Sitzung vom 14. April 2003

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 14. April 2003, 20.00 Uhr
Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1
Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
die Ratsmitglieder Franz Böhm, Klaus Becker, Peter Baadte, Helmut Pfeifer, Siegfried
Arnold und Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bürgermeister Walter Rung, VG-Angestellte Gabi Berger - als Schriftführerin -
Weiter anwesend:
Frau Boie-Rohde von der Tageszeitung “DIE RHEINPFALZ”
Entschuldigt fehlen:
Der 1. Beigeordnete Franz-Josef Böhm sowie das Ratsmitglied Marianne Jung
Unentschuldigt fehlen:
./.
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig.
Beratungsgegenstände:
TOP 1 Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO
TOP 2 Auftragsvergabe Estricharbeiten "Alte Schule"
TOP 3 Nachwahl von Ausschussmitgliedern und stell- vertretenden
Ausschussmitgliedern
vorschlagsberechtigt: CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
a) Haupt- und Finanzausschuss
b) Bauausschuss
c) Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 4 Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Waldleiningen
TOP 5 Kommunalpolice 2003;
hier: Ergänzung durch Glasversicherung für Friedhofsgebäude
TOP 6 Änderung der Ausbaubeitragssatzung;
hier: Erlass einer Änderungssatzung zur Ausbau- beitragssatzung für
Verkehrsanlagen
Ortsbürgermeister Pfeifer eröffnete um 20.00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung und begrüßte
die anwesenden Ratsmitglieder, Herrn Bürgermeister Walter Rung, die Vertreterin der Presse
sowie die Schriftführerin.
Er stellte fest, daß den Ratsmitgliedern die Einladung den Ratsmitgliedern form- und fristgerecht
zugegangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Tagesordnung wurden keine
Einwände erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete Ortsbürgermeister Pfeifer zwei nachrückende
Ratsmitglieder. Er gab zunächst bekannt, dass die Mitglieder des Ortsgemeinderates nach der
Gemeindeordnung vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Ortsbürgermeister
namens der Ortsgemeinde durch Handschlag zu verpflichten sind.
Er verwies auf die Bestimmungen der §§ 20 und 21 GemO (Schweige- und Treuepflicht) und gab
den Inhalt der Verpflichtungsniederschriften, welche diesem Protokoll als Anlage beigefügt sind,
bekannt. Danach verpflichtete er die beiden nachrückenden Ratsmitglieder Siegfried Arnold und
Peter Baadte per Handschlag.
TOP 1
Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO
Ortsbürgermeister Pfeifer teilte mit, dass derzeit keine schriftlichen Anträge vorliegen. Auch aus
den Reihen der anwesenden Zuhörer wurde von der Fragestunde kein Gebrauch gemacht.
TOP 2
Auftragsvergabe Estricharbeiten "Alte Schule"
Sachverhalt:
Der Vorsitzende trug vor, dass die demnächst anstehenden Estricharbeiten durch das
Architekturbüro Lill gemäß VOB/A beschränkt ausgeschrieben wurden.
Man habe dieses Vergabeverfahren gewählt, da eine “Öffentliche Ausschreibung” wegen des
Missverhältnisses zwischen dem finanziellen Aufwand für den Auftraggeben und dem Wert der
Leistung nicht gerechtfertigt sei; die Dringlichkeit der auszuführenden Arbeiten lasse jedoch eine
beschränkte Ausschreibung zu.
Er teilte weiter mit, dass das Architekturbüro Lill vier leistungsfähige Unternehmen zur Abgabe eines
Angebotes aufgefordert habe. Zur Angebotsabgabe am 25.03.2003 seien drei zu wertende
Angebote abgegeben worden, die durch das Architekturbüro Lill fachtechnisch und rechnerisch
geprüft wurden. Ein Angebot sei wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen worden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die ausgeschriebenen Estricharbeiten an
die günstigste Bieterin, die
AES-Bau W. Bauer GmbH,
Matzenstraße 13,
67657 Kaiserslautern
zum fachtechnisch und rechnerisch geprüften Brutto-Angebotspreis von 4.122,23 EUR zu vergeben.
