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Sitzung 2002

 

Sitzung vom 20. Juni 2002

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Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der
Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 20. Juni 2002, 20.00 Uhr


Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1

Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1. Ortsbeigeordnete Franz-Josef Böhm,
die Ratsmitglieder Franz Böhm, Klaus Becker, Marianne Jung, Uwe Mertel, Helmut Pfeifer, Armin Kullmer, Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bürgermeister Walter Rung, VG-Amtmännin Petra Stock als Schriftführerin
Entschuldigt fehlen:
./.
Unentschuldigt fehlen:
./.


Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig.

Beratungsgegenstände:
TOP 1    Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO
TOP 2    Haushaltsplan, Haushaltssatzung, Stellenplan und               Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr               2002
TOP 3    Information über die Erhebung des Restaus-               baubeitrages für die Elmsteiner Straße
              hier: Beschluss über den Beitragssatz und formelle               Widmung der Straße

TOP 4    Umbau und Umnutzung des ehemaligen Schul-               hauses zu einem Bürgerladen und Jugendraum
              hier: Beschluss und Auftragsvergabe für                        erforderliche Baustatik

TOP 5    Gesamtfortschreibung des Regionalen               Raumordnungsplanes ROP Westpfalz
              hier: Beteiligung der Gemeinden nach § 13 Abs. 1                        LplG

TOP 6    Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern
              hier: Anhörung der Gemeinde zur Unterschutz-                        stellung von Kulturdenkmälern in der                        Gemeinde

TOP 7    Maler- und Lackierarbeiten an der Leichenhalle
              hier: Auftragsvergabe

TOP 8    Verschiedene Informationen


Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden. Er stellte fest, dass der Rat vollzählig und daher beschlußfähig sei. Die Einladung zur Sitzung mit der Tagesordnung wurde rechtzeitig zugestellt. Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.


TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden keine Anträge gestellt.


TOP 2
Haushaltsplan, Haushaltssatzung, Stellenplan und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2002

Der Vorsitzende teilte mit, dass er diesen TOP in die Unterpunkte a und b unterteilt habe.

a) Verzicht auf ein Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2002
Der Vorsitzende verlas die Beschlußvorlage der Verwaltung. Danach empfiehlt die Verwaltung, bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern als Kommunalaufsicht eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungs-konzeptes für das Jahr 2002 zu beantragen.

Diesem Beschluß wurde einstimmig entsprochen.

b) Haushaltsplan, Haushaltssatzung, Stellenplan für das Haushaltsjahr 2002
Der Vorsitzende verlas zunächst die Haushaltssatzung sowie den Vorbericht für das Haushaltsjahr 2002. Er führte weiter aus, dass der Ortsgemeinde nur ein enger Gestaltungsraum verbleibt. Zwar sei die Verbandsgemeindeumlage und die Kreisumlage gesunken, diese Kosten stellen jedoch mit 82.050 Euro bzw. 63.850 Euro hohe Belastungen dar, sind jedoch reine Verwaltungskosten.
Die Einnahmen für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der Schlüsselzuweisung und Familienausgleich schlagen mit 133.368,-- Euro zu Buche. Die Ausgaben im Haushaltsjahr betragen ca. 434.260 Euro, so dass ein Fehlbetrag von 147.845 Euro verbleibt.
Der Vermögenshaushalt ist mit jeweils 104.260 Euro in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Der Schuldenstand betrug am 31.12.2001 1.506.108,-- DM und wird am 31.12.2002 voraussichtlich bei 1.451.890,-- DM liegen.
Leider es auch für das Jahr 2002 nicht gelungen, den Haushalt der Ortsgemeinde Waldleiningen auszugleichen. Was im Rahmen des engen Gestaltungsspielraumes möglich sei, solle auch umgesetzt werden. Hierfür sei jedoch bei allen Projekten viel Eigenleistung erforderlich. Er appelliere daher an die Waldleininger Bürger, bei den anstehenden Sanierungs- und
Erhaltungsmaßnahmen mitzuhelfen, wobei die Ratsmitglieder richtungsweisend sein sollten. Gefragt sei daher die Zusammenarbeit beider Fraktionen mit den Vereinen und Verbänden und den Bürgern der Ortsgemeinde.
Herr Pfeifer rief dann die in letzter Zeit bewältigten Maßnahmen in Erinnerung. So sei die alte Schule dank vieler Helfer in kürzester Zeit in den Rohbauzustand versetzt worden. Hier seien jedoch noch viele Arbeitsstunden erforderlich. Bei 25 - 30 % Eigenleistung werde die Gemeinde noch ca. 40.000,-- DM zu tragen haben.
Weiter wurde das Geländer am Bürgerhaus erneuert. Die Zuluftanlage für die Küche im Bürgerhaus wurde angeschlossen und werde in wenigen Tagen in Betrieb genommen.
Durch verschiedene Feste konnte für die Gemeinde sogar ein Gewinn erzielt werden.
Er teilte weiter mit, dass das Ratsmitglied Helmut Pfeifer nach einer Schulung die durch Gesetz erforderlichen Überprüfungsmaßnahmen an den Kinderspielplätzen durchführt. So könnte die Gemeinde ca. 2.000,-- DM/Jahr einsparen.
Der Vorsitzende dankte auf diesem Wege allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, allen Vereinen und allen Spendern recht herzlich.

