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Waldleiningen:
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Sitzung 2003

 

Sitzung vom 14. April 2003

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Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 14. April 2003, 20.00 Uhr


Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1

Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
die Ratsmitglieder Franz Böhm, Klaus Becker, Peter Baadte, Helmut Pfeifer, Siegfried Arnold und Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bürgermeister Walter Rung, VG-Angestellte Gabi Berger - als Schriftführerin -
Weiter anwesend:
Frau Boie-Rohde von der Tageszeitung “DIE RHEINPFALZ”
Entschuldigt fehlen:
Der 1. Beigeordnete Franz-Josef Böhm sowie das Ratsmitglied Marianne Jung
Unentschuldigt fehlen:
./.


Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig.

Beratungsgegenstände:
TOP 1    Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO
TOP 2    Auftragsvergabe Estricharbeiten "Alte Schule"
TOP 3    Nachwahl von Ausschussmitgliedern und stell-               vertretenden Ausschussmitgliedern
              vorschlagsberechtigt: CDU-Fraktion und               SPD-Fraktion
              a) Haupt- und Finanzausschuss
              b) Bauausschuss
              c) Rechnungsprüfungsausschuss

TOP 4    Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der               Ortsgemeinde Waldleiningen
TOP 5    Kommunalpolice 2003;
              hier: Ergänzung durch Glasversicherung für                        Friedhofsgebäude

TOP 6    Änderung der Ausbaubeitragssatzung;
              hier: Erlass einer Änderungssatzung zur Ausbau-                        beitragssatzung für Verkehrsanlagen


Ortsbürgermeister Pfeifer eröffnete um 20.00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung und begrüßte die anwesenden Ratsmitglieder, Herrn Bürgermeister Walter Rung, die Vertreterin der Presse sowie die Schriftführerin.

Er stellte fest, daß den Ratsmitgliedern die Einladung den Ratsmitgliedern form- und fristgerecht zugegangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Tagesordnung wurden keine Einwände erhoben.

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete Ortsbürgermeister Pfeifer zwei nachrückende Ratsmitglieder. Er gab zunächst bekannt, dass die Mitglieder des Ortsgemeinderates nach der Gemeindeordnung vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Ortsbürgermeister
namens der Ortsgemeinde durch Handschlag zu verpflichten sind.
Er verwies auf die Bestimmungen der §§ 20 und 21 GemO (Schweige- und Treuepflicht) und gab den Inhalt der Verpflichtungsniederschriften, welche diesem Protokoll als Anlage beigefügt sind, bekannt. Danach verpflichtete er die beiden nachrückenden Ratsmitglieder Siegfried Arnold und Peter Baadte per Handschlag.


TOP 1
Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO

Ortsbürgermeister Pfeifer teilte mit, dass derzeit keine schriftlichen Anträge vorliegen. Auch aus den Reihen der anwesenden Zuhörer wurde von der Fragestunde kein Gebrauch gemacht.


TOP 2
Auftragsvergabe Estricharbeiten "Alte Schule"


Sachverhalt:
Der Vorsitzende trug vor, dass die demnächst anstehenden Estricharbeiten durch das Architekturbüro Lill gemäß VOB/A beschränkt ausgeschrieben wurden.
Man habe dieses Vergabeverfahren gewählt, da eine “Öffentliche Ausschreibung” wegen des Missverhältnisses zwischen dem finanziellen Aufwand für den Auftraggeben und dem Wert der Leistung nicht gerechtfertigt sei; die Dringlichkeit der auszuführenden Arbeiten lasse jedoch eine beschränkte Ausschreibung zu.
Er teilte weiter mit, dass das Architekturbüro Lill vier leistungsfähige Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert habe. Zur Angebotsabgabe am 25.03.2003 seien drei zu wertende Angebote abgegeben worden, die durch das Architekturbüro Lill fachtechnisch und rechnerisch geprüft wurden. Ein Angebot sei wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen worden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag für die ausgeschriebenen Estricharbeiten an die günstigste Bieterin, die AES-Bau W. Bauer GmbH, Matzenstraße 13, 67657 Kaiserslautern zum fachtechnisch und rechnerisch geprüften Brutto-Angebotspreis von 4.122,23 EUR zu vergeben.


