
Schmalenberger, Trippstadt, zu vergeben.
Beschluss:
Bei 1 Gegenstimme wurde diesem Antrag zugestimmt.
TOP 5
Überplanmäßige Ausgaben
hier: Eilentscheidung
Sachverhalt:
Um die Rechnungen der Verbandsgemeindewerke, die für Auf- und Abbau der
Weihnachtsbeleuchtung und Reparaturen an der Straßenbeleuchtungsanlage angefallen sind,
begleichen zu können, wird es unumgänglich die Ansätze in den Haushaltsstellen wie folgt zu
erhöhen ( § 100 Abs. 1 GemO = überplanmäßige Ausgaben):
- Straßenbeleuchtung (Material) Haushaltsstelle 6700-00-5100
Erhöhung um 477,64 DM
- Straßenbeleuchtung (Personal) Haushaltsstelle 6700-00-6750
Erhöhung um 3.845,98 DM
Um Schaden von der Gemeinde durch eventuelle Zinsforderungen der Werke abzuhalten, wird
eine Eilentscheidung des Bürgermeisters vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt die überplanmäßigen Ausgaben wie vorgeschlagen, bzw. stimmt
der Eilentscheidung des Bürgermeisters zu.
Hierzu wurde von seiten der CDU-Fraktion bemerkt, dass die Eilentscheidung nicht im Benehmen
mit dem 1. Beigeordneten getroffen wurde. Der Vorsitzende teilte mit, dass auch dies nicht
möglich gewesen sei, da sich der 1. Beigeordnete in Urlaub befand.
Beschluss:
Dem Beschlussvorschlag wurde nach kurzer Diskussion bei 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und
3 Ja-Stimmen nicht zugestimmt.
TOP 6
Abrundungssatzung Stüterhof
a) Behandlung der Anregungen Träger öffentlicher Belange
b) Behandlung der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung
c) Satzungsbeschluss
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Mock von der
Verbandsgemeindeverwaltung.
Herr Mock erklärte, dass wie in der Sitzung vom 7.11.2001 beschlossen, die öffentliche Auslegung
des Planwerkes in der Zeit vom 30.11.2001 bis 2.1.2002 erfolgt sei.
Gleichzeitig fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.
Eingang der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, die durch Offenlage der Plangrundlagen in der
Zeit vom 30.11.2001 bis einschließlich 02.01.2002 in der VG-Verwaltung Hochspeyer
stattfand, wurden weder Anregungen noch Hinweise zur Planung abgegeben.
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Stellungnahmen Träger Öffentlicher Belange:
Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange gingen bis zum 30.01.2002 insgesamt
9 Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung "Annexe Stüterhof" der Ortsgemeinde Waldleiningen
ein. Von 5 Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen bzw. Hinweise abgegeben und 4 der
eingegangenen Stellungnahmen der TöB hatten weder Bedenken noch Anregungen oder
Hinweise vorzubringen.
Es wurden die einzelnen Träger öffentlicher Belange mit einer stichwortartigen Zusammenfassung
(kursiv) der abgegebenen Stellungnahme bekanntgegeben. Zu jedem der TöB erfolgte eine
(kurze) Stellungnahme aus Sicht der Bauleitplanung, im Anschluss daran wurde ein
Beschlussvorschlag für den Gemeinderat formuliert.
Behandlung der Anregungen, Bedenken und Hinweise der
Träger Öffentlicher Belange:
1. Kreisverwaltung Kaiserslautern – Untere Landesplanung
und
Kreisverwaltung Kaiserslautern – Untere Landes-
pflege (Anregungen und Hinweise)
a) Landesplanung – Ortsbild
Aus Sicht der Landesplanung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, es wird aus
ortsbaulicher Sicht angemerkt, dass eine Ergänzung der Bebauung auf der anderen
Straßenseite wünschenswerter gewesen wäre. Im übrigen wird darauf hingewiesen,
dass die Satzung der Genehmigung bedarf, da sie nicht aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt ist.
b) Landespflege –FFH-Gebiet und landespflegerische Maß- nahmen/Pflanzliste
Die Landespflege stellt zunächst fest, dass der gesamte Stüterhof im gemeldeten FFHGebiet "Trippstadter Moore und Wälder" liegt. Eine Verträglichkeitsprüfung gem. § 19c BNatSchG ist jedoch nicht erforderlich, da es sich um eine geringfügige Erweiterung
handelt und dadurch keine prioritären Lebensraumtypen und auch keine Habitate der prioritären Arten betroffen sind.
Zur Gestaltung der Grundstücksparzelle wird angeregt, dass insbesondere an den
Außengrenzen eine Eingrünung aus heimischen Gehölzarten für notwendig angesehen
wird, um der besonderen Qualität der Annexe Rechnung zu tragen.
Das bedeutet, dass die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen, landespflegerische
Festsetzung M 3 zur Anlage eines dichten Gehölzstreifens zum Zweck der
Abschirmung, durch eine Pflanzliste zu ergänzen ist.
