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Sitzung 2002

 

Sitzung vom 18. Februar 2002

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Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 18. Februar 2002, 20.00 Uhr


Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1

Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1. Ortsbeigeordneter Franz-Josef Böhm,
die Ratsmitglieder Franz Böhm, Klaus Becker, Uwe Mertel, Helmut Pfeifer, Armin Kullmer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bürgermeister Walter Rung und VG-Amtmann Rüdiger Mock als Schriftführer
Entschuldigt fehlen:
Marianne Jung und Gerhard Walzer
Unentschuldigt fehlen:
Keine


Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig

Beratungsgegenstände:

TOP 1    Einwohnerfragestunde gem.§ 16a GemO
TOP 2    Landeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner               werden - unser Dorf hat Zukunft"
TOP 3    Zuschussantrag des Rasse-Geflügelzuchtvereins
TOP 4    Heizungsanlage Bürgerhaus
              hier: Vorgehensweise

TOP 5    Überplanmäßige Ausgaben
              hier: Eilentscheidung

TOP 6    Abrundungssatzung Stüterhof
              a) Behandlung der Anregungen Träger öffentlicher                    Belange
              b) Behandlung der Anregungen aus der                    Bürgerbeteiligung
              c) Satzungsbeschluss

TOP 7    Neufassung der Erschließungs- und               Ausbaubeitragssatzung für Verkehrsanlagen
TOP 8    Informationen


Ortsbürgermeister Pfeifer eröffnete um 20.05 Uhr die Sitzung und begrüßte die anwesenden Ratsmitglieder sowie die anwesenden Bürger.
Er stellte fest, dass die Einladung jedem Ratsmitglied fristgerecht zugegangen war und dass der Rat beschlussfähig ist.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bemerkte die CDU-Fraktion, dass Einwände gegen die Tagesordnung nicht erhoben werden, jedoch sei die Tagesordnung nicht im Benehmen mit dem Beigeordneten aufgestellt worden. Der Vorsitzende gab zur Auskunft, dass er mehrmals versucht habe, mit dem 1. Beigeordneten in Kontakt zu treten. Dies sei ihm leider nicht gelungen.


TOP 1
Einwohnerfragestunde gem.§ 16a GemO

Für diesen Tagesordnungspunkt waren keine schriftlichen Anfragen eingegangen. Wortmeldungen aus dem Zuhörerkreis erfolgten ebenfalls nicht.


TOP 2
Landeswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden - unser Dorf hat Zukunft"

Sachverhalt:
Ortsbürgermeister Pfeifer verlas zunächst ein Schreiben des Ministeriums, wonach die Ortsgemeinden zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden.

Beschluss:
Der Rat sprach sich im Anschluss einstimmig für die Teilnahme an dem Wettbewerb aus.


TOP 3
Zuschussantrag des Rasse-Geflügelzuchtvereins

Sachverhalt:
Der Vorsitzende verlas den Antrag des Rasse-Geflügelzuchtvereins, wonach dieser für die Beschaffung einer neuen Brutmaschine einen Zuschuss von der Ortsgemeinde Waldleiningen beantrage.
Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses lautete auf Bezuschussung der Neuanschaffung in Höhe von 250,-- Euro.

Beschluss:
Bei 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wurde die Bezuschussung in Höhe von 250,-- Euro beschlossen.


TOP 4
Heizungsanlage Bürgerhaus
hier: Vorgehensweise

Sachverhalt:
Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Haupt- und Finanzausschuss und der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 18.2.2002, dem Ortsgemeinderat die Empfehlung gab, die Leistungsphasen 1 - 4 sowie die Ausschreibung und Auswertung der Ausschreibung an das Ingenieurbüro Schmalenberger, Trippstadt, zu vergeben.

Beschluss:
Bei 1 Gegenstimme wurde diesem Antrag zugestimmt.


