Sitzung vom 20. Juni 2002

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der
Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 20. Juni 2002, 20.00 Uhr
Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1
Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1. Ortsbeigeordnete Franz-Josef Böhm,
die Ratsmitglieder Franz Böhm,
Klaus Becker, Marianne Jung, Uwe Mertel, Helmut Pfeifer, Armin Kullmer, Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bürgermeister Walter Rung, VG-Amtmännin Petra Stock als Schriftführerin
Entschuldigt fehlen:
./.
Unentschuldigt fehlen:
./.
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig.
Beratungsgegenstände:
TOP 1 Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO
TOP 2 Haushaltsplan, Haushaltssatzung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept
für das Haushaltsjahr 2002
TOP 3 Information über die Erhebung des Restaus- baubeitrages für die Elmsteiner Straße
hier: Beschluss über den Beitragssatz und formelle Widmung der Straße
TOP 4 Umbau und Umnutzung des ehemaligen Schul- hauses zu einem Bürgerladen und
Jugendraum
hier: Beschluss und Auftragsvergabe für erforderliche Baustatik
TOP 5 Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes ROP Westpfalz
hier: Beteiligung der Gemeinden nach § 13 Abs. 1 LplG
TOP 6 Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern
hier: Anhörung der Gemeinde zur Unterschutz- stellung von Kulturdenkmälern
in der Gemeinde
TOP 7 Maler- und Lackierarbeiten an der Leichenhalle
hier: Auftragsvergabe
TOP 8 Verschiedene Informationen
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass
der Rat vollzählig und daher beschlußfähig sei. Die Einladung zur Sitzung mit der
Tagesordnung wurde rechtzeitig zugestellt. Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht
erhoben.
TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Anträge gestellt.
TOP 2
Haushaltsplan, Haushaltssatzung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept für das
Haushaltsjahr 2002
Der Vorsitzende teilte mit, dass er diesen TOP in die Unterpunkte a und b unterteilt habe.
a) Verzicht auf ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2002
Der Vorsitzende verlas die Beschlußvorlage der Verwaltung. Danach empfiehlt die Verwaltung,
bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern als Kommunalaufsicht eine Ausnahme von der
Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungs-konzeptes für das Jahr 2002 zu
beantragen.
Diesem Beschluß wurde einstimmig entsprochen.
b) Haushaltsplan, Haushaltssatzung, Stellenplan für das Haushaltsjahr 2002
Der Vorsitzende verlas zunächst die Haushaltssatzung sowie den Vorbericht für das Haushaltsjahr
2002. Er führte weiter aus, dass der Ortsgemeinde nur ein enger Gestaltungsraum
verbleibt. Zwar sei die Verbandsgemeindeumlage und die Kreisumlage gesunken, diese Kosten
stellen jedoch mit 82.050 Euro bzw. 63.850 Euro hohe Belastungen dar, sind jedoch reine
Verwaltungskosten.
Die Einnahmen für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer, dem Gemeindeanteil an
der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der Schlüsselzuweisung und Familienausgleich
schlagen mit 133.368,-- Euro zu Buche. Die Ausgaben im Haushaltsjahr betragen ca.
434.260 Euro, so dass ein Fehlbetrag von 147.845 Euro verbleibt.
Der Vermögenshaushalt ist mit jeweils 104.260 Euro in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen. Der Schuldenstand betrug am 31.12.2001 1.506.108,-- DM und wird am
31.12.2002 voraussichtlich bei 1.451.890,-- DM liegen.
Leider es auch für das Jahr 2002 nicht gelungen, den Haushalt der Ortsgemeinde
Waldleiningen auszugleichen. Was im Rahmen des engen Gestaltungsspielraumes möglich sei,
solle auch umgesetzt werden. Hierfür sei jedoch bei allen Projekten viel Eigenleistung
erforderlich. Er appelliere daher an die Waldleininger Bürger, bei den anstehenden Sanierungs- und
Erhaltungsmaßnahmen mitzuhelfen, wobei die Ratsmitglieder richtungsweisend sein
sollten. Gefragt sei daher die Zusammenarbeit beider Fraktionen mit den Vereinen und
Verbänden und den Bürgern der Ortsgemeinde.
Herr Pfeifer rief dann die in letzter Zeit bewältigten Maßnahmen in Erinnerung. So sei die
alte Schule dank vieler Helfer in kürzester Zeit in den Rohbauzustand versetzt worden.