TOP 3
Nachwahl von Ausschussmitgliedern und stellvertretenden Ausschussmitgliedern
vorschlagsberechtigt: CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
a) Haupt- und Finanzausschuss
b) Bauausschuss
c) Rechnungsprüfungsausschuss


Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass nach Rücktritt zweier Ratsmitglieder in den Ausschüssen personelle Lücken entstanden seien, was eine Nachwahl von Ausschussmitgliedern sowie persönliche Vertreter erforderlich mache. Vorschlagsberechtigt seien beide Fraktionen.
Die Wahl erfolgte in offener Abstimmung.

Mitglieder
persönlicher Vertreter
a) Haupt- und Finanzausschuss
ausgeschied-enes
Mitglied
neu gewähltes Mitglied ausgeschiedene(r)
persönliche(r)
Vertreter(in)
neu gewählte(r)
persönliche(r)
Vertreter(in)
Armin Kullmer (SPD) Arnold Siegfried (SPD)    
Uwe Mertel (CDU) Peter Baadte (CDU)    
b) Bauausschuss
Vertreter für Gerhard Walzer Armin Kullmer Arnold Siegfried
Vertreter für Helmut Pfeifer Armin Kullmer Arnold Siegfried
Vertreter für Klaus Becker Uwe Mertel Peter Baadte
Vertreter für Franz-Josef Böhm Uwe Mertel Peter Baadte
Vertreter für Marianne Jung Uwe Mertel Peter Baadte
Vertreter für Franz Böhm Uwe Mertel Peter Baadte
c) Rechnungsprüfungsausschuss
Armin Kullmer Siegfried Arnold    

Uwe Mertel
Jung Marianne Jung Marianne
Peter Baadte
Vertreter(in) für Franz Böhm Jung Marianne Peter Baadte

Die oben vorgeschlagenen Personen haben die Wahl angenommen und wurden einstimmig vom Ortsgemeinderat gewählt.
Da das Ratsmitglied Marianne Jung an dieser Sitzung nicht teilnehmen konnte, liegt dieser Niederschrift eine von ihr unterzeichnete Erklärung bei.


TOP 4
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Waldleiningen

Ortsbürgermeister Pfeifer bat die Ratsmitglieder um Zustimmung zur Ergänzung der Friedhofssatzung.
Der Ortsgemeinderat stimmte folgender Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung einstimmig zu:

Satzung
zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Waldleiningen vom 8.1.1998

Änderungssatzung
Der Ortsgemeinderat Waldleiningen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils geltenden Fassung sowie des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der jeweils geltenden Fassung und des Bestattungsgesetzes (BestG) in der jeweils geltenden Fassung folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1
Die Friedhofssatzung der Gemeinde Waldleiningen vom 8.1.1998 wird wie folgt ergänzt:
§ 30 a Ausnahmen

Die zuständige Behörde kann, im Einvernehmen mit dem Ortsbürgermeister, im Einzelfall Ausnahmen zu dieser Satzung zulassen, wenn keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.


TOP 5
Kommunalpolice 2003;
hier: Ergänzung durch Glasversicherung für Friedhofsgebäude

Sachverhalt:
Der Vorsitzende teilte mit, dass nach Eintritt eines Schadensfalles die bestehende Kommunalpolice um eine Glasversicherung für das Friedhofsgebäude ergänzt wurde. Der Versicherungsbeitrag, der hierfür Ende Januar 2003 erhoben wurde, betrage nunmehr 42,50 Euro und überschreite somit die für die Sachversicherung des Friedhofs vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 100,-- € um 33,60 €.
Ortsbürgermeister Pfeifer bat um Zustimmung des Ortsgemeinderates zu dieser überplanmäßigen Ausgabe.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig die überplanmäßige Ausgabe für die Glasversicherung des Friedhofsgebäudes.


TOP 6
Änderung der Ausbaubeitragssatzung;
hier: Erlass einer Änderungssatzung zur Ausbaubeitragssatzung für Verkehrsanlagen

Ortsbürgermeister Pfeifer verwies auf die den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangene ausführlich geschilderte Begründung zur Änderungssatzung.

Es erging einstimmiger Beschluss zur Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einmaliger Ausbaubeiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Waldleiningen vom
05.03.2002 (siehe Anlage).

 


Ende des öffentlichen Teils: 20.25 Uhr

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