TOP 5
Überplanmäßige Ausgaben
hier: Eilentscheidung

Sachverhalt:
Um die Rechnungen der Verbandsgemeindewerke, die für Auf- und Abbau der Weihnachtsbeleuchtung und Reparaturen an der Straßenbeleuchtungsanlage angefallen sind, begleichen zu können, wird es unumgänglich die Ansätze in den Haushaltsstellen wie folgt zu erhöhen ( § 100 Abs. 1 GemO = überplanmäßige Ausgaben):
- Straßenbeleuchtung (Material) Haushaltsstelle 6700-00-5100
   Erhöhung um 477,64 DM
- Straßenbeleuchtung (Personal) Haushaltsstelle 6700-00-6750
   Erhöhung um 3.845,98 DM
Um Schaden von der Gemeinde durch eventuelle Zinsforderungen der Werke abzuhalten, wird eine Eilentscheidung des Bürgermeisters vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt die überplanmäßigen Ausgaben wie vorgeschlagen, bzw. stimmt der Eilentscheidung des Bürgermeisters zu.
Hierzu wurde von seiten der CDU-Fraktion bemerkt, dass die Eilentscheidung nicht im Benehmen mit dem 1. Beigeordneten getroffen wurde. Der Vorsitzende teilte mit, dass auch dies nicht möglich gewesen sei, da sich der 1. Beigeordnete in Urlaub befand.

Beschluss:
Dem Beschlussvorschlag wurde nach kurzer Diskussion bei 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und
3 Ja-Stimmen nicht zugestimmt.


TOP 6
Abrundungssatzung Stüterhof
a) Behandlung der Anregungen Träger öffentlicher Belange
b) Behandlung der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung
c) Satzungsbeschluss


Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Mock von der Verbandsgemeindeverwaltung.

Herr Mock erklärte, dass wie in der Sitzung vom 7.11.2001 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Planwerkes in der Zeit vom 30.11.2001 bis 2.1.2002 erfolgt sei.
Gleichzeitig fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Eingang der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, die durch Offenlage der Plangrundlagen in der Zeit vom 30.11.2001 bis einschließlich 02.01.2002 in der VG-Verwaltung Hochspeyer stattfand, wurden weder Anregungen noch Hinweise zur Planung abgegeben.

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Stellungnahmen Träger Öffentlicher Belange:
Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange gingen bis zum 30.01.2002 insgesamt 9 Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung "Annexe Stüterhof" der Ortsgemeinde Waldleiningen ein. Von 5 Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen bzw. Hinweise abgegeben und 4 der eingegangenen Stellungnahmen der TöB hatten weder Bedenken noch Anregungen oder Hinweise vorzubringen.
Es wurden die einzelnen Träger öffentlicher Belange mit einer stichwortartigen Zusammenfassung (kursiv) der abgegebenen Stellungnahme bekanntgegeben. Zu jedem der TöB erfolgte eine (kurze) Stellungnahme aus Sicht der Bauleitplanung, im Anschluss daran wurde ein Beschlussvorschlag für den Gemeinderat formuliert.

   Behandlung der Anregungen, Bedenken und Hinweise der
   Träger Öffentlicher Belange:

   1. Kreisverwaltung Kaiserslautern – Untere Landesplanung
       und Kreisverwaltung Kaiserslautern – Untere Landes-
       pflege (Anregungen und Hinweise)
       a) Landesplanung – Ortsbild
           Aus Sicht der Landesplanung bestehen keine            grundsätzlichen Bedenken, es wird aus ortsbaulicher            Sicht angemerkt, dass eine Ergänzung der Bebauung            auf der anderen Straßenseite wünschenswerter            gewesen wäre. Im übrigen wird darauf hingewiesen,            dass die Satzung  der Genehmigung bedarf, da sie nicht            aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist.
       b) Landespflege –FFH-Gebiet und landespflegerische Maß-            nahmen/Pflanzliste
           Die Landespflege stellt zunächst fest, dass der gesamte            Stüterhof im gemeldeten FFHGebiet "Trippstadter Moore            und Wälder" liegt. Eine Verträglichkeitsprüfung gem. §            19c BNatSchG ist jedoch nicht erforderlich, da es sich um            eine geringfügige Erweiterung handelt und dadurch            keine prioritären Lebensraumtypen und auch keine            Habitate der        prioritären Arten betroffen sind.
           Zur Gestaltung der Grundstücksparzelle wird angeregt,            dass insbesondere an den Außengrenzen eine            Eingrünung aus heimischen Gehölzarten für notwendig            angesehen wird, um der besonderen Qualität der            Annexe Rechnung zu tragen.
           Das bedeutet, dass die bauplanungsrechtlichen            Festsetzungen, landespflegerische Festsetzung M 3 zur            Anlage eines dichten Gehölzstreifens zum Zweck der            Abschirmung, durch eine Pflanzliste zu ergänzen ist.
           Es wird vorgeschlagen folgende Arten für die            Bepflanzung         zu verwenden:
                  Quercus petraea – Traubeneiche
                  Prunus avium – Wildkirsche
                  Carpinus betulus – Hainbuche
                  Rosa canina – Hundsrose
                  Crataegus monogyna – Weissdorn
                  Corylus avellana – Haselnuss
           Hierzu ist anzumerken, dass die Anforderungen der            Pfalzwerke bezüglich der Anpflanzung von Bäumen und            Sträuchern im Bereich der Freileitung, die im Bereich der            als "Private Grünflächen" festgesetzten Grundstücksteil            verläuft, zu beachten sind (vgl. Stellungnahme der            Pfalzwerke).
           Abschließend wird darauf hingewiesen, dass aus            landespflegerischer Sicht, aber auch aus            städtebaulicher Sicht eine künftige Weiterführung der            Bebauung in Richtung des bestehenden Einzelhauses            auf keinen Fall vertretbar erscheint.
           Hierzu ist anzumerken, dass mit dieser            Ergänzungssatzung eine endgültige Entwicklung in            diesem Bereich der Annexe Stüterhof festgeschrieben            wird. Eine neuerliche Abrundungs-/Ergänzungssatzung            kann nicht nochmals angewandt werden.

       Beschlussvorschlag::
       Die Hinweise der Kreisverwaltung werden zur Kenntnis        genommen. Die Konkretisierung zur landespflegerischen        Festsetzung M 3, Aufnahme einer Pflanzliste, ist in die        Ergänzungssatzung einzuarbeiten.

       Beschluss:
       Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlußvorschlag        einstimmig zu.
 
   2. Struktur- und Genehmigungsbehörde - Direktion Süd/Neu-
       stadt
       Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und        Bodenschutz
       a) Oberflächenentwässerung
           Die Bewirtschaftung des anfallenden Niederschlags-            wassers in dezentralen Anlagen (Versickerungsmulden)            wird begrüßt. Es wird angeregt, den Bauherrn noch            gezielt über die Möglichkeiten der            Brauchwassernutzung zu informieren. Weiter wird            angeregt, die dezentralen Versickerungsanlagen ins-            gesamt auf den privaten Grünflächen anzuordnen, da            die Niederschlagswässer dort, auch wegen der            topographischen Verhältnisse, breitflächig in das            angrenzende Gelände nach Osten / Süden hin fließen            können. Dies hat auch den Vorteil, dass der            Straßenseitengraben nicht weiter belastet wird.
       b) Abwasserbeseitigung
           Die Ableitung des Abwassers erfolgt im Trennsystem            (SW-Kanal) und wird über das Kanalnetz des Stadtteils            Mölschbach zur Kläranlage Kaiserslautern geleitet. Das            geplante Gebäude ist an diesen Schmutzwasserkanal            anzuschließen.
    
