Sitzung vom 17. Juli 2003

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 17. Juli 2003, 20,00 Uhr
Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1
Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1. Ortsbeigeordneter Franz-Josef Böhm,
die Ratsmitglieder Franz Böhm, Klaus Becker,
Peter Baadte, Helmut Pfeifer, Siegfried Arnold, Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
AG-Angestellte Anneliese Hager als Schriftführerin
Entschuldigt fehlen:
Marianne Jung-Schliwa
Unentschuldigt fehlen:
keine
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig
Beratungsgegenstände:
TOP 1 Nachtragshaushalt 2003
TOP 2 Änderung Nutzungsordnung Bürgerhaus
TOP 3 Auftragsvergabe für die Herstellung der Flach- dachausbildung und Dachflächenentwässerung
Ortsbürgermeister eröffnete um 20.00 Uhr die Sitzung. Er begrüßte die Ratsmitglieder sowie
Frau Boie von der Rheinpfalz und die Schriftführerin Frau Hager von der Verwaltung.
Er stellte fest, dass die Einladung ordnungsgemäß erfolgt und der Rat beschlussfähig ist.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bat er um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
TOP 3 Auftragsvergabe für die Herstellung der Flachdachausbildung und Dachflächenentwässerung.
Ratsmitglied Franz Böhm (CDU-Fraktion) bemängelte die Vorgehensweise des Vorsitzenden
dahingehend, dass er sich vor der Sitzung nicht mit dem 1. Beigeordneten ins Benehmen gesetzt
habe und bat um kurze Sitzungsunterbrechung.
Nach kurzer Beratung (Sitzungsfortsetzung 20.10 Uhr) stimmten sie der Aufnahme eines
weiteren Tagesordnungspunktes TOP 3 “Auftragsvergabe” mit der Androhung zu, bei Wiederholung
geschlossen die Sitzung zu verlassen.
Zustimmung zur Aufnahme des TOP 3 erging einstimmig.
TOP 1
Nachtragshaushalt 2003
Ortsbürgermeister Pfeifer trug den Ratsmitgliedern den Nachtragshaushalt 2003 vor, der bereits
im Haupt-u. Finanzausschuss eingehend beraten wurde und stellte diesen zur Diskussion.
Die Ratsmitglieder schlossen sich der Empfehlung des Haupt- u. Finanzausschusses an und
stimmten dem Nachtragshaushalt 2003, wie vorgestellt, einstimmig zu.
TOP 2
Änderung Nutzungsordnung Bürgerhaus
Sachverhalt:
Der Vorsitzende gab den Sachverhalt zur Änderung der Nutzungsordnung bekannt.
Im Zuge des Pächterwechsels im Bürgerhaus soll eine neue Verfahrensweise eingeführt werden.
Dies mache eine Ergänzung der Benutzungsordnung erforderlich.
1. Reinigung der Toilettenanlagen
Die Reinigung der Toilettenanlagen soll durch den Gaststättenpächter vorgenommen werden.
Zusätzlich zur Nutzungsgebühr soll der jeweilige Nutzer (mit Ausnahme der Ortsgemeinde
Waldleiningen) eine Gebühr von 15,00 Euro (bei Vereinen 10,00 Euro) an den Gaststättenpächter
entrichten. Dieser reinigt dann nach jeder Nutzung die Toilettenanlagen. Diese zusätzliche
Gebühr wird unter Punkt IV., 2. geregelt; außerdem muss unter Punkt III., 2. der Benutzungsordnung
im zweiten Satz der Passus” und die Toiletten” gestrichen werden. (s.Anlage).
Ratsmitglied Franz Böhm machte den Vorschlag, die Gebühr zur Reinigung der Toilettenanlage
bereits bei der Benutzungsgebühr für das Bürgerhaus mit hinzuzurechnen ,die durch die Verbandsgemeinde
anzufordern ist.
Beschlußvorschlag:
Die Reinigungskosten für die Toilettenanlagen sind bereits auf die Benutzungsgebühr
Bürgerhaus drauf zu schlagen und an den Pächter abzuführen.
Beschluß:
Einstimmige Annahme des Beschlussvorschlages.
2. Abnahmeverpflichtung von Bier und Biermixgetränken
Hierzu führte der Vorsitzende aus, dass der jeweilige Nutzer verpflichtet werden solle, Bier- und
Biermixgetränke vom Hersteller “Brauerei Bischoff” über die ortsansässige Getränkehandlung
zu beziehen.
Diese Ergänzung finde sich in Punkt III., 1. der Benutzungsordnung.
Ratsmitglied Franz-Josef Böhm war der Meinung, dass man den Mietern des Bürgerhauses
nicht vorschreiben könne, von wem sie ihr Bier bzw. Biermixgetränke zu beziehen hätten.
Der Vorsitzende wies jedoch darauf hin, dass sein Vorgänger bezüglich der Abnahme von Bier
mit der Brauerei Bischoff einen Vorvertrag unterzeichnet hätte.
Ratsmitglied Franz Böhm wies dies zurück. Ein solcher Vertrag würde nicht existieren.
Beschluß:
Die Abstimmung erfolgte mit 4 Ja- u. 4 Gegenstimmen.
Der Beschluss wurde ausgesetzt.
TOP 3
Auftragsvergabe
Sachverhalt:
Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder darüber, dass bezüglich der Leistungen für die
Herstellung der Flachdachausbildung und Dachflächenentwässerung über dem Anbau des
alten Schulhauses (Umnutzung zu Bürgerladen und Jugendtreff) beschränkt ausgeschrieben
wurden.
Es hätten 2 Angebote vorgelegen.
Die Überprüfung, Nachrechnung und Gegenüberstellung der Angebote hätten ergeben, dass
die Dachdeckerei Krell aus Fischbach zum Preis von brutto 2.088,12 EUR das insgesamt wirtschaftlichste
und preisgünstigste Angebot abgegeben habe.
Beschlußvorschlag:
Es wird empfohlen, den Auftrag der Firma Krell zum Preis von brutto 2.088.12 EUR zu erteilen.
Beschluß:
Zustimmung zur Auftragsvergabe an die Fa. Krell aus Fischbach erfolgte einstimmig.
Der Vorsitzende schloss um 20.30 Uhr die Sitzung
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