Hier seien jedoch noch viele Arbeitsstunden erforderlich. Bei 25 - 30 % Eigenleistung werde die
Gemeinde noch ca. 40.000,-- DM zu tragen haben.
Weiter wurde das Geländer am Bürgerhaus erneuert. Die Zuluftanlage für die Küche im
Bürgerhaus wurde angeschlossen und werde in wenigen Tagen in Betrieb genommen.
Durch verschiedene Feste konnte für die Gemeinde sogar ein Gewinn erzielt werden.
Er teilte weiter mit, dass das Ratsmitglied Helmut Pfeifer nach einer Schulung die durch Gesetz
erforderlichen Überprüfungsmaßnahmen an den Kinderspielplätzen durchführt. So könnte die
Gemeinde ca. 2.000,-- DM/Jahr einsparen.
Der Vorsitzende dankte auf diesem Wege allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern,
allen Vereinen und allen Spendern recht herzlich.
CDU-Fraktion:
Herr Pfeifer stellte dann den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung zur Diskussion und erteilte
zunächst der CDU-Fraktion das Wort. Herr Franz Böhm teilte mit, dass er das Wort nicht
erbeten habe.
SPD-Fraktion:
Für die SPD-Fraktion teilte Herr Kullmer mit, dass es zum eingeschlagenen Spar- und Konsolidierungskurs
keine Alternative gebe. Durch geringere Einnahmen bei der Schlüsselzuweisung
und Mindereinnahmen bei den Steuern sei der Handlungsspielraum der Gemeinde noch enger
geworden und die Ausgaben auf das Notwendigste beschränkt.
Er führte aus, dass die Ausgaben in erster Linie zur Tilgung der Kassenkredite der letzten
Jahre, für die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage sowie für die Unterhaltung und Reparatur
der bestehenden Anlagen verwendet werden.
Investitionen würden für den Umbau der “alten Schule”, die Straßenbeleuchtung für den Weg “Peschel”, die Renovierung der Leichenhalle und für die Reparatur der defekten Heizungsanlage
im Bürgerhaus anfallen.
Auf der Einnahmenseite fehlten der Gemeinde ca. 3.500,-- Euro/Jahr, da die Steuerhebesätze
seit 2 jahren durch die Ablehnung der CDU-Fraktion nicht an den geforderten Hebesatz
angepasst werden konnte. Durch die Verpachtung der Gaststätte im Bürgerhaus und durch
Nutzungsgebühren für Grillplatz und Bürgerhaus könnten zusätzliche Einnahmen erzielt
werden.
Nach Meinung der SPD-Fraktion sei der Haushalt 2002 ein Sparhaushalt, der der finanziellen
Situation der Gemeinde Rechnung trage.
Herr Pfeifer teile abschließend mit, dass der Haupt-und Finanzausschuß in seiner Sitzung am
04.06.2002 dem Rat empfohlen habe, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung mit den
Anlagen zu beschließen.
Beschluss:
Bei einer Gegenstimme wurde diesem Antrag entsprochen.
TOP 3
Information über die Erhebung des Restausbaubeitrages für die Elmsteiner Straße
hier: Beschluss über den Beitragssatz und formelle Widmung der Straße
Der 1. Ortsbeigeordete Franz-Josef Böhm sowie die Ratsmitglieder Franz Böhm und
Helmut Pfeifer haben an der Beratung und Beschlußfassung gem. § 22 GemO nicht
mitgewirkt.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende verwies hierzu auf die Beschlußvorlage der Verwaltung. Ratsmitglied Mertel
monierte, dass die Kostengegenüberstellung endgültiger Beitrag / Vorausleistung sowie die
Darstellung der Veränderungen der Verteilungsfläche und des Beitragssatzes pro qm, auf die
in der Beschlußvorlage Bezug genommen wird, nicht vorgelegen habe. Daraufhin wurde die
Sitzung für ca. 5 Minuten unterbrochen, um den Ratsmitgliedern Gelegenheit zu geben, sich mit
der Gegenüberstellung zu beschäftigen.
Anschließend erläuterte Bürgermeister Rung ausführlich die Notwendigkeit zur Änderung der
Abrechnungsmodalität.
Beschluss:
Nach einer kurzen Aussprache wurde bei 3 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und einer
Gegenstimme dem Beschlußvorschlag zu Punkt 1, Beitragssatz von 6,43 Euro pro qm
Geschoßfläche, entsprochen.
Dem Beschlußvorschlag zu Punkt 2, Widmung der Elmsteiner Straße von der L 504 bis zu
ihrem Ende, wurde einstimmig entsprochen.