Es wird vorgeschlagen folgende Arten für die Bepflanzung zu verwenden:
Quercus petraea – Traubeneiche
Prunus avium – Wildkirsche
Carpinus betulus – Hainbuche
Rosa canina – Hundsrose
Crataegus monogyna – Weissdorn
Corylus avellana – Haselnuss
Hierzu ist anzumerken, dass die Anforderungen der Pfalzwerke bezüglich der
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern im Bereich der Freileitung, die im Bereich der
als "Private Grünflächen" festgesetzten Grundstücksteil verläuft, zu beachten sind (vgl.
Stellungnahme der Pfalzwerke).
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass aus landespflegerischer Sicht, aber auch
aus städtebaulicher Sicht eine künftige Weiterführung der Bebauung in Richtung des
bestehenden Einzelhauses auf keinen Fall vertretbar erscheint.
Hierzu ist anzumerken, dass mit dieser Ergänzungssatzung eine endgültige
Entwicklung in diesem Bereich der Annexe Stüterhof festgeschrieben wird. Eine
neuerliche Abrundungs-/Ergänzungssatzung kann nicht nochmals angewandt werden.
Beschlussvorschlag::
Die Hinweise der Kreisverwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die
Konkretisierung zur landespflegerischen Festsetzung M 3, Aufnahme einer
Pflanzliste, ist in die Ergänzungssatzung einzuarbeiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlußvorschlag einstimmig zu.
2. Struktur- und Genehmigungsbehörde - Direktion Süd/Neu-
stadt
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
a) Oberflächenentwässerung
Die Bewirtschaftung des anfallenden Niederschlags- wassers in dezentralen Anlagen
(Versickerungsmulden) wird begrüßt. Es wird angeregt, den Bauherrn noch gezielt über
die Möglichkeiten der Brauchwassernutzung zu informieren. Weiter wird angeregt, die
dezentralen Versickerungsanlagen ins- gesamt auf den privaten Grünflächen
anzuordnen, da die Niederschlagswässer dort, auch wegen der topographischen
Verhältnisse, breitflächig in das angrenzende Gelände nach Osten / Süden hin fließen
können. Dies hat auch den Vorteil, dass der Straßenseitengraben nicht weiter belastet
wird.
b) Abwasserbeseitigung
Die Ableitung des Abwassers erfolgt im Trennsystem (SW-Kanal) und wird über das
Kanalnetz des Stadtteils Mölschbach zur Kläranlage Kaiserslautern geleitet. Das
geplante Gebäude ist an diesen Schmutzwasserkanal anzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme der Hinweise; bezüglich der Oberflächenwässer-beseitigung sind
die bau- planungsrechtlichen Festsetzungen unter Punkt 6. entsprechend
abzuändern, damit sicher gestellt wird, dass keine zusätzlichen Oberflächenwässer
dem Straßengraben zugeführt werden. Hinweise für die Möglichkeiten einer
Brauchwassernutzung sind dem Bauherrn im Zuge der Realisierung zu geben.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlußvorschlag einstimmig zu.
4. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Anregungen und
Hinweise)
a) Gebietsart
Die Landwirtschaftskammer hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung
vorgetragen. Es wird jedoch angeregt, aufgrund der anzutreffenden Bausubstanz die
Gebietsart gem. § 5 BauNVO als Dorfgebiet MD festzusetzen.
Da es sich im Bereich der Annexe Stüterhof vorwiegend um landwirtschaftliche Nutzungen
handelt, sollte der Anregung entsprochen werden.
Beschlussvorschlag:
Den Anregungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-
Pfalz wird wie ausgeführt
entsprochen die Gebietsart ist mit MD (Dorfgebiet) festzusetzen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlußvorschlag einstimmig zu.
6. Verbandsgemeindewerke Hochspeyer
a) Wasserversorgung
Es wird mitgeteilt, dass die Wasserversorgung gesichert ist.
b) Abwasserbeseitigung
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung wird erklärt, dass das Schmutzwasser mittels
Druckleitung zum Stadtteil Mölschbach befördert wird. Es ist möglich, das anfallende Schmutzwasser mittels Freispiegel- gefälleleitung zur Pumpstation am südlichen Ende
des Flurstücks Nr. 390/2 anzuschließen.
Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass es vor dem Vollzug jedoch einer
Ablösevereinbarung für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit den
Werken durch den Bauherrn bedarf.
Hieraus ergibt sich jedoch kein Ergänzungs- oder Änderungsbedarf für den
Satzungsentwurf.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise der VG-Werke werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlußvorschlag einstimmig zu.
7. Pfalzwerke AG
a) Versorgungsleitung/Anschluss künftiger Gebäude
Es wird auf die vorhandene Niederspannungsfreileitung hingewiesen und ein
entsprechender Lageplan beigefügt.