CDU-Fraktion:
Herr Pfeifer stellte dann den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung zur Diskussion und erteilte zunächst der CDU-Fraktion das Wort. Herr Franz Böhm teilte mit, dass er das Wort nicht erbeten habe.

SPD-Fraktion:
Für die SPD-Fraktion teilte Herr Kullmer mit, dass es zum eingeschlagenen Spar- und Konsolidierungskurs keine Alternative gebe. Durch geringere Einnahmen bei der Schlüsselzuweisung und Mindereinnahmen bei den Steuern sei der Handlungsspielraum der Gemeinde noch enger geworden und die Ausgaben auf das Notwendigste beschränkt.
Er führte aus, dass die Ausgaben in erster Linie zur Tilgung der Kassenkredite der letzten Jahre, für die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage sowie für die Unterhaltung und Reparatur der bestehenden Anlagen verwendet werden.
Investitionen würden für den Umbau der “alten Schule”, die Straßenbeleuchtung für den Weg “Peschel”, die Renovierung der Leichenhalle und für die Reparatur der defekten Heizungsanlage im Bürgerhaus anfallen.
Auf der Einnahmenseite fehlten der Gemeinde ca. 3.500,-- Euro/Jahr, da die Steuerhebesätze seit 2 jahren durch die Ablehnung der CDU-Fraktion nicht an den geforderten Hebesatz angepasst werden konnte. Durch die Verpachtung der Gaststätte im Bürgerhaus und durch Nutzungsgebühren für Grillplatz und Bürgerhaus könnten zusätzliche Einnahmen erzielt werden.
Nach Meinung der SPD-Fraktion sei der Haushalt 2002 ein Sparhaushalt, der der finanziellen Situation der Gemeinde Rechnung trage.
Herr Pfeifer teile abschließend mit, dass der Haupt-und Finanzausschuß in seiner Sitzung am 04.06.2002 dem Rat empfohlen habe, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung mit den Anlagen zu beschließen.

Beschluss:
Bei einer Gegenstimme wurde diesem Antrag entsprochen.


TOP 3
Information über die Erhebung des Restausbaubeitrages für die Elmsteiner Straße
hier: Beschluss über den Beitragssatz und formelle Widmung der Straße

Der 1. Ortsbeigeordete Franz-Josef Böhm sowie die Ratsmitglieder Franz Böhm und Helmut Pfeifer haben an der Beratung und Beschlußfassung gem. § 22 GemO nicht mitgewirkt.

Sachverhalt:
Der Vorsitzende verwies hierzu auf die Beschlußvorlage der Verwaltung. Ratsmitglied Mertel monierte, dass die Kostengegenüberstellung endgültiger Beitrag / Vorausleistung sowie die Darstellung der Veränderungen der Verteilungsfläche und des Beitragssatzes pro qm, auf die in der Beschlußvorlage Bezug genommen wird, nicht vorgelegen habe. Daraufhin wurde die Sitzung für ca. 5 Minuten unterbrochen, um den Ratsmitgliedern Gelegenheit zu geben, sich mit der Gegenüberstellung zu beschäftigen.

Anschließend erläuterte Bürgermeister Rung ausführlich die Notwendigkeit zur Änderung der Abrechnungsmodalität.

Beschluss:
Nach einer kurzen Aussprache wurde bei 3 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und einer Gegenstimme dem Beschlußvorschlag zu Punkt 1, Beitragssatz von 6,43 Euro pro qm Geschoßfläche, entsprochen.
Dem Beschlußvorschlag zu Punkt 2, Widmung der Elmsteiner Straße von der L 504 bis zu ihrem Ende, wurde einstimmig entsprochen.