       Beschlussvorschlag:
       Kenntnisnahme der Hinweise; bezüglich der        Oberflächenwässer-beseitigung sind die bau-        planungsrechtlichen Festsetzungen unter Punkt 6.        entsprechend abzuändern, damit sicher gestellt wird, dass        keine zusätzlichen Oberflächenwässer dem Straßengraben        zugeführt werden. Hinweise für die Möglichkeiten einer        Brauchwassernutzung sind dem Bauherrn im Zuge der        Realisierung zu geben.

       Beschluss:
       Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlußvorschlag        einstimmig zu.

   4. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Anregungen und
       Hinweise)
       a) Gebietsart
          Die Landwirtschaftskammer hat keine grundsätzlichen            Bedenken gegen die Planung vorgetragen. Es wird            jedoch angeregt, aufgrund der anzutreffenden            Bausubstanz die Gebietsart gem. § 5 BauNVO als            Dorfgebiet MD festzusetzen.
           Da es sich im Bereich der Annexe Stüterhof vorwiegend            um landwirtschaftliche Nutzungen handelt, sollte der            Anregung entsprochen werden.

       Beschlussvorschlag:
       Den Anregungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-        Pfalz wird wie ausgeführt entsprochen die Gebietsart ist        mit MD (Dorfgebiet) festzusetzen.

       Beschluss:
       Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlußvorschlag        einstimmig zu.

   6. Verbandsgemeindewerke Hochspeyer
       a) Wasserversorgung
           Es wird mitgeteilt, dass die Wasserversorgung gesichert            ist.
       b) Abwasserbeseitigung
          Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung wird erklärt, dass            das Schmutzwasser mittels Druckleitung zum Stadtteil            Mölschbach befördert wird. Es ist möglich, das            anfallende Schmutzwasser mittels Freispiegel-            gefälleleitung zur Pumpstation am südlichen Ende des            Flurstücks Nr. 390/2 anzuschließen.
           Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass es vor            dem Vollzug jedoch einer Ablösevereinbarung für die            Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit den            Werken durch den Bauherrn bedarf.
           Hieraus ergibt sich jedoch kein Ergänzungs- oder            Änderungsbedarf für den Satzungsentwurf.

       Beschlussvorschlag:
       Die Hinweise der VG-Werke werden zur Kenntnis        genommen.

       Beschluss:
       Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlußvorschlag        einstimmig zu.

   7. Pfalzwerke AG
       a) Versorgungsleitung/Anschluss künftiger Gebäude
            Es wird auf die vorhandene Niederspannungsfreileitung             hingewiesen und ein entsprechender Lageplan             beigefügt.
            Die Freileitungstrasse wird ebenso, wie der künftig             benötigte Maststandort für den Gebäudeanschluss,             dieser ist über eine oberirdische Freileitung             (Dachständer) vorzunehmen, nachrichtlich in die             zeichnerischen Festsetzungen aufgenommen. Für die             Durchführung des Gebäudeanschlusses sind frühzeitig             alle erforderlichen Abstimmungen mit der Pfalzwerke AG             vorzunehmen. Ansprechpartner sowie Adresse,             Telefon, etc. sind angegeben. Demnach hat sich der             Bauherr mit Herrn Reiland, Netzbetrieb Otterbach             Lauterhofstr. 2 in 67731 Otterbach unter Tel:             06301/705-301, Fax: 06301/705-349 oder E-Mail:             Roger_Reiland @ Pfalzwerke.de in Verbindung zu             setzen.
       b) Kostentragung
           Es wird darauf hingewiesen, das die Kostentragung für            Änderungen/Sicherungen an den Versorgungsanlagen            und –leitungen, die durch die Bauleitplanung            (Ergänzungssatzung) bedingt werden, nach            bestehenden Verträgen bzw. gesetzlichen Be-            stimmungen geregelt ist. Der Ortsgemeinde werden            durch die mit dem Bauherrn getroffenen            Vereinbarungen zur Erstellunng der Ergänzungs-            satzung jedoch keine Kosten entstehen. Es wird seitens            der Pfalzwerke in diesem Zusammenhang            ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Trafostation            nicht erforderlich wird.
       c) Begrünungsmaßnahmen
           Es wird angeregt hinsichtlich der landespflegerischen            Festsetzungen eine Ergänzung zu den textlichen            Festsetzungen aufzunehmen, wonach Baum-            pflanzungen im Schutzstreifen der Freileitung, in Bezug            auf die Endwuchshöhe der Bäume, mit der Pfalzwerke            AG abzustimmen sind.
           Diese Festsetzung ist, wie bereits erwähnt, in die            Ergänzungssatzung einzuarbeiten (vgl. Stellungnahme            Landespflege).