Die Freileitungstrasse wird ebenso, wie der künftig benötigte Maststandort für den
Gebäudeanschluss, dieser ist über eine oberirdische Freileitung (Dachständer)
vorzunehmen, nachrichtlich in die zeichnerischen Festsetzungen aufgenommen. Für
die Durchführung des Gebäudeanschlusses sind frühzeitig alle erforderlichen
Abstimmungen mit der Pfalzwerke AG vorzunehmen. Ansprechpartner sowie Adresse,
Telefon, etc. sind angegeben. Demnach hat sich der Bauherr mit Herrn Reiland,
Netzbetrieb Otterbach Lauterhofstr. 2 in 67731 Otterbach unter Tel: 06301/705-301,
Fax: 06301/705-349 oder E-Mail: Roger_Reiland @ Pfalzwerke.de in Verbindung zu
setzen.
b) Kostentragung
Es wird darauf hingewiesen, das die Kostentragung für Änderungen/Sicherungen an
den Versorgungsanlagen und –leitungen, die durch die Bauleitplanung
(Ergänzungssatzung) bedingt werden, nach bestehenden Verträgen bzw. gesetzlichen
Be- stimmungen geregelt ist. Der Ortsgemeinde werden durch die mit dem Bauherrn getroffenen Vereinbarungen zur Erstellunng der Ergänzungs- satzung jedoch keine
Kosten entstehen. Es wird seitens der Pfalzwerke in diesem Zusammenhang
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Trafostation nicht erforderlich wird.
c) Begrünungsmaßnahmen
Es wird angeregt hinsichtlich der landespflegerischen Festsetzungen eine Ergänzung
zu den textlichen Festsetzungen aufzunehmen, wonach Baum- pflanzungen im
Schutzstreifen der Freileitung, in Bezug auf die Endwuchshöhe der Bäume, mit der
Pfalzwerke AG abzustimmen sind.
Diese Festsetzung ist, wie bereits erwähnt, in die Ergänzungssatzung einzuarbeiten
(vgl. Stellungnahme Landespflege).
Beschlussvorschlag:
Entsprechende Festsetzung ist in die Ergänzungssatzung aufzunehmen, die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlußvorschlag einstimmig zu.
III. Stellungnahmen ohne Bedenken und Anregungen:
3. Forstamt Hochspeyer
Telefonat vom 08.01.2002
5. Katasteramt Kaiserslautern
Schreiben vom 21.12.2001
8. Pfalzgas GmbH und Saar Ferngas AG
Schreiben vom 04.12.2001
9. Gasanstalt Kaiserslautern
Schreiben vom 10.02.2000
Beschlussvorschlag für III.:
Kenntnisnahme
Beschluss:
Auch zu diesem Beschlußvorschlage erteilte der Gemeinderat einstimmig seine
Zustimmung.
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Beschlussvorschlag:
Nachdem die vorgebrachten Anregungen in dem vorangegangenen Abwägungsprozess behandelt
und entsprechende Beschlüsse gefasst wurden unterbreitete der Vorsitzende, die
Ergänzungssatzung “Annexe Stüterhof” als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde soll eingeholt und die Genehmigung und der
Satzungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht werden.
Beschluss:
Die Beschlussfassung des Gemeinderates hierzu erfolgte einstimmig.
TOP 7
Neufassung der Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung für
Verkehrsanlagen
Nach kurzer Erläuterung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die dieser Satzung beiliegende
Erschließungs-beitragssatzung sowie die Ausbaubeitragssatzung für Verkehrsanlagen.
TOP 8
Informationen
Polen-Delegation:
Der Vorsitzende unterrichtete den Rat und die anwesenden Zuhörer, dass eine Delegation aus
Pokój die Verbandsgemeinde Hochspeyer besucht.
Bei dieser Gelegenheit wird eine Gruppe auch in Waldleiningen erwartet. Einladung ergeht bereits
jetzt an die Ratsmitglieder und die Bevölkerung.
Ostermarkt:
Am 24.2.2002 findet im Dorfgemeinschaftshaus der Ostermarkt statt. Über Kuchenspenden und
dgl. wäre er sehr dankbar. Auch werden noch Helfer benötigt.
CDU-Frage zu Jung/Stüterhof:
In der Sitzung vom 7.11.2001 wurde unter TOP 6 von der CDU-Fraktion die Frage an die
Verwaltung herangetragen, ob das Gerätegebäude auf dem Stüterhof des Herrn Jung genehmigt
sei. Die Verwaltung hat die Angelegenheit überprüft und kann zur Auskunft geben, dass eine
Genehmigung für das Gerätegebäude vorliegt.
Anwesen Peschel:
Weiter teilte der Vorsitzende mit, dass der Zufahrtsweg zum Anwesen Peschel, im Wege der
Unterhaltung instandgesetzt werden muß.
Für die Straßenbeleuchtung sollen im Haushaltsjahr 2002 Mittel eingestellt werden.
Bedarfszuweisung:
Die Ortsgemeinde Waldleiningen habe eine Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock in Höhe
von 124.900,-- DM erhalten.
Saubrunnen:
Von seiten der CDU-Fraktion wurde der Antrag gestellt, in der nächsten Sitzung über die
Anbringung eines neuen Schildes an der Brunnenanlage zu beraten.
Ende der öffentlichen Sitzung 21.00 Uhr
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