TOP 4
Umbau und Umnutzung des ehemaligen Schulhauses zu einem Bürgerladen und
Jugendraum
hier: Beschluss und Auftragsvergabe für erforderliche Baustatik
Sachverhalt:
Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass es für die fach- und sachgerechte Abwicklung der Umbaumaßnahme
erforderlich sei, die statischen Nachweise durch ein Fachbüro erstellen zu lassen.
Es wurden Angebote vom Ing.Büro Hand, Hochspeyer, und vom Ing.Büro für Statik und
Tragwerksplanung Blauth, Weilerbach, eingeholt. Da zum damaligen Zeitpunkt die vom
Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen noch nicht exakt zu ermitteln waren, wurden die
Angebote anhand der geschätzen Zeit abgegeben. Herr Hand bietet die Leistungen zum Preis
von 1.531,20 Euro an, das Angebot des Büro Blauth beläuft sich auf 924,52 Euro.
Die Verwaltung empfiehlt, dem günstigsten Anbieter, dem Büro Blauth, den Auftrag zur Ausführung
der erforderlichen Tragwerksplanung auf der Grundlage des Angebotes vom
05.06.2002 zu erteilen. Dem Büro Hand sind die bisher geleisteten 3 Beraterstunden auf der
Grundlage des Angebotes vom 04.05.2002 zu vergüten.
Beschluss:
Diesem Beschlußvorschlag wurde einstimmig entsprochen.
TOP 5
Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes ROP Westpfalz
hier: Beteiligung der Gemeinde nach § 13 Abs. 1 LplG
Sachverhalt:
Der Vorsitzende verwies hierzu auf die sehr umfangreiche und ausführliche Beschlußvorlage
der Verwaltung.
Danach befindet sich der Regionale Raumordnungsplan befindet sich in der Fortschreibung. Die
Planungsgemeinschaft Westpfalz hat der Gemeinde Waldleiningen den ROP-Entwurf zur Beteiligung
nach § 13 Abs. 1 LPLG zugeleitet.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Angaben zur Wohnbauflächenausweisung mit den
Festsetzungen des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen. Während im
Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Waldleiningen eine Wohnbaufläche von 4,02 ha ausgewiesen
wurde, sind im Regionalen Raumordnungsplan nur 1,0 ha Wohnbaufläche festgesetzt. Da
die Ortsgemeinde Waldleiningen laut ROP-Entwurf als Gemeinde mit Eigenentwicklung eingestuft
ist, wird lediglich ein Bedarf von 3,5 Wohneinheiten pro Jahr und pro 1000 Einwohner bei einer
Dichte von 15 Wohneinheiten pro ha laut Planung als ausreichend angesehen. Eine Stagnation
des Wachstums und der Entwicklung der Ortsgemeinde Waldleiningen wird folglich nicht zu
stoppen sein. Tatsache ist, dass in den letzten Jahren überhaupt keine Wohnbauflächenausweisung
in der Ortsgemeinde Waldleiningen vorgenommen wurde. Durch die geringe Ausweisung
von Wohnbauflächen in dem ROP-Entwurf wird der Ortsgemeinde Waldleiningen jede
Möglichkeit der Ausdehnung und Entwicklung entzogen. Ein Bedarf für die zukünftige Entwicklung
wurde darüber hinaus überhaupt nicht berücksichtigt. Nach dem Erläuterungsbericht wurde
die Wohnbauflächenausweisung nach der tatsächlich stattgefundenen Wohnungsbestandsentwicklung
der Gemeinden des z.Z gültigen Raumordnungsplanes definiert. Hat danach eine Gemeinde
in den letzten Jahren keine Wohnbauflächen ausgewiesen, oder wurde die Flächenausweisung
in der Bauleitplanung durch Einsprüche verzögert, so wird nach dem Entwurf auch kein
bzw. ein geringerer Bedarf für die Zukunft ausgewiesen. Der wirtschaftliche Aspekt darf dabei
ebenfalls nicht unterschätz werden. Mit der Neufassung des Baugesetzbuches wurde die Möglichkeit
eröffnet, Baugebietserschließungen auf private Erschließungsträger zu übertragen. Eine
Gemeinde, wie die Ortsgemeinde Waldleiningen, ist mit ihrer Finanzkraft nicht mehr in der Lage
Baugebiete selbst zu erschließen. Ein Erschließungsträger wird jedoch nur zu gewinnen sein,
wenn die zu erschließende Fläche auch wirtschaftlich interessant ist, das heißt eine entsprechende
Größe aufweist. Um kleine Gemeinden in ihrer Entwicklung nicht zu behindern, ist es unbedingt
notwendig, den Verteilungsschlüssel zu ändern.