       Beschlussvorschlag:

       Entsprechende Festsetzung ist in die Ergänzungssatzung        aufzunehmen, die Hinweise werden zur Kenntnis        genommen.

       Beschluss:
       Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlußvorschlag        einstimmig zu.

   III. Stellungnahmen ohne Bedenken und Anregungen:
   3. Forstamt Hochspeyer
       Telefonat vom 08.01.2002

   5. Katasteramt Kaiserslautern
       Schreiben vom 21.12.2001

   8. Pfalzgas GmbH und Saar Ferngas AG
       Schreiben vom 04.12.2001

   9. Gasanstalt Kaiserslautern
       Schreiben vom 10.02.2000

   Beschlussvorschlag für III.:
   Kenntnisnahme

   Beschluss:
   Auch zu diesem Beschlußvorschlage erteilte der Gemeinderat    einstimmig seine Zustimmung.
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Beschlussvorschlag:
Nachdem die vorgebrachten Anregungen in dem vorangegangenen Abwägungsprozess behandelt und entsprechende Beschlüsse gefasst wurden unterbreitete der Vorsitzende, die Ergänzungssatzung “Annexe Stüterhof” als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde soll eingeholt und die Genehmigung und der Satzungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht werden.

Beschluss:
Die Beschlussfassung des Gemeinderates hierzu erfolgte einstimmig.


TOP 7
Neufassung der Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung für
Verkehrsanlagen


Nach kurzer Erläuterung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die dieser Satzung beiliegende Erschließungs-beitragssatzung sowie die Ausbaubeitragssatzung für Verkehrsanlagen.


TOP 8
Informationen

Polen-Delegation:
Der Vorsitzende unterrichtete den Rat und die anwesenden Zuhörer, dass eine Delegation aus Pokój die Verbandsgemeinde Hochspeyer besucht. Bei dieser Gelegenheit wird eine Gruppe auch in Waldleiningen erwartet. Einladung ergeht bereits jetzt an die Ratsmitglieder und die Bevölkerung.

Ostermarkt:
Am 24.2.2002 findet im Dorfgemeinschaftshaus der Ostermarkt statt. Über Kuchenspenden und dgl. wäre er sehr dankbar. Auch werden noch Helfer benötigt.

CDU-Frage zu Jung/Stüterhof:
In der Sitzung vom 7.11.2001 wurde unter TOP 6 von der CDU-Fraktion die Frage an die Verwaltung herangetragen, ob das Gerätegebäude auf dem Stüterhof des Herrn Jung genehmigt sei. Die Verwaltung hat die Angelegenheit überprüft und kann zur Auskunft geben, dass eine Genehmigung für das Gerätegebäude vorliegt.

Anwesen Peschel:
Weiter teilte der Vorsitzende mit, dass der Zufahrtsweg zum Anwesen Peschel, im Wege der Unterhaltung instandgesetzt werden muß. Für die Straßenbeleuchtung sollen im Haushaltsjahr 2002 Mittel eingestellt werden.

Bedarfszuweisung:
Die Ortsgemeinde Waldleiningen habe eine Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 124.900,-- DM erhalten.

Saubrunnen:
Von seiten der CDU-Fraktion wurde der Antrag gestellt, in der nächsten Sitzung über die Anbringung eines neuen Schildes an der Brunnenanlage zu beraten.

 


Ende der öffentlichen Sitzung 21.00 Uhr

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