Sitzung vom 30. August 2007

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Waldleiningen
vom 30. August 2007, 20.00 Uhr
Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt: 9
Satzungsgemäße Zahl der Ortsbeigeordneten: 1
Stimmberechtigte Ortsbeigeordnete: 1
Anwesend sind:
Ortsbürgermeister Franz Pfeifer,
1. Ortsbeigeordnete Helmut Pfeifer,
die Ratsmitglieder, Gerhard Walzer, Siegfried Arnold, Gabriele Benz, Hubertus Gramowski, Franz Johannes Böhm.
Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
VG-Oberinspektor Sprengart als Schriftführer
Weiter anwesend:
Dipl. – Ing. H. – W. Schlunz (WVE), Frau Ingrid Boie-Rode (Rheinpfalz)
Entschuldigt fehlen:
Heiko Moser, Michael Gasiorek
Unentschuldigt fehlen:
./.
Der Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Einberufung fest.
Beschlußfassungen - wo nicht anders gesagt - einstimmig
Öffentlicher Teil
TOP 1 Bebauungsplan “Harzofenstraße – Erweiterung I“
a) Abwägung über die eingegangenen Stellung- nahmen der Träger öffentlicher Belange und der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Ortsbürgermeister Pfeifer eröffnet die Sitzung des Ortsgemeinderates um 20.00 Uhr.
Er stellt fest, das die Einladung form- und fristgerecht zugegangen und der Gemeinderat in beschlussfähiger Anzahl zusammengetreten ist.
Er begrüßt den Zuhörer und die Presse.
TOP 1
Bebauungsplan “Harzofenstraße – Erweiterung I“
a) Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
Im Zuge der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die in der Zeit vom 24.05.2007 bis einschließlich 25.06.2007 in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Hochspeyer, Hauptstr. 121, Zimmer 222 (Altbau); 67691 Hochspeyer während der Dienststunden stattfand, wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.
Im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die in der Zeit vom 14.12.2006 bis einschließlich 15.01.2007 in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Hochspeyer, Hauptstr. 121, Zimmer 222 (Altbau); 67691 Hochspeyer während der Dienststunden stattfand, wurde eine Stellungnahme mit Anregungen und Bedenken zur Planung abgegeben (Frau Ilse Ruster). Diese war z.T. bereits Gegenstand der Abwägung aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Im Folgenden werden die Fragen der Bürgerin behandelt, über welche noch nicht abgewogen wurde:
Zu Beginn der Stellungnahme werden seitens der Bürgerin folgende Fragen gestellt:
- Wie viele Anfragen bestehen bereits?
Kommentar:
Derzeit wird immer noch von drei Bauinteressenten ausgegangen, die ihre Bauvorhaben kurzfristig realisieren möchten. Einige weitere Interessenten sind bereits abgesprungen, da das Baurecht nicht rechtzeitig geschaffen werden konnte.
- Ist geplant, die gesamte Fläche zu roden, wenn auch nur z.B. drei Bauplätze vergeben sind, oder benötigt werden?
Kommentar:
Eine Abschnittsbildung und eine damit verbundene Teilrodung ist grundsätzlich möglich, im folgenden wird hierauf nochmals näher eingegangen.
- Hat eine Prüfung auf verfügbare und vielleicht auch topographisch günstiger gelegene Baulücken stattgefunden? Meines Erachtens sind Grundstücke vorhanden, die eine weitaus günstigere Bebauung nachzuweisen haben. So könnte ich mit vorstellen, dass diese Grundbesitzer an einem eventuellen Verkauf interessiert wären. Zu beachten sei auch in diesem Zusammenhang, wie lange Häuser leer stehen und nicht verkauft werden!