TOP 3
Nachwahl von Ausschussmitgliedern und stellvertretenden Ausschussmitgliedern
vorschlagsberechtigt: CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
a) Haupt- und Finanzausschuss
b) Bauausschuss
c) Rechnungsprüfungsausschuss
Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass nach Rücktritt zweier Ratsmitglieder in den Ausschüssen
personelle Lücken entstanden seien, was eine Nachwahl von Ausschussmitgliedern sowie
persönliche Vertreter erforderlich mache. Vorschlagsberechtigt seien beide Fraktionen.
Die Wahl erfolgte in offener Abstimmung.
Mitglieder |
persönlicher Vertreter |
a) Haupt- und Finanzausschuss |
ausgeschied-enes
Mitglied |
neu gewähltes Mitglied |
ausgeschiedene(r)
persönliche(r)
Vertreter(in) |
neu gewählte(r)
persönliche(r)
Vertreter(in) |
| Armin Kullmer (SPD) |
Arnold Siegfried (SPD) |
|
|
| Uwe Mertel (CDU) |
Peter Baadte (CDU) |
|
|
b) Bauausschuss |
| Vertreter für Gerhard Walzer |
Armin Kullmer |
Arnold Siegfried |
| Vertreter für Helmut Pfeifer |
Armin Kullmer |
Arnold Siegfried |
| Vertreter für Klaus Becker |
Uwe Mertel |
Peter Baadte |
| Vertreter für Franz-Josef Böhm |
Uwe Mertel |
Peter Baadte |
| Vertreter für Marianne Jung |
Uwe Mertel |
Peter Baadte |
| Vertreter für Franz Böhm |
Uwe Mertel |
Peter Baadte |
c) Rechnungsprüfungsausschuss |
| Armin Kullmer |
Siegfried Arnold |
|
|
Uwe Mertel |
Jung Marianne |
Jung Marianne |
Peter Baadte |
| Vertreter(in) für Franz Böhm |
Jung Marianne |
Peter Baadte |
Die oben vorgeschlagenen Personen haben die Wahl angenommen und wurden einstimmig vom
Ortsgemeinderat gewählt.
Da das Ratsmitglied Marianne Jung an dieser Sitzung nicht teilnehmen konnte, liegt dieser
Niederschrift eine von ihr unterzeichnete Erklärung bei.
TOP 4
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Waldleiningen
Ortsbürgermeister Pfeifer bat die Ratsmitglieder um Zustimmung zur Ergänzung der
Friedhofssatzung.
Der Ortsgemeinderat stimmte folgender Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung einstimmig zu:
Satzung
zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Waldleiningen vom 8.1.1998
Änderungssatzung
Der Ortsgemeinderat Waldleiningen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO) in der jeweils geltenden Fassung sowie des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der jeweils
geltenden Fassung und des Bestattungsgesetzes (BestG) in der jeweils geltenden Fassung folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Friedhofssatzung der Gemeinde Waldleiningen vom 8.1.1998 wird wie folgt ergänzt:
§ 30 a Ausnahmen
Die zuständige Behörde kann, im Einvernehmen mit dem Ortsbürgermeister, im Einzelfall Ausnahmen zu
dieser Satzung zulassen, wenn keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
TOP 5
Kommunalpolice 2003;
hier: Ergänzung durch Glasversicherung für Friedhofsgebäude
Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilte mit, dass nach Eintritt eines Schadensfalles die bestehende Kommunalpolice
um eine Glasversicherung für das Friedhofsgebäude ergänzt wurde. Der Versicherungsbeitrag, der
hierfür Ende Januar 2003 erhoben wurde, betrage nunmehr 42,50 Euro und überschreite somit die
für die Sachversicherung des Friedhofs vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 100,-- € um
33,60 €.
Ortsbürgermeister Pfeifer bat um Zustimmung des Ortsgemeinderates zu dieser überplanmäßigen
Ausgabe.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig die überplanmäßige Ausgabe für die Glasversicherung
des Friedhofsgebäudes.
TOP 6
Änderung der Ausbaubeitragssatzung;
hier: Erlass einer Änderungssatzung zur Ausbaubeitragssatzung für Verkehrsanlagen
Ortsbürgermeister Pfeifer verwies auf die den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangene
ausführlich geschilderte Begründung zur Änderungssatzung.
Es erging einstimmiger Beschluss zur Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
einmaliger Ausbaubeiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Waldleiningen vom
05.03.2002 (siehe Anlage).
Ende des öffentlichen Teils: 20.25 Uhr
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