Sitzung vom 29. Juni 2004

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde
Waldleiningen
vom 29. Juni 2004, 19.00 Uhr
Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1
Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
die Ratsmitglieder Franz Böhm, Klaus Becker, Elke Kunz, Helmut Pfeifer,
Siegfried Arnold, Gerhard Walzer
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
VG- Sekretär Jürgen Gooß - als Schriftführer -
Entschuldigt fehlen:
1. Ortsbeigeordneter Franz- Josef Böhm, Ratsmitglied Marianne Jung- Schliwa
Unentschuldigt fehlen:
./.
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig
Beratungsgegenstände:
TOP 1 Schöffenwahl
TOP 2 Über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe wegen Glasschadens in
der Alten Schule, Lauterstraße 10 und in Folge dessen für
zusätzlichen Versicherungsvertrag;
hier: Zustimmung zu einer Eilentscheidung
Ortsbürgermeister Pfeifer eröffnete um 19.00 Uhr die Sitzung und begrüßte die anwesenden
Ratsmitglieder, die erschienenen Zuhörer, sowie den Mitarbeiter der
Verbandsgemeindeverwaltung Herrn Gooß als Schriftführer.
Er stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung rechtzeitig erfolgt ist und der Gemeinderat
beschlussfähig sei. Einwände zur Tagesordnung lagen keine vor.
TOP 1
Schöffenwahl
Sachverhalt:
Gemäß § 36 GVG i.V. mit den Verwaltungsvorschriften des Ministerium der Justiz,
des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Kultur, Jugend,
Familie und Frauen vom 28.10.1999 stellen die Ortsgemeinden in jedem Wahljahr
eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste
ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder
des Ortsgemeinderats erforderlich. Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste
handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 GemO mit den weiteren
Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderats das Stimmrecht des
Vorsitzenden ruht sowie dass der Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO
mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im
Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Da der Termin für die Aufstellung der Vorschlagslisten (30.6.2004) sehr wahrscheinlich
noch vor der Konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates liegt, sind die
Schöffen noch in dieser Wahlperiode zu wählen.
Bei der Verbandsgemeinde hatten sich Herr Oswald Kullmer, geb. 27.11.1945,
Hauptstr. 21, 67693 Waldleiningen, Postbeamter a.D., und
Frau Marianne Jung-Schliwa, geb. 31.08.1950, Stüterhof 7, 67693 Waldleiningen,
exam. Altenpflegerin) für das Amt des Schöffen gemeldet. Weiter soll vorgeschlagen
werden Herr Siegfried Arnold, geb. 30.09.1955, Schloßstraße 29, 67693 Waldleiningen,
Techn. Zeichner.
Da gemäß § 40 GemO das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht, beschloss der
Gemeinderat mit 6 Ja- Stimmen, dass die Wahl der Schöffen im Wege der
offenen Abstimmung erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt, Frau Jung-Schliwa und Herrn Kullmer und
Herrn Arnold auf die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffin/des Schöffen zu setzen.
Beschluss:
Die drei Wahlvorschläge wurden mit 6 Ja- Stimmen durch den
Gemeinderat gewählt.
TOP 2
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe wegen Glasschadens an
der Alten Schule, Lauterstraße 10 und in Folge dessen für zusätzlichen
Versicherungsvertrag.
hier: Zustimmung zu einer Eilentscheidung
Sachverhalt:
Am 17.04.2004 wurde ein Glasschaden im Erdgeschoss des Gebäudes Lauterstr.
10 festgestellt. Ein Verursacher konnte nicht ermittelt werden.
Zur weiteren Gefahrenabwehr wurde die Reparatur der Scheibe unmittelbar in Auftrag
gegeben. Die Rechnung der Fa. Schwartz beläuft sich auf 250,44 €.
Da das Gebäude zukünftig als Mietobjekt, Jugendbegegnungsstätte und
Geschäftshaus genutzt wird, war der Abschluss einer Glasversicherung ohnehin
dringend zu empfehlen.
Diese Glasversicherung in Höhe von 62,20 €/Jahr wurde im Zusammenhang mit
dem Glasschaden in einer Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters im Benehmen
mit dem Beigeordneten am 05.05.2004 abgeschlossen auch in der Hoffnung darauf,
dass der Schaden möglicherweise auf dem Kulanzweg von der Versicherungskammerübernommen werden könnte.
Die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 250,44 i (Reparaturkosten) und dieüberplanmäßigen Kosten für die Versicherung in Höhe von 62,20 i sind vom Gemeinderat
zu beschließen, die Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters ist zustimmungsbedürftig.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt außerplanmäßige Ausgaben zur Schadensbeseitigung
in Höhe von 250,44 € und überplanmäßige Ausgaben für Sachversicherungen
in Höhe von 62,20 €.
Des weiteren erteilt der Ortsgemeinderat dem Ortsbürgermeister seine Zustimmung
zu der Eilentscheidung vom 05.05.2004.
Beschluss:
Hierzu erging einstimmiger Beschluss des Gemeinderates.
Ende des öffentlichen Teiles: 19.07 Uhr
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