Sitzung vom 19. Juli 2005

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 19. Juli 2005, 20.00 Uhr
Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1
Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1. Ortsbeigeordnete Helmut Pfeifer,
die Ratsmitglieder Gerhard Walzer,
Siegfried Arnold, Gabriele Benz, Hubertus Gramowski, Heiko Moser, Günter Gennrich, Franz-Johannes Böhm
Weiter anwesend:
Frau Boie-Rode von der Tageszeitung “Die Rheinpfalz”
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
1. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Hochspeyer Herr Eckhard Vogel, VG-Amtmann Marschall - als Schriftführerin -
Entschuldigt fehlen:
./.
Unentschuldigt fehlen:
./.
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlussfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig
Beratungsgegenstände:
TOP 1 Abschlussberricht über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Ortsgmeinde Waldleiningen vom 09.05.05
-Bekanntgabe des Berichtes
-Stellungnahme der Verwaltung
- Aussprache zum Bericht
TOP 2 Prüfung der Jahresrechnung 2004
hier: Beschlussfassung gem. §114 GemO
TOP 3 Antrag des ASV auf Auszahlung eines Investitions- zuschusses
hier: Neubau einer WC-Anlage, Bau der Umkleide und Duschkabinen
TOP 4 Auftragsvergabe zur Sanierung der Abwasser- leitung am Gebäude Lauterstaße 8
hier: Zustimmung zur Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters gem. §48 GemO
Ortsbürgermeister Pfeifer eröffnet um 20.00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung und begrüßt
die Anwesenden.
Er stellt die form- und fristgerechte Zustellung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit
fest.
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
TOP 1
Abschlussberricht über die Prüfung der Haushalts-und Wirtschaftsprüfung der Ortsgmeinde Waldleiningen vom 09.05.05
-Bekanntgabe des Berichtes
-Stellungnahme der Verwaltung
- Aussprache zum Bericht
Sachverhalt:
OBgm Pfeifer verweist auf die allen Ratsmitgliedern zugegangen Kopiendes Abschlussberichts. Er stellte dahingehend die Frage, ob der gesamte Bericht noch einmal durchgegangen werden soll, oder ob man sich auf die Erläuterungen zu dem Einzelfeststellungen beschränken könne.
Nachdem von Seiten des Rates keine anderen Argumente kamen, beschränkte sich der Vorsitzende auf die im Bericht unter Nr.III (vgl. Anlage zu TOP 1) bezeichneten Einzelfeststellungen.
Dazu führte der Vorsitzende aus:
Zu III. b) Ehrengaben.
Die Prüfung hat eine Auszahlung für den Kauf von Umschlägen sowie Geschenktaschen an den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Frankenstein festgestellt.
Die Verwaltung hat dieses Vorgang überprüft und die fehlerhaft im Jahre 2001 zu Lasten der Ortsgemeinde Waldleiningen getätigte Auszahlung für Ehrengaben der Ortsgemeinde Frankenstein im Jahre 2005 in der ausgewiesenen Höhe ausgeglichen. Damit ist ein der Ortsgemeinde Waldleiningen in 2001 entstandene Schaden in 2005 in voller Höhe ausgeglichen worden.
Zu III. c) Skontoausfall.
Der Vorsitzende erläutert dazu, dass er zu dem Vorgang aus dem Jahre 2002 nicht mehr zweifelsfrei nachvollziehen könne, wie der Sachverhalt tatsächlich entstanden sei. Ob ggf. die Rechnung an einen anderen Vorgang "gerutscht"sei, oder ob wie die Anschrift ausweist unter Umständen die Rechnung im Postkasten des Bürgerhauses "mehrere Tage geschlummert" habe.
Richtig sei, dass der Ortsgemeinde dadurch ein Schaden entstanden ist. Der Vermögensschaden wurde der Kassenversicherung der Verbandsgemeinde angemeldet und man erwarte eine entsprechende Versicherungsleistung. Ob die Versicherung den Schaden in voller Höhe oder ggf. nur zum Teil anerkennen wird, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.
Es entstand eine rege Diskussion wie die diversen Darstellungen der finanziellen Entwicklung der Ortsgemeinde zu interpretieren seien.
Dabei wurde durch Herrn Böhm die Entwicklung der Fehlbeträge des Verwaltungshaushalts als für die Gemeinde prekär bezeichnet.
Dem gegenüber stellt Obgm Pfeifer allerdings die positive Entwicklung des Schuldenstandes je Einwohner als besonders heraus.
Nach Abschluss der Aussprache stellte der Vorsitzende fest, dass der Abschlussbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung dazu durch den Gemeinderat zur Kenntins genommen wurde.
Beschluss:
Diese Festellung stimmte der Rat einstimmig zu.
TOP 2
Prüfung der Jahresrechnung 2004
hier: Beschlussfassung gem. §114 GemO
Vor Aufruf des TOP 2 übergab der Ortsbürgermeister den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied Herrn Hubertus Gramowski. Sowohl der Ortsbürgermeister wie auch der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde begaben sich in den Zuhörerraum.
Sachverhalt:
Zur Berichterstattung aus dem Rechnungsprüfungsaussschuss (RPA) der Ortsgemeinde übergab er das Wort an den Vorsitzenden des RPA Herrn Gerhard Walzer.
Dieser trug als die Anlage beigefügte Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 vor.
Daraufhin beantragte Ratsmitglied Gramowski das Ergebnis der Jahresrechnung 2004 durch den Rat festzustellen und dem Ortsbürgermeister, dem 1. Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung zu erteilen.
Beschluss:
Dem Antrag wurde durch den Gemeinderat einstimmig zugestimmt.
Danach übergab das älteste Ratsmitglied den Vorsitz dem wieder am Sitzungstisch angekommenen Ortsbürgermeister. Auch der 1. Beigeordnete nimmt wieder am Sitzungstisch platz.
TOP 3
Antrag des ASV auf Auszahlung eines Investitionszuschusses
hier: Neubau einer WC-Anlage, Bau der Umkleide und Duschkabinen
Erneut übergibt der Ortsbürgermeister wegen Ausschließungsgründen den Vorsitz. Diesmal an den 1. Beigeordneten Herrn Helmut Pfeifer. Der Ortsbürgermeister begibt sich neuerlich in den Zuhörerraum.
Der 1. Beigeordnete Pfeifer ruft den TOP 3 zur Beratung und Beschlussfassung auf.
1. Beigeordnete Pfeifer trug die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage (Anlage zu TOP 3) vor.
Danach gab dieser den Sachverhalt zur Diskussion durch den Gemeinderat frei.
CDU-Fraktion:
Herr Böhm stellte daraufhin die Frage, ob es sich nun bei der dargestellten Investitionsmaßnahme um eine Maßnahme des ASV Waldleiningen oder eine des Wasser- und Bodenverbandes Roteneck handele.
Nachdem der Vorsitzende des ASV (Herr Franz Pfeifer - gleichzeitig Ortsbürgermeister) als Zuhörer im Raum anwesend war, wurde mit Zustimmung des Rates dieser zur Sachinformation angehört.
Herr Franz Pfeifer als Vorsitzender des ASV führte aus:
Ldiglich für die Herstellung der Wasserversorgungsleitung trete der Wasser- und Bodenverband Roteneck als Maßnahmeträger auf, da nur dieser und nicht der ASV Waldleiningen durch das Land für diese Maßnahme bezuschusst werden könne.
Sowohl die Herstellung der Abwasserbeseitigung als auch der Bau der WC-Anlage, Umkleidekabinen un der Duschen sei eine Maßnahme, die alleine der ASV zu tragen habe. Dazu beantrage der ASV auch die Zuschüsse der Ortsgemeinde.
Herr Böhm fragte daraufhin noch einmal nach, ob es sich bei der Bezuschussung des Landes um einen Zuschuss nach der Vietränkeverordnung handele.
Dies wurde durch Herrn Franz Pfeifer als Vorsitzender des ASV verneint.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr ersichtlich waren, fragte der Vorsitzende Herr Helmut Pfeifer noch einmal, ob keine weitere Wortmeldungen vorlägen. Er stellte nach kurzer Wartepause fest, dass keine Wortmeldungen mehr gewünscht werden.
Daraufhin trug der 1. Beigeordnete den in der Beschlussvorlage formulierten Beschlussvorschlag als Antrag vor.
Gleichzeitig mit den letzten Worten dieses Antrages ergriff Herr Böhm das Wort und formulierte: "Ich stelle den Antrag die Rechtmäßigkeit der Maßnahme vor einem Beschluss pber den Zuschuss durch die Kommunalaufsicht prüfen zu lassen."
Daraufhin erwiderte Ratmitglied Walzer, dass wohl nicht mehr zur Debatte stehe, da die Beratung durch den Vorsitzenden beendet worden sei.
Gleichlautende Äußerung wurden von weiteren Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden entgegengehalten.
Ratmitglied Böhm bestand draufhin darauf, seinen abweichenden Antrag in der Niederschrift aufzunehmen, was wiederum durhc mehrere Ratsmitglieder in unmittelbarer Gegenrede zurückgewiesen wurde.
Dessen ungeachtet trug der Vorsitzende erneunt seinen antrag vor.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Investitionszuschuss in Höhe von 20.000,00 € nach Einzelkreditgenehmigung durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern -Kommunalaufsicht-, auszuzahlen.
Beschluss:
Dieser Antrag wurde mit 4 Ja- und 3 Stimmenenthaltungen einstimmig angenommen.
Im Anschluss gab der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde den Vorsitz an den Ortsbürgermeister zurück.
TOP 4
Auftragsvergabe zur Sanierung der Abwasserleitung am Gebäude Lauterstaße 8
hier: Zustimmung zur Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters gem. §48 GemO
Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt zur Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters gem §48 GemO (vgl. Anlage) vor.
Er beantragt die Zustimmung zur Eilentscheidung durch den Gemeinderat.
Beschluss:
Dieser anrtag wurde einstimmig angenommen.
Ende der Sitzung 20.20 Uhr
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