Die Ortsgemeinde kann bereits jetzt eine Bedarfsliste von 7 Bauwilligen nachweisen, ohne Bauwillige
aus dem Umland zu berücksichtigen. Es dürfte darüber hinaus verständlich sein, dass eine
Gemeinde sich nicht nur aus dem eigenen Potenzial weiterentwickeln kann, sondern auch Bauwilligen
aus dem Umland die Möglichkeit zur Ansiedlung eröffnet werden muß.
Daraus folgend, muß für die Ortsgemeinde Waldleiningen ein höherer Orientierungswert für die
Wohnbauflächenausweisung in Ansatz gebracht, zumindest die Orientierungswerte für Wohnbauflächenausweisung
als nicht bindend in dem Regionalen Raumordnungsplan festgeschrieben
werden.
Ebenso sollte auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 20.02.2002 hingewiesen werden,
wonach die so genannten weißen Bereiche, die weder Entwicklungsbereiche noch Ausschlussbereiche
für die Ansiedlung von Windenergieanlagen sind, als Ausschlussbereiche für Windenergieanlagen
gekennzeichnet werden müssen.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung erfolgte einstimmig der nachstehende Beschluss.
Für die Ortsgemeinde Waldleiningen ist ein höherer Orientierungswert für die Wohn- bauflächenausweisung
in Ansatz zu bringen, zumindest soll der Orientierungswert für Wohnbauflächenausweisung
als nicht bindend in dem Regionalen Raumordnungsplan festgeschrieben werden.
Die so genannten weißen Bereiche, die weder Entwicklungsbereiche noch Ausschlussbereiche
für Windenergieanlagen sind, sollen als Ausschlussbereiche gekennzeichnet werden.
TOP 6
Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern
hier: Anhörung der Gemeinde zur Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern in der
Gemeinde
Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilte mit, dass das Landesamt für Denkmalpflege der Ortsgemeinde
Waldleiningen die Unterschutzstellung der folgenden Gebäude empfiehlt:
- Lauterstraße 6 - 8, ehemaliges Forstamt aus dem 19. Jahrhundert,
- Schloßstraße 1, eingeschossige Einfirstanlage Mitte 19. Jahrhundert,
- Backofen, Hauptstraße
Vor der Unterschutzstellung sind der Eigentümer des Gebäudes sowie die jeweilige
Gemeinde zu hören.
Beschluss:
Bei einer Gegenstimme wurde beschlossen, der Unterschutzstellung der vorgenannten
Gebäude zuzustimmen.
TOP 7
Maler- und Lackierarbeiten an der Leichenhalle
hier: Auftragsvergabe
Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilte mit, dass für die anstehenden Arbeiten Angebote eingeholt wurden.
Das Angebot der Fa. Hinkel, Frankenstein, beläuft sich auf 6.841,91 Euro, das der Fa. Thomas
Frank, Kaiserslautern, auf 6.591,72 Euro.
Die CDU-Fraktion fragte nach, warum nur 2 Angebote vorliegen. Der Vorsitzende teilte mit,
dass man sich bei 4 Firmen um eine Angebotsabgabe bemüht habe, jedoch nur 2 Firmen
ein Angebot abgegeben hätten.
Beschluss:
Es wurde einstimmig beschlossen, der billigsten Firma Thomas Frank, den Auftrag zum
Angebotspreis zu erteilen.
TOP 8
Informationen
Bebauung Schlossberg:
Der Vorsitzende informierte über ein Schreiben der Struktur-und Genehmigungsdirektion Süd.
Danach bestehen aus Sicht der Landesforsten Rheinland-Pfalz keine Bedenken gegen die
Ausweisung eines neuen Baugebietes in der Ortsgemeinde Waldleiningen.
Bezüglich des “Schlossberges” müßte die Verträglichkeit hinsichtlich des südlich gelegenen
FFH-Gebietes geprüft werden. Herr Pfeifer teilte mit, dass ein Investor Interesse am Projekt“Schloßberg” gezeigt hätte. Er wolle daher im Rahmen einer Bürgerversammlung am
21.08.2002 die Bürger Waldleiningens hierüber informieren.
Ende des öffentlichen Teils: 21.05 Uhr
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