TOP 4
Umbau und Umnutzung des ehemaligen Schulhauses zu einem Bürgerladen und Jugendraum
hier: Beschluss und Auftragsvergabe für erforderliche Baustatik

Sachverhalt:
Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass es für die fach- und sachgerechte Abwicklung der Umbaumaßnahme erforderlich sei, die statischen Nachweise durch ein Fachbüro erstellen zu lassen.
Es wurden Angebote vom Ing.Büro Hand, Hochspeyer, und vom Ing.Büro für Statik und Tragwerksplanung Blauth, Weilerbach, eingeholt. Da zum damaligen Zeitpunkt die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen noch nicht exakt zu ermitteln waren, wurden die Angebote anhand der geschätzen Zeit abgegeben. Herr Hand bietet die Leistungen zum Preis von 1.531,20 Euro an, das Angebot des Büro Blauth beläuft sich auf 924,52 Euro. Die Verwaltung empfiehlt, dem günstigsten Anbieter, dem Büro Blauth, den Auftrag zur Ausführung der erforderlichen Tragwerksplanung auf der Grundlage des Angebotes vom 05.06.2002 zu erteilen. Dem Büro Hand sind die bisher geleisteten 3 Beraterstunden auf der Grundlage des Angebotes vom 04.05.2002 zu vergüten.

Beschluss:
Diesem Beschlußvorschlag wurde einstimmig entsprochen.


TOP 5
Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes ROP Westpfalz
hier: Beteiligung der Gemeinde nach § 13 Abs. 1 LplG

Sachverhalt:
Der Vorsitzende verwies hierzu auf die sehr umfangreiche und ausführliche Beschlußvorlage der Verwaltung.
Danach befindet sich der Regionale Raumordnungsplan befindet sich in der Fortschreibung. Die Planungsgemeinschaft Westpfalz hat der Gemeinde Waldleiningen den ROP-Entwurf zur Beteiligung nach § 13 Abs. 1 LPLG zugeleitet.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Angaben zur Wohnbauflächenausweisung mit den Festsetzungen des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen. Während im Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Waldleiningen eine Wohnbaufläche von 4,02 ha ausgewiesen wurde, sind im Regionalen Raumordnungsplan nur 1,0 ha Wohnbaufläche festgesetzt. Da die Ortsgemeinde Waldleiningen laut ROP-Entwurf als Gemeinde mit Eigenentwicklung eingestuft ist, wird lediglich ein Bedarf von 3,5 Wohneinheiten pro Jahr und pro 1000 Einwohner bei einer Dichte von 15 Wohneinheiten pro ha laut Planung als ausreichend angesehen. Eine Stagnation des Wachstums und der Entwicklung der Ortsgemeinde Waldleiningen wird folglich nicht zu stoppen sein. Tatsache ist, dass in den letzten Jahren überhaupt keine Wohnbauflächenausweisung in der Ortsgemeinde Waldleiningen vorgenommen wurde. Durch die geringe Ausweisung von Wohnbauflächen in dem ROP-Entwurf wird der Ortsgemeinde Waldleiningen jede Möglichkeit der Ausdehnung und Entwicklung entzogen. Ein Bedarf für die zukünftige Entwicklung wurde darüber hinaus überhaupt nicht berücksichtigt. Nach dem Erläuterungsbericht wurde die Wohnbauflächenausweisung nach der tatsächlich stattgefundenen Wohnungsbestandsentwicklung der Gemeinden des z.Z gültigen Raumordnungsplanes definiert. Hat danach eine Gemeinde in den letzten Jahren keine Wohnbauflächen ausgewiesen, oder wurde die Flächenausweisung in der Bauleitplanung durch Einsprüche verzögert, so wird nach dem Entwurf auch kein bzw. ein geringerer Bedarf für die Zukunft ausgewiesen. Der wirtschaftliche Aspekt darf dabei ebenfalls nicht unterschätz werden. Mit der Neufassung des Baugesetzbuches wurde die Möglichkeit eröffnet, Baugebietserschließungen auf private Erschließungsträger zu übertragen. Eine Gemeinde, wie die Ortsgemeinde Waldleiningen, ist mit ihrer Finanzkraft nicht mehr in der Lage Baugebiete selbst zu erschließen. Ein Erschließungsträger wird jedoch nur zu gewinnen sein, wenn die zu erschließende Fläche auch wirtschaftlich interessant ist, das heißt eine entsprechende Größe aufweist. Um kleine Gemeinden in ihrer Entwicklung nicht zu behindern, ist es unbedingt notwendig, den Verteilungsschlüssel zu ändern.
Die Ortsgemeinde kann bereits jetzt eine Bedarfsliste von 7 Bauwilligen nachweisen, ohne Bauwillige aus dem Umland zu berücksichtigen. Es dürfte darüber hinaus verständlich sein, dass eine Gemeinde sich nicht nur aus dem eigenen Potenzial weiterentwickeln kann, sondern auch Bauwilligen aus dem Umland die Möglichkeit zur Ansiedlung eröffnet werden muß.
Daraus folgend, muß für die Ortsgemeinde Waldleiningen ein höherer Orientierungswert für die Wohnbauflächenausweisung in Ansatz gebracht, zumindest die Orientierungswerte für Wohnbauflächenausweisung als nicht bindend in dem Regionalen Raumordnungsplan festgeschrieben werden.
Ebenso sollte auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 20.02.2002 hingewiesen werden, wonach die so genannten weißen Bereiche, die weder Entwicklungsbereiche noch Ausschlussbereiche für die Ansiedlung von Windenergieanlagen sind, als Ausschlussbereiche für Windenergieanlagen gekennzeichnet werden müssen.

Beschluss:
Nach eingehender Beratung erfolgte einstimmig der nachstehende Beschluss. Für die Ortsgemeinde Waldleiningen ist ein höherer Orientierungswert für die Wohn- bauflächenausweisung in Ansatz zu bringen, zumindest soll der Orientierungswert für Wohnbauflächenausweisung als nicht bindend in dem Regionalen Raumordnungsplan festgeschrieben werden. Die so genannten weißen Bereiche, die weder Entwicklungsbereiche noch Ausschlussbereiche für Windenergieanlagen sind, sollen als Ausschlussbereiche gekennzeichnet werden.


TOP 6
Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern
hier: Anhörung der Gemeinde zur Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern in der Gemeinde

Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilte mit, dass das Landesamt für Denkmalpflege der Ortsgemeinde Waldleiningen die Unterschutzstellung der folgenden Gebäude empfiehlt:
   - Lauterstraße 6 - 8, ehemaliges Forstamt aus dem 19.        Jahrhundert,
   - Schloßstraße 1, eingeschossige Einfirstanlage Mitte 19.        Jahrhundert,
   -   Backofen, Hauptstraße
Vor der Unterschutzstellung sind der Eigentümer des Gebäudes sowie die jeweilige Gemeinde zu hören.

Beschluss:
Bei einer Gegenstimme wurde beschlossen, der Unterschutzstellung der vorgenannten Gebäude zuzustimmen.


TOP 7
Maler- und Lackierarbeiten an der Leichenhalle
hier: Auftragsvergabe

Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilte mit, dass für die anstehenden Arbeiten Angebote eingeholt wurden.
Das Angebot der Fa. Hinkel, Frankenstein, beläuft sich auf 6.841,91 Euro, das der Fa. Thomas Frank, Kaiserslautern, auf 6.591,72 Euro.
Die CDU-Fraktion fragte nach, warum nur 2 Angebote vorliegen. Der Vorsitzende teilte mit, dass man sich bei 4 Firmen um eine Angebotsabgabe bemüht habe, jedoch nur 2 Firmen ein Angebot abgegeben hätten.

Beschluss:
Es wurde einstimmig beschlossen, der billigsten Firma Thomas Frank, den Auftrag zum Angebotspreis zu erteilen.


TOP 8
Informationen

Bebauung Schlossberg:
Der Vorsitzende informierte über ein Schreiben der Struktur-und Genehmigungsdirektion Süd. Danach bestehen aus Sicht der Landesforsten Rheinland-Pfalz keine Bedenken gegen die Ausweisung eines neuen Baugebietes in der Ortsgemeinde Waldleiningen.
Bezüglich des “Schlossberges” müßte die Verträglichkeit hinsichtlich des südlich gelegenen FFH-Gebietes geprüft werden. Herr Pfeifer teilte mit, dass ein Investor Interesse am Projekt“Schloßberg” gezeigt hätte. Er wolle daher im Rahmen einer Bürgerversammlung am 21.08.2002 die Bürger Waldleiningens hierüber informieren.

 


Ende des öffentlichen Teils: 21.05 Uhr

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