Kommentar:
Wie bereits in den Stellungsnahmen aus dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V. (GNOR) sowie dem Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) kommentiert, ist die Ausweisung des Baugebietes in der Harzofenstraße Ergebnis eines langjährigen Abstimmungsprozesses. Eine Alternativenprüfung insbesondere in der von der Harzofenstraße südlich gelegenen Tallage hat im Vorfeld der Planung stattgefunden. Die Inanspruchnahme von Baulücken ist zur Sicherung der Eigenentwicklung und Deckung des Baulandbedarfs der Gemeinde nicht sinnvoll, da diese, meist im Privatbesitz befindlichen Flächen, nicht oder nicht kurzfristig verfügbar sind. Im Sinne der Sicherung der Daseinsvorsorge und Versorgung der Bevölkerung, sollte die Gemeinde in der Lage sein, im Einklang mit den Zielvorstellungen der Regional- und Landesplanung, ein bestimmtes Kontingent an Bauplätzen bereit stellen zu können.
Beschuss:
Die vorgetragenen Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weitere als die bereits nach Behördenbeteiligung bzw. der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen ergeben sich durch die abgegebenen Anregungen nicht.
Der Beschluss ergeht einstimmig. Das Ratsmitglied Walzer wirkt weder beratend noch entscheidend, wegen Ausschließungsgründe gemäß § 22 Gemeindeordnung, an dieser Abstimmung mit.
Von den mit Schreiben vom 23.04.2007 beteiligten Behörden gingen insgesamt 20 Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Harzofenstraße Erweiterung I“ der Ortsgemeinde Waldleiningen ein. Hinweise und Anregungen wurden von 6 Behörden vorgebracht; 2 Behörden hatten Anregungen und Bedenken vorzubringen, 12 weitere Behörden hatten weder Anregungen, Hinweise noch Bedenken vorzubringen.
Nachfolgend werden die Stellungnahmen der einzelnen Behörden mit einer Zusammenfassung der abgegebenen Stellungnahme aufgeführt. Dazu wird eine (kurze) Erwiderung aus Sicht der Bauleitplanung (kursiv gedruckt) abgegeben (aus Gründen der Zuordnung nach dem jeweiligen Absatz) und ein Beschlussvorschlag für den Ortsgemeinderat formuliert.
Behandlung der Hinweise und Anregungen der Behörden
Behandlung der nachgereichten Stellungnahme aus dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:
Kreisverwaltung Kaiserslautern – Untere Landesplanungsbehörde
Schreiben vom 05.02.2007
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen gegen den Planentwurf erhebliche Bedenken, da die Planung zu gravierenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und insbesondere des Landschaftsbildes führt.
Bereits in den vorangegangenen Besprechungen wurde auf die Problematik der Bebauung des steilen und bewaldeten Hanges hingewiesen und wenn schon nicht einen Verzicht, so doch eine Verkleinerung des Gebietes vorgeschlagen.
Es wird dabei aber eingeräumt, dass sich dem Grunde nach jede Siedlungserweiterung in der Ortsgemeinde mit ähnlichen, wenn nicht noch schwierigeren Verhältnissen auseinandersetzen muss und die Gemeinde bereits seit geraumer Zeit Alternativen geprüft hat.
Zu dem jetzt vorliegenden Entwurf ist aus naturschutz-fachlicher Sicht folgendes anzuregen:
Die vorgesehenen und bereits abgestimmten Ausgleichs-maßnahmen sollten lagemäßig dargestellt werden. Im weiteren Planverfahren wären auch die entsprechenden Vereinbarungen zwischen Ortsgemeinde und Landesforsten nachzuweisen.
Nicht zu überzeugen vermag der östliche Abschluss des Plangebietes. Hier entsteht nach dem letzten Baufenster eine extrem steile Böschung, mit der Folge eines unschönen Gebietsabschlusses sowie, infolge der Abgrabung im Wurzelbereich einer Destabilisierung des anschließenden Waldbestandes. Eine Überprüfung dieser Aspekte erscheint notwendig.
Kommentar:
Wie bereits im Rahmen der Abwägung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB dargelegt, erfolgte im Vorfeld der Planung eine enge Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Sowohl die Ergebnisse des Abstimmungsergebnisses, als auch die in der vorliegenden Stellungnahme vom 05.02.2007 geäußerten Anregungen wurden bereits vor Weiterführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet.
Beschuss:
Die abgegebenen Anregungen wurden bereits vor Weiterführung des Verfahrens in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet, weiterer Handlungsbedarf ergibt sich nicht.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
Behandlung der Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB:
1. Deutsche Telekom AG, T- Com
Schreiben vom 19.04.2007
Die Deutsche Telekom AG hat bereits mit Schreiben PTI 12 vom 08.01.07 Stellung zum Bebauungsplan „Harzofenstraße Erweiterung I“ genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert.
Kommentar:
Wie bereits in der Abwägung im Rahmen des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschrieben, wird aus städtebaulichen Gründen eine unterirdische Verlegung der Leitungen für sinnvoll erachtet, da oberirdische Leitungen als nicht zeitgemäß anzusehen sind. Aus diesem Grund wurde in den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen bereits festgesetzt, dass alle Ver- und Entsorgungsleitungen unterirdisch verlegt werden müssen.
Beschuss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Handlungsbedarf für die Bauleitplanung ergibt sich hieraus nicht.
Der Beschluss ergeht einstimmig
2. Generaldirektion Kulturelles Erbe
Direktion Archäologie
Schreiben vom 15.06.2007
Mit der Festlegung der Belange unter B Hinweise auf Seite 9 der „Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan“ erklärt sich die Generaldirektion Kulturelles Erbe einverstanden.
Diese Stellungnahme betrifft ausschließlich die archäologischen Kulturdenkmäler und ersetzt nicht eine Stellungnahme der Direktion Baudenkmalpflege.
Kommentar:
Kenntnisnahme.
Beschuss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Weiterer Handlungsbedarf für die Bauleitplanung ergibt sich daraus nicht.
Der Beschluss ergeht einstimmig
3. Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V. (GNOR)
Schreiben vom 18.06.2007
Die Ortsgemeinde Waldleiningen hält weiterhin am Bebauungsplan „Harzofenstraße Erweiterung I“ fest und gibt so der Zersiedlung des Ortsrandes den Vorzug vor der Weiterentwicklung des Ortskernes. Wenigstens wird jedoch entsprechend dem Bedarf eine Realisierung in zwei Bauabschnitten für möglich erachtet. Junge Bauinteressenten lassen sich allerdings von der ungünstigen Topographie kaum abschrecken. Der Unterzeichnete jedenfalls beklagt in seinem jetzigen Alter seine frühere Leichtsinnigkeit beim Bauplatzerwerb.
Im Übrigen verweist GNOR bezüglich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf deren diesbezüglichen Ausführungen in der vorausgegangenen Stellungnahme.
Außerdem ist in die Festsetzungen unbedingt noch die Verwendung autochthoner Pflanzlinge aufzunehmen.
Kommentar:
Wie bereits im Rahmen der Abwägung aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB erläutert, war die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Bereich der Harzofenstraße das Ergebnis eines langjährigen Abstimmungsprozesses in der Ortsgemeinde Waldleiningen, bei welchem auch die Verfügbarkeit von Baulücken im Ortskern Diskussionsgegenstand war.
Bezüglich der forstwirtschaftlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Leinbachtal wurden mit dem Fortsamt Kaiserslautern bereits Abstimmungsgespräche geführt. Vor Abschluss des Verfahrens werden diesbezüglich vertragliche Vereinbarungen getroffen.
- Hinsichtlich der Verwendung autochthoner Pflanzlinge (= bodenständig, an Standort gebunden) ist anzumerken, dass die Ausgleichspflanzungen mit dem Forst abgestimmt werden, bzw. durch diesen durchgeführt werden.
Beschuss:
Die abgegebenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss ergeht einstimmig
4. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Schreiben vom 20.06.2007
Die Behörde hat wie folgt Stellung genommen:
Regenwasserbewirtschaftung
Das von den bebauten und befestigten Flächen des Baugebietes anfallende Niederschlagswasser soll in den Leinbach eingeleitet werden. Hierfür wird eine wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 2,3,7 WHG i.V.m. §§ 25 ff. LWG erforderlich. Gleichzeitig ist die erforderliche wasserwirtschaftliche Ausgleichsmaßnahme zu benennen.
Kommentar:
Eine wasserrechtliche Erlaubnis wird zur Einleitung des Oberflächenwassers in den Leinbach wird seitens der Verbandgemeindewerke Hochspeyer beantragt.
Gemäß Absprachen mit der SGD wird der wasserwirtschaftliche Ausgleich im Gebiet der Verbandsgemeindewerke Hochspeyer erfolgen. Die Benennung der wasserwirtschaftlichen Ausgleichsmaßnahme erfolgt in diesem Zusammenhang gleichzeitig mit der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung in den Leinbach.
Löschwasserversorgung
Wie aus den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen ist, ist der Druck im Wasserleitungsnetz für die Brandversorgung nicht ausreichend, so dass Entnahmestellen (Zapfstellen) im Leinbach errichtet werden sollen. Müssen hierfür bauliche Anlagen im oder am Leinbach errichtet werden, bedürfen diese u. U. einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 76 LWG. Es wird darum gebeten, diese Maßnahmen im Vorfeld mit der SGD zu besprechen.
Kommentar:
Bezüglich der Löschwasserversorgung gab es bereits Abstimmungen mit den zuständigen Behörden. Die Maßnahmen werden im Zuge der Realisierung mit der SGD abgestimmt.
Beschuss:
Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis wird vor der Realisierung des Baugebietes eingeholt. Wasserwirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen sind Teil eines eigenständigen wasserrechtlichen Verfahrens. Bezüglich der Löschwasserversorgung sind die erforderlichen Abstimmungen mit der SGD zu treffen. Für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes ergibt sich kein Handlungsbedarf.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
5. Kreisverwaltung Kaiserslautern; Untere Landesplanungsbehörde
Schreiben vom 21.06.2007
Es wird wie folgt Stellung genommen:
Landesplanung, Bauleitplanung, Immissionsschutz
Es ergehen keine weiteren Anregungen.
Kommentar:
Kenntnisnahme.
Untere Naturschutzbehörde
Da der Planentwurf gegenüber der ersten Beteiligung in seinen Grundzügen unverändert geblieben ist, besteht auch die grundsätzliche und sehr kritische naturschutzfachliche Beurteilung unverändert weiter.
Im Detail wird auf folgendes hingewiesen:
Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sind Aufwertungsmaßnahmen in Waldbeständen bzw. die Rodung von Fichtenparzellen z.B. im Leinbachtal vorgesehen. Obwohl diese Maßnahmen mit dem Forstamt Kaiserslautern bereits gemeinsam abgesprochen worden sind, bitten wir darum, uns die vertraglichen Regelungen vor Abschluss des Verfahrens in schriftlicher Form nachzuweisen.
Bei der Kompensationsmaßnahme AM 2 sollte nicht die Sukzession Ziel der Maßnahme sein, sondern die Aufnahme in das direkt anschließende Beweidungsprojekt Leinbachtal. Hinsichtlich der Problematik am östlichen Plangebietsrand wurde durch die Erweiterung des Plangebietes den Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde Rechnung getragen.
Kommentar:
Die vertraglichen Regelungen mit dem Forstamt Kaiserslautern werden nachgewiesen. Der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde zur Aufnahme der AM 2 in das Beweidungsprojekt Leinbachtal wird Rechnung getragen.
Brandschutz
Da die leitungsgebundene Löschwasserversorgung von 48m³/h derzeit nicht gegeben ist, ist aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes der Nachweis zu erbringen, dass eine Löschwassermenge von 800l/Minute für die Dauer von 2 Stunden vorgehalten werden kann. Offene Gewässer können hierbei berücksichtigt werden.
Kommentar:
Gemäß durchgeführten Abstimmungen mit den zuständigen Behörden kann der Löschwasserbedarf z.T. durch die Leitung und z.T. durch Entnahmestellen (Zapfstellen) aus dem Leinbach gedeckt werden.
Beschuss:
Die allgemeinen Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Mit der Unteren Naturschutzbehörde werden vertragliche Vereinbarungen mit dem Forstamt bezüglich der Aufwertungsmaßnahmen in Waldbeständen bzw. der Rodung von Fichtenparzellen getroffen. Der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde zur Aufnahme der AM 2 in das Beweidungsprojekt Leinbachtal wird durch entsprechende Ergänzung der Festsetzung AM 2 Rechnung getragen.
Bezüglich der Deckung des Löschwasserbedarfs ist die gewünschte Abstimmung mit der SGD im Zuge der Realisierung zu beachten.
Der Beschluss ergeht einstimmig
6. BUND – Bund für Umwelt- und Naturschutz
Schreiben vom 22.06.2007
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) nimmt zu oben genanntem Bebauungsplanentwurf wie folgt Stellung:
Der Bund für Umwelt und Naturschutz hält seine, bereits in der Stellungnahme vom 10.01.2007 vorgetragenen Bedenken hinsichtlich
- des fehlenden Nachweises eines Flächenbedarfs
- der Nichtberücksichtigung vorhandener bebaubarer Flächen und Baulücken sowie von Leerständen
nach wie vor für begründet, sieht darin einen schwerwiegenden Abwägungsfehler und lehnt das Bebauungsvorhaben mit der damit verbundenen Rodung des Waldes nach wie vor grundsätzlich ab.
Der BUND sieht sich in seinen Bedenken durch konkrete Aussagen im Entwurf des „neuen“ Landesentwicklungs-programms IV (LEP IV) bestärkt und fordert die politischen Entscheidungsträger in Waldleiningen auf, die vorhandenen Flächenpotentiale detailliert zu ermitteln und anschließend die Notwendigkeit der Flächenausweisung neu zu bewerten und zu überdenken.
Der BUND vermisst die konkrete Stellungnahme der Landespflege. Ohne die Kenntnis von deren Inhalt sowie der Beschlussfassung über mögliche Anregungen sind die Belange von Natur und Landschaft in der Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt, und auch die jetzige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verfrüht.
Begründung:
Im Entwurf zum neuen Landesentwicklungsprogramm IV heiß es S. 64 zur Eigenentwicklung von Gemeinden:
„Begründete Entwicklungschancen, die im Rahmen der gemeindlichen Eigenentwicklung einen weiteren Bedarf an Wohnbau- oder Gewerbeflächen rechfertigen, orientieren sich an der demographischen Entwicklung, an den Prinzipien einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung….
In beiden Fällen ist das vorhandene Flächenpotential, insbesondere im Innenbereich anzurechnen. Der Nachweis ist z. B. durch das Führen eines Baulandkatasters zu erbringen.“
Gerade diese Ermittlung und Anrechnung vorhandener Flächenpotentiale im Innenbereich ist eine zentrale Forderung des BUND für den Nachweis der Notwendigkeit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Die Antwort der Planer bzw. der Gemeinde zu den Bedenken des BUND sowie der GNOR und einer Bürgerin (siehe nachfolgende Zitate) halten wir nicht zuletzt vor diesem Hintergrund für völlig unzureichend und kann deshalb nach unserer Überzeugung keine abwägungsrelevante Aussage- bzw. Begründungskraft entfalten.
Zitate aus dem Begründungstext:
„Bezüglich der Heranziehung etwaiger Baulücken ist anzumerken, dass sich diese in der Regel im Privatbesitz befinden und nicht für eine kurzfristige bzw. direkte Deckung des örtlichen Wohnbauflächenbedarfes herangezogen oder bereitgestellt werden können.“
(S. 22)
„Baulücken, die sich in privater Hand befinden sind in der Regel nicht kurzfristig verfügbar, insbesondere dann, wenn sie im so genannten Innenbereich liegen.“
(S. 27)
Der BUND ist etwas verwundert, dass es auf S. 25 der Begründung lapidar heißt:
„Die Stellungnahme der Landespflege wird krankheitsbedingt nachgereicht.“
Der BUND geht davon aus, dass seit der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 17.01.2007 eine Stellungnahme der Landespflege eingegangen ist und diese auch dem Ortsgemeinderat zur Kenntnis gelangt ist und ein Beschluss darüber herbeigeführt wurde, da ansonsten ein formaler Fehler vorliegen würde. Dieser Beschluss mit seinen Auswirkungen auf die Planung müsste zudem für ein formal korrektes Vorgehen im jetzigen Beteilungsverfahren den Behörden wie der Öffentlichkeit bekannt sein. Der BUND hält die Stellungnahme der Landespflegebehörde (und ihre Kenntnis für die Beteiligten) für einen unverzichtbaren Verfahrensbestandteil und möchte deshalb hiermit begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit und dem formal korrekten Verfahrensablauf dieses Beteiligungsverfahrens anmelden.
Kommentar:
-
Wie bereits in der Stellungnahme der GNOR und in der Abwägung nach dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschrieben, ist die Ausweisung des Baugebietes „Harzofenstraße Erweiterung I“ in Waldleiningen das Ergebnis eines langjährigen Abstimmungsprozesses der Ortsgemeinde.
-
Der Bedarf resultiert aus der konkreten Nachfrage an Bauplätzen in diesem Bereich des Ortes (3 Bauinteressenten, die Bauvorhaben kurzfristig verwirklichen möchten).
-
Auch das Forstamt Kaiserslautern stimmt dem derzeitigen Planentwurf grundsätzlich mit der Begründung zu, dass die Gemeinde eine Innenentwicklung aufgrund der Besitz- und Pachtverhältnisse derzeit für nicht realisierbar hält und die Entwicklung des Ortes daher nur im bewaldeten Randbereich möglich ist (siehe Stellungnahme des Forstamtes Kaiserslautern vom 27.06.2007).
-
Aufgrund der Anregungen des BUND, GNOR und einer Bürgerin aus der frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung haben die Planer und die Gemeinde eine Realisierung in zwei Rodungs- bzw. Bauabschnitten vorgesehen, welche der derzeitigen kurz-, mittel- und langfristigen Nachfrage nach Bauland in der Ortsgemeinde Waldleiningen gerecht werden.
-
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist aufgrund eines krankheitsbedingten Ausfalls am 05.02.2007 nachgereicht worden und wird Gegenstand des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wie aus dem Schreiben ersichtlich wird (siehe S. 6) ist auch der Unteren Naturschutzbehörde der langjährige Abstimmungsprozess der Ortsgemeinde Waldleiningen mit Prüfung von Alternativen bekannt. Der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde den östlichen Plangebietsabschluss zu überdenken wurde durch die vorliegende Planung Rechnung getragen. Für den Verfahrenablauf lässt sich daher festhalten, dass die krankheitsbedingt nachgereichten Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde aus dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bei der Abwägung und Überplanung berücksichtigt wurden, obwohl sie aus dem angesprochenen Grund nicht Teil des formalen Verfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden konnten.
-
Der aus dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der Kompensationsmaßnahme AM 2 wird insofern entsprochen, als die Aufnahme der Fläche in das Beweidungsprojekt Leinbachtal Ziel der Maßnahme wird. Vertragliche Vereinbarungen bezüglich Aufwertungsmaßnahmen in Waldbeständen bzw. der Rodung von Fichtenparzellen werden wie seitens der Unteren Naturschutzbehörde gewünscht vor Abschluss des Verfahrens nachgewiesen.
Beschuss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Handlungsbedarf für die Bauleitplanung ergibt sich hieraus nicht.
Der Beschluss ergeht einstimmig
7. Forstamt Kaiserslautern
Schreiben vom 27.06.2007
Das Forstamt Kaiserslautern als Eigentümer der beplanten Fläche stimmt dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf in seinen Grundzügen zu.
Begründung:
- Die Gemeinde Waldleiningen ist rundum von Wald umgeben. Eine Innenentwicklung hält die Gemeinde aufgrund der Besitz- und Platzverhältnisse derzeit für nicht realisierbar. Somit ist eine Entwicklung des Ortes nur in die bewaldeten Randbereiche möglich.
- Die topographischen Gegebenheiten gestatten keine Entwicklung in einfacheren Geländeverhältnissen.
- Aufgrund des Waldreichtums der Gemarkung Waldleiningen ist der Waldverlust hinnehmbar.
Nachfolgende Hinweise und Erfordernisse bitten wir im weiteren Verfahren zu beachten:
Kommentar:
Die Realisierung des Baugebietes erfolgt auch gemäß bereits getroffenen Abstimmungen mit der Ortsgemeinde und dem Forst in 2 Bauabschnitten. Auch die Rodung soll entsprechend in zwei Abschnitten durchgeführt werden.
- Die festgesetzten Ausgleichmaßnahmen werden auch bei Teilung der Rodungsfläche komplett ausgeführt, mit Ausnahme des Waldrandes in der Waldübergangszone.
Kommentar:
Dies sollte auch vertraglich beim Ankauf der Fläche durch die Ortsgemeinde im Kaufvertrag entsprechend geregelt werden.
-
Für den im Osten und Norden neu entstehenden Waldrand fordert das Forstamt eine Randschadenpauschale von 9,70 €/lfm. Im Norden wird keine Entschädigung erforderlich, solange der Waldweg die Grenze des Plangebietes bildet. Damit sind Schäden, die durch die Einwirkung von Wind und Besonnung entstehen könne, abgegolten. Regelungen hierzu können im Kaufvertrag festgelegt werden.
Kommentar:
Kenntnisnahme, wie vor.
Kommentar:
Die Festsetzung AM 2 wird entsprechend der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 21.06.2007 in das Beweidungsprojekt Leinbachtal aufgenommen. Die Festsetzung AM 2 wird in den Texten entsprechend abgeändert.
Beschuss:
Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung zu AM 2 ist entsprechend zu ändern.
Der Beschluss ergeht einstimmig
8. Verbandsgemeindewerke Hochspeyer
Schreiben vom 27.06.2007
Es wird Kenntnis gegeben, dass im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bereits mit Schreiben vom 12.01.2007 hinsichtlich der Abwasserbeseitigung sowie der Wasserversorgung und am 21.02.2007 zur Stromversorgung und Straßenbeleuchtung Stellungnahmen abgegeben wurden. An diesen Stellungnahmen hat sich nichts geändert
Kommentar:
Die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen zur Abwasserbeseitigung, Wasser- und Stromversorgung und Straßenbeleuchtung waren bereits Gegenstand der Abwägung des Verfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich nicht.
Beschuss:
Kenntnisnahme.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
TRÄGER ÖFFENTLICHER
BELANGE |
STELLUNGNAHMEN |
vom |
Ohne
Hin-weise, Anreg-ungen
und Be-denken |
Mit
Hin-weis-en
und
Anreg-ungen |
Mit
Anreg-ungen
und
Be-
denken
|
Nachgereichte Stellungnahme aus der Frühzeitigen
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB |
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Untere Naturschutzbehörde
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern |
05.02.2007 |
|
x |
|
Stellungnahmen aus der Behörden- beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB |
1. Verkehrsverbund Rhein- Neckar
Geschäfts-stelle Westpfalz
Bahnhofstraße 22
67655 Kaiserslautern |
29.05.2007 |
x |
|
|
2. Steag (Saar Ferngas Transport AG)
Postfach 10 26 22
66026 Saarbrücken |
30.05.2007 |
x |
|
|
3. Landesamt für Geologie und Bergbau
Geologischer Dienst
Postfach 10 02 55
55133 Mainz |
30.05.2007 |
x |
|
|
4.Dienstleistungs-zentrum Ländlicher
Raum (DLR) Westpfalz
Fischerstr. 12
67655 Kaiserslautern |
31.05.2007 |
x |
|
|
5. Deutsche Post Bauen GmbH
Regionalbereich Frankfurt
Postfach 2206
76010 Karlsruhe |
01.06.2007 |
x |
|
|
6. Pfalzgas GmbH
Postfach 19 51
67209 Frankenthal |
05.06.2007 |
x |
|
|
7. T Com
Deutsche Telekom AG
Postfach 2501
67613 Kaiserslautern |
05.06.2007 |
|
x |
|
8. Generaldirektion Kulturelles Erbe
Direktion Archäologie
Kleine Pfaffengasse 10
67346 Speyer |
15.06.2007 |
|
x |
|
9. Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V.
(GNOR)
Osteinstr. 7-9
55118 Mainz |
18.06.2007 |
|
x |
|
10. Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern
Eckelstraße 6
67655 Kaiserslautern |
18.06.2007 |
x |
|
|
11. Handwerkskammer der Pfalz
Am Altenhof 15
67655 Kaiserslautern |
18.06.2007 |
x |
|
|
12. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Gewerbeaufsicht
Karl-Helfferich-Str. 2
67433 Neustadt a.d. Weinstraße |
18.06.2007 |
x |
|
|
13. Landesverband Rheinland- Pfalz der
Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V.
Fröbelstraße 24
67433 Neustadt |
19.06.2007 |
x |
|
|
14. Planungsgemeinschaft Westpfalz
Bahnhofstr. 1
67655 Kaiserslautern |
19.06.2007 |
x |
|
|
15. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Fischerstr. 12
67655 Kaiserslautern |
20.06.2007 |
|
x |
|
16. Kreisverwaltung Kaiserslautern
Untere Landesplanungs-behörde
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern |
21.06.2007 |
|
|
x |
17. Bund für Umwelt-
und Naturschutz
Kreisgruppe Kaiserslautern
Werkstättenstr. 7
67655 Kaiserslautern |
22.06.2007 |
|
|
x |
18. Forstamt Kaiserslautern
Stiftswalder Forsthaus – Velmannstraße
67657 Kaiserslautern |
27.06.2007 |
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x |
|
19. Gasanstalt Kaiserslautern AG
Bismarckstr. 14
67655 Kaiserslautern |
27.06.2007 |
x |
|
|
20. Verbands-gemeindewerke Hochspeyer
Hauptstr. 121
67691 Hochspeyer |
27.06.2007 |
|
x |
|
Beschuss:
Kenntnisnahme.
Der Beschluss ergeht einstimmig
TOP 1
Bebauungsplan “Harzofenstraße – Erweiterung I“
b) Satzungsbeschluss
Die vorgebrachten Anregungen wurden in dem Abwägungs-prozess des vorangegangenen Tagesordnungspunktes behandelt und Beschluss darüber gefasst.
Der Satzungsbeschluss und damit der Beschluss für eine Satzung der Ortsgemeinde Waldleiningen kann erst nach Abschluss des Gebietsänderungsverfahrens gefasst werden. Das Gebietsänderungsverfahren wiederum war auf den nicht mehr veränderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes angewiesen, der sich erst nach Beschlussfassung aus dem Tagesordnungspunkt a) ergibt.
Dieser Vorgehensweise wird seitens des Gemeinderates einstimmig zugestimmt.
Ende der Sitzung des Gemeinderates Waldleiningen um 20:35 